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o+++g

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Alle erstellten Inhalte von o+++g

  1. Also, so eine oberflächliche und falsche Analyse hätte ich dir gar nicht zugetraut. Ich schätze mal, dass du sie ganz bewusst so gehalten hast, mittlerweilen bist Du auch zum binären Wesen geworden. Entweder gut oder schlecht. Du hast mit deiner Feststellung schon recht. Wenn man sich in vielen Plexxen die Programme anschaut, dann überwiegt der Teil der Häuser, das ist zumindest meine Erfahrung, die es schaffen, einen Film in der zweiten Woche schon zerstört zu haben. Ein gutes Spiegelbild ist die Werbung und gerade die Spots die dauernd im Wechsel oder im Einsatz sind. Es ist schon traurig, wie stark die durchschnittliche Vorführung an Qualität verloren hat. Man muss sich nicht wundern, dass die Werbekunden ausbleiben. Aber: Das liegt wohl kaum an den Telleranlagen. Ich sehe den Grund dafür eher in unmotivierten und schlecht behandelten Personal. Gerade unter den großen Ketten findet man kaum noch eine die es versteht, ihr Personal zu motivieren. Es gibt Ausnahmen in einzelnen Betrieben, wo es noch fähige Theaterleiter (oder wie sie heute auch immer heißen) gibt, die meisten sind aber nur noch daran interessiert, ihre Zielvorgaben zu erfüllen. Aber, das ist ein anderes Thema....
  2. Wenn dort im selben Saal vorher 3D gezeigt wird - ob die Kollegen anschließend auch das Objektiv wechseln werden? 8) Eine weitere Frage ist, ob Betreiber wie z.B. Cinemaxx, deren Investitionsgrund ja die Erweiterung um 3D war, überhaupt eine 2D Optik für ihre Projektoren mitgekauft haben. Oder ist die RealD Optik nur eine "vorgebaute"?
  3. Genau! Da muss man jenz666 natürlich recht geben. Forumszensur gehört sich nicht und bisher sind alle Schreiber noch im grünen Bereich mit ihrem Umgang untereinander :-)
  4. Ja, so ist das. Das ist höhere Gewalt ;-) Es werden aber im Prinzip keine Neuigkeiten mehr ausgetauscht....und T-J hat schon länger nix mehr geschlossen. Es juckt ihn in den Fingern 8) Vielleicht sollte man zu diesen arbeitsrechtlichen Themen mal eine eigene Rubrik aufmachen und grundsätzliches im WIKI erklären.
  5. @ pepu, Der Satz fehlte oben, somit ging ich davon aus du meintest man könne Geringfügige pauschal nach dem BUrlG entlohnen. Vielleicht bin ich zu verwöhnt, ich kenne nur keinen der nur diese Minimalansprüche bekommt ;-)
  6. @filmfreund, @lichtbringer, @derer Gleichgesinnten... ich habe schon immer gefordert, dass mit Erteilung einer Erlaubnis zur Selbstständigkeit ein Lehrgang über das Betriebsverfassungsgesetz absolviert werden muss. Es ist mir schleierhaft, wie man gesetzliche Standarts einfach ignorieren kann. Es liegt nicht in EUREM Ermessen dies zu zahlen, IHR müsst das, oder ihr begeht einen Gesetzesbruch. Keinen Arbeitsrichter interessiert im Zweifel EURE desolate Lage, wenn jemand sein Recht einfordert. Es existieren nicht mal verjährungsfristen nach Arbeitsvertrag, ihr dürft die Leistungen schön für mindestens die letzten drei Jahre nachzahlen, sofern sie jemand einfordert. Ein schönes Zubrot für den, der nicht "im gegenseitigen Einverständniss" gehen muss. Das Eis wird dünner! Im übrigen stimmen Pepus letzten Aussagen bezüglich des Urlaubes nicht. Er zitiert die Mindestanforderungen aus dem Gesetz. In den allermeisten Betrieben gelten bessere Urlaubsansprüche und vor allem die fünf Tage Woche. Der Grundsatz der Gleichbehandlung besagt: Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen der geringfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und Minijobber getroffen werden. Ausnahme: Es liegen sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vor (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung gehören. Das bedeutet: In Betrieben mit einer 5 Tage Woche und einem Urlaubsanspruch von 26 Tagen muss ein GFB für eine Woche Urlaub (Mo.