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Hessi James


wang yu

Empfohlene Beiträge

Hallo,

dieser Kurzfilm geistert ja schon seit einiger Zeit durchs Vorprogramm diverser Kinos, ob auch außerhalb Hessens bekannt, weiß ich jetzt nicht.

Wir spielen ihn ausgerechnet jetzt ab 14. November.

Da der Kinobetreiber den Film ebenfalls abrechnen muß, haben wir von unserem Büro folgende Anweisung erhalten:

Jeder Kunde bekommt zwei Eintrittskarten, eine Karte für den Hauptfilm mit dem Hauptfilmpreis aufgedruckt und eine Karte für den Kurzfilm mit dem dafür bestimmten Preis.

Es sollen immer beide Karten verkauft werden, anders sei dies nicht möglich, um zwei Filmverleiher aufeinmal abzurechnen.

Wir arbeiten mit Compeso Ticketsystem

Kennt sich hier vielleicht jemand mit den Abrechnungen in solchen Fällen aus, ist das gängige Praxis, auch bei Filmnächten mit Filmen verschiedener Verleiher in einer Vorstellung?

Ich meine, daß Kassenpersonal hat doch ab 14. November schon genug zu tun und dann noch diese zusätzliche Belastung.

Interessant finde ich auch, daß sogar die ausgedruckte Uhrzeit auf der Karte um fünf Minuten differiert, entspricht etwa der Länge des Kurzfilms.

Ich meine, ist soetwas gängige Praxis, kann es da nicht Ärger mit Besuchern geben, die z.B. zu spät kommen und sie müssen trotzdem für den Kurzfilm zahlen Es wird ja nicht dauernd ausverkauft sein.

 

Gruß Klaus

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Hallo,

bei Compeso gibt es die Möglichkeit des "Multimovie". Hier kann man mehrere Filme auch verschiedener Verleiher mit nur einer Karte abrechnen. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, den Besucher für den Kurzfilm (6 Minuten) extra zahlen zu lassen. Hessi James muß im Übrigen nicht nach Besuchern abgerechnet werden, sondern kommt zum (sehr moderaten) Festpreis. Entweder man bietet seinen Besuchern diesen Film als zusätzliches "Schmankerl" oder man sollte es ganz bleiben lassen. Hier extra zu kassieren, da ist Ärger vorprogrammiert.

Wir spielen Hessi James ebenfalls ab 14.11., werden es natürlich bewerben, aber Aufpreis wird es keinen geben.

Gruß neskino

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Hi,

 

Hessi James lief bei uns vor ca. 2 Monaten als Kurzfilm vor Sings (für Leute die die Badesalz CDs kennen übrigens nichts neues, bis auf den Sound vielleicht). Einen besonderen Preis- oder Zeitausweis gab es da nicht, wir hatten ihn aber auch nur ein paar Tage,...

Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wie man zusätzlich einen Aufschlag verlangen kann, Ausnutzung des Monopolistischen Spielraums??:look: Wie dem auch sei, sämtliche bei uns gezeigten Vor- oder Kurzfilme hatten keine waren also einfach ein Bonus zum Film..

 

 

Gruß

 

Morpheus

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Ach so, das war ein Kurzfilm. Ich habe es als Promotion Aktion für eine neue Badesalz CD oder Tour empfunden. Wir haben auch keinen Aufpreis verlangt. Meiner Meinung nach sollte man eher Preisnachlass gewähren oder die Besucher besser vor diesem Kurzfilm warnen. Also mich hat er genervt und ich fand ihn aufdringlich und irgendwie schlecht.

 

So far so good

Alex

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Hallo,

ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß der Gesamtpreis nicht erhöht wurde.

Der Besucher kann jetzt aber sehen, wieviel er für den Hauptfilm und wieviel er für den Kurzfilm zahlen soll.

Der Preisaufdruck fürt diese ca. fünf Minuten beträgt 50 Cent.

Das ist es ja, was mir Sorgen bereitet.

Gruß Klaus

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Unabhängig, ob 14.11. oder nicht (verstehe nicht warum gerade dieses Datum mehr Probleme bereitet?), das Problem bleibt. Verleihfremde Kurzfilme dürfen eigentlich nicht gezeigt werden, und einfach einen Teil der Einnahmen abzuziehen geht rechtlich schwer. Ich sehe auch Probleme einfach den HF 50 ct. billiger zu machen, um demn KF (seperate Vorstellung mit 5 min zu 50 ct) zu

Dann kann ich nämlich darauf bestehen 1) nur den BF oder 2) nur den HF zu sehen.

(Dürfte bei Kombiverkauf aber der Besucherstatistik zu Gute kommen...) Wer will das handeln?

 

Am Einfachsten dürfte es sein, den Festpreis aus der Werbekasse oder über Popkornverkauf zu zahlen, und den Besuchern etwas mehr Programm, VORprogramm halt, zu bieten.

Denn kommerzielle Werbung kotzt auch an.

 

Stefan

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