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Interessantes aus der Vergangenheit.


stefan2

Empfohlene Beiträge

In einer Sammlung der Vorschriften der SPIO (so heißt das seit Ende des Krieges) finde ich eine Gruppe 18 mit "noch gültigen" Anordnungen der Reichsfilmkammer, wie im Beispiel. Druckdatum ist der 10.07.1951.

 

Interessant ist daran, das bis Verkauf der UfA durch den Westdeutschen Staat um 1968 der Mehrfachbesitz von Filmtheatern strikt geregelt war. Und dass ausschließlich ""geeignete Betreiber in persönlicher Verantwortung, die mit dem Betrieb eines Filmtheaters verbundene kulturpolitische Aufgabe" erfüllen können. Hierzu bedurfte es einer Genehmigung...

 

... die dann nach dem Krieg anscheinend von der Spitzenorganisation (ehem Reichsfilmkammer) erteilt wurde.

 

Ich fand das interessant, denn solche Zeitdokumente findet man heute kaum noch.

 

-St

SCAN1122_000.pdf

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Aber auch andere Dinge, wie der Verkauf der Süßwaren in Filmtheatern war schon durch den Reichswirtschaftsminister geregelt, und wirkte in den 60ern immer noch.

"Hiernach ist der Verkauf von Erfrischungen im Theater das Einzelhandelsschutzgesetz unter dem im Bescheid des Reichswirtschaftsminister gegebenen Vorraussetzungen nicht anzuwenden, wenn die fragliche Verkausstelle sich innerhalb des erst nach Lösung einer Eintrittskarte zugänglichen Raumes befindet."

 

Mit Einführung der Mehrwertsteuer einige Jahre Später (Ende der 60er, bis dahin ja einheitl. Umsatzsteuer von 4%), und der für bestimmte Waren geltenden Präferenz (halber Steuersatz), kann daraus abgeleitet werden, dass ein Verkauf von Süsswaren und Erfrischungen ausschließlich zum Verzehr vor Ort erfolgen darf, und diese Waren damit Nicht präferiert sein können.

 

Ja, ja mancher sieht das Anders. Interessant, der Blich zurück.

 

-St

SCAN1124_000.pdf

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