-So.) 5 Tage Urlaub eintragen. Er erhält dann für diese 5 Tage Urlaub den Tagesdurchschittslohn der letzten 3 Monate bzw der letzten 13 Wochen. Wer nicht in der Lage ist dies auszurechnen sollte seinen Laden zumachen, der scheitert dann an jeder Filmabrechnung... Beispielrechnung: Verdienst der letzten drei Monate (brutto!) 1026 Euro Durchschnittlicher Monatsverdienst: 1026/3=342 Euro Durchschnittlicher Wochenverdienst: 342/4,3=79,53 (4,3 Wochen hat statistisch jeder Monat) Durchschnittlicher Tagesverdienst: 79,53/5=15,09 € Ein GFB erhält also pro Urlaubstag 15,09 Euro Lohn. Ein GFB der wenig arbeitet erhält somit weniger, einer der mehr arbeitet erhält mehr Geld pro Tag. Also! Bitte keine Diskussionen mehr darüber ob ihr irgendwas zahlen müsst oder on ihr das für gerechtfertigt haltet. Das entscheidet nicht ihr, sondern im Zweifel ein Arbeitsrichter - und der entscheidet in den Vorliegenden Beispielen auch ohne Gütetermin gegen Euch!
  7. Was der Gesetzestext nicht zeigt ist die Kommentierung. Bei Mitarbeitern mit schwankenden Stunden und Tagen bekommt dein Mitarbeiter genausoviele Tage wie dein Vollzeitler, allerdings nur mit seinem Durchschnittlichen Lohn (siehe oben) Vergütet. Das sollte doch möglich sein auszurechen, auch ohne Dr.!
  8. Ja und ja, mit Hand auf´s Herz ... und ich kann nur empfehlen im Zweifel einen Betriebsrat einzurichten. Es geht dabei ja nicht um Krieg mit dem AG, sondern einfach darum, eventuellen Druck von Mitarbeitern zu nehmen, der bei der Konsenssuche mit dem AG schon mal entstehen kann. Aber ein nichtzahlen von zustehenden Leistungen, das ist indiskutabel...
  9. Nein, bei uns arbeiten Schüler und Studenten auch werktags. Aber nur zu Zeiten die sie vorher bekannt gegeben haben. Ja, das ist ein gewisser Aufwand, aber wenn ich den nicht betreiben will sollte ich mehr VZ und TZler einsetzen. Trotz Dienst nicht zur Arbeit zu kommen wird genauso gehandet wie nein VZler, unzuverlässige Mitarbeiter braucht niemand. Habe ich was anderes behauptet?!? Natürlich müssen VZler im Rahmen der Gesetze und Absprachen "immer" zur Verfügung stehen. Nicht du verzichtest, du lässt deine Mitarbeiter in gesetzeswiedrigerweise darauf verzichten.
  10. Zwischen Vollzeit und GFB gibt es diesbezüglich kaum unterschiede oder wird es bei euch toleriert, wenn ein VZler mal eben absagt? Natürlich muss ein gelber Schein abgegeben werde, sofern der AG darauf besteht. Wenn Mitarbeiter des öfteren ihre Dienste absagen und ggfs. Krankheiten vorschieben - ihnen also im Grunde egal ist was im Betrieb passiert, dann sind das dringende Alarmglocken in bezug auf das Betriebsklima! Ich würde die rosarote Brille mal abnehmen, manchmal ist man ja auch etwas betriebsblind. Ein beidseitiges geben und nehmen ... Herausragende Leistungen kann man doch nicht damit belohnen das man eventuell die Standarts bezahlt die dem Arbeitnehmer eh zustehen. Motivation auf tiefem Niveau ist das.
  11. Da hast Du vollkommen Recht. Wer Urlaub haben will muss ihn auch beantragen. Der Fürsorgepflicht des AG entspräche es, mit einer vorausