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Strom und Gas - Zuschüsse für Kinos ?


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Zusätzliche Unterstützung gibt es für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von den Preisbremsen profitiert haben. Bisher wird bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. Bei Firmen, die stark von Corona belastet waren oder von der Flut, lag der Verbrauch 2021 aber unter dem sonst normalen Niveau. Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40% weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1.000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme. 

Quelle: Beck-Online

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Am 28.6.2023 um 06:11 schrieb carstenk:

Nachdem ich mir jetzt die Nacht mit dem Antrag auf NRW-Herbsthilfe um die Ohren geschlagen habe, um beim Einreichen des Antrags sofort mit der automatisierten Reaktion 'Ihr Antrag fällt unter die Bagatellgrenze und kann nicht eingereicht werden' konfrontiert zu werden, muss ich nach einigem zusätzlichen Nachdenken allerdings sagen, dass dieses Zusatzprogramm ein Griff ins Klo ist und bestenfalls der plattformprogrammierenden SAP zusätzliche Einnahmen bringt.

 

 

Diese Einschätzung bezüglich der NRW-Herbst-Kulturhilfe-22 nehme ich jetzt zurück - nachdem ich die Förderberechnung mal manuell durchgeführt habe und auf einen wesentlich höheren Förderbetrag für uns kam als die Bagatellgrenze, habe ich die Diskrepanz an die Projektverantwortlichen gemeldet. Die haben das überprüft und so einen Formelfehler im System gefunden, der zur Ablehnung unseres Antrages geführt hat. Der Fehler wurde korrigiert, und jetzt wird unser Förderbetrag korrekt berechnet und unser Antrag ging durch.

 

Allerdings kann man schonmal überschlägig rechnen, dass man mindestens so 80.000-100.000 kWh Heizwärmeverbrauch im Jahr haben muss, damit ein Antrag über die Bagatellgrenze kommt. Und großartige Summen gibts dann auch nicht. Aber die meisten Kinos dürften da locker drüber liegen.

Strom hat sich bei uns da noch nicht gelohnt, weil sich unser Preis kaum verändert hatte. Da hatten wir bisher Glück mit der Laufzeit unserer Verträge.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
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  • 1 Monat später...

Für unseren Antrag auf NRW-Herbst-Kulturhilfe-22 auf der Plattform des Kulturfonds Energie haben wir heute die Bewilligung bzw. eine Auszahlungsbestätigung erhalten. Wir waren mit unserem Antrag Ende Juni ziemlich früh dabei, schätze ich. Könnte aber sein, dass dieser auf NRW beschränkte Zuschuss von anderen Leuten bearbeitet wird als der reguläre Kulturfonds Energie des Bundes und deswegen schneller fertig wird. 

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  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Am 28.6.2023 um 07:45 schrieb marktgerecht:

Zusätzliche Unterstützung gibt es für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von den Preisbremsen profitiert haben. Bisher wird bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. Bei Firmen, die stark von Corona belastet waren oder von der Flut, lag der Verbrauch 2021 aber unter dem sonst normalen Niveau. Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40% weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1.000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme. 

Quelle: Beck-Online

 

https://www.hdf-kino.de/wp-content/uploads/20230920_Pruefbehoerde_Antragsportal_vf.pdf

 

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