Zum Inhalt springen

Status premieren-kino


UlliTD

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich bin grad etwas verwirrt...

 

Wer oder was entscheidet über den Status eines Kinos, ob es ein Premierentheater ist oder nicht!?

 

Und nach welchem Prinzip werden die Filme vergeben!??

Besonders die geförderten Kopien der Blockbuster gehen doch an die kleinen "Dorf"-Kinos, oder???

 

 

Und wieviel Einfluß hat ein Kinounternehmen bei der Vergabe von Filmen in Nachbarorten!?

Kann ein Besitzer von drei Standorten wirklich ein einzelnes Kino "platt" machen, daß in seinem Einzugsbereich liegt????

 

Ich hab da grad sehr widersprüchliches gehört.... Daher frag ich hier mal

 

Danke!;)

 

Ulli.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Ulli, grob gesagt geht es nach dem Umsatz. Fein gesagt, wer wen gut kennt, bekommt öfters mal mehr wie nur den abgenagten Knochen.

Daher mein Tip. Die Tradeshows besuchen, von Kleidung und Anstand dekorativ und diplomatisch sein, das hilft schon oft weiter.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Aber grade Förderkopien werden doch nach einem Schlüssel vergeben, nicht?

Klar geht vieles nach Umsatz, die Frage ist halt, wie ist es mit dem Rest...

 

Und welchen Einfluss hat ein großes benachbartes Kino...

 

Mir sagte halt letztens jemand, er hätte keinen Premierenstatus bekommen fürs Kino... Und soetwas kann ich mir grad nur vorstellen, wenn vielleicht ich in einer 10.000 Einwohnerstadt das 6. Kino eröffen will......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jepp, so ist das. es gibt allerdings zwei Arten der Förderkopien.

Eine der FFA, eine des BKM's.

BAWü hat nur FFA, da sie aus der Filmförderung des Bundes ausgeschert sind und die MFG aufgebaut haben.

Für Förderkopien der FFA gelten die Bedingungen der Verleiher.

Das heisst im Normalfall 3 Wochen alle Hauptvorstellungen spielen.

Bei nem Einsaalkino nicht ganz einfach.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die FFA- Förderkopien sind etwas differenzierter zu betrachten:

Die „normalen“ Verleihbedingungen für Startkopien in Kleinstädten sind drei Wochen.

Wird der Film als Förderkopie ausgeliefert, so verringert sich die Einsatzzeit auf zwei bzw. eine Spielwoche (vom Spielkreis abhängig.)

Es ist ja das erklärte Ziel des Förderkopienmanagements, dass möglichst viele Theater von den Kopien profitieren.

Es kann durchaus passieren, dass einem Theater eine Start- und eine Förderkopie vom gleichen Film angeboten wird. Dann kann der Betreiber wählen, ob er eine oder drei Wochen spielen will.

 

Spielberechtigt für BKM Kopien sind Theater die einen BKM- Programmpreis erhalten haben. Zusätzlich wählt die Kommission aus den Antragstellern noch weitere spielberechtigte Theater aus.

Nach welchen Kriterien die Kopien dann eingesetzt werden und welche Kopien überhaupt zur Verfügung stehen, hat sich mir noch nicht erschlossen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.