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Plakatversteigerung erlös Guten Zweck


filmthies

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

habe mal eine Frage und hoffe auf zahlreiche Antworten.

 

Kann man ohne Probleme seine Kinoplakate im Kino an einem Versteigerungstermin versteigern und den Erlös komplett einen guten Zweck zuwenden?Dieses aber vorher groß bewirbt? Oder sollte man alle Verleiher vorher um Erlaubnis fragen?Sonst wandert ja eigentlich die gesamte Reklame incl. Aufsteller fast alles in den Müll.

 

Würde mich über viele Antworten freuen.

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Früher war das Reklamematerial nur geliehen und musste zurückgegeben werden.Heute ist alles Einwegmaterial und kann entsorgt werden.Ob nun dieses Material verschenkt,verkauft,oder versteigert wird,dürfte den Verleihern egal sein,schlieslich müssen wir dafür zahlen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung.

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Früher war das Reklamematerial nur geliehen und musste zurückgegeben werden.Heute ist alles Einwegmaterial und kann entsorgt werden.Ob nun dieses Material verschenkt,verkauft,oder versteigert wird,dürfte den Verleihern egal sein,schlieslich müssen wir dafür zahlen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung.

 

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

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Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

Korrekt! Ist teilweise sogar auf den Plakaten aufgedruckt.

 

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Verleiher, wenn es wirklich für einen guten Zweck ist, mal ein Auge zudrücken.

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Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

Korrekt! Ist teilweise sogar auf den Plakaten aufgedruckt.

 

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Verleiher, wenn es wirklich für einen guten Zweck ist, mal ein Auge zudrücken.

 

Ich kaufe Plakate immer nur für einen guten Zweck :wink:

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Wir haben durch Filmplakatversteigerungen in den letzten 5 Jahren einen Erlös von über 15000,00 € erwirtschaftet. Der GESAMTERLÖS geht jährlich an den Tierschutzverein. Die örtliche Presse berichtet jedes Jahr von der Geldübergabe und mit Verleihern gab es noch nie Ärger.

 

:D

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Tatsächlich - und das steht oft auf den Plakaten drauf - bleibt das Werbematerial im Eigentum der Verleiher. Das gilt auch für Einwegmaterial.

 

Wer also Plakate verkaufen will oder sogar verschenken, sollte - um sicher zu gehen - schlicht den Verleih fragen.

 

Mag sein, daß viele Rechteinhaber einfach wegsehen, aber wer sicher sein will, keinen Ärger zu bekommen... sollte eben Fragen.

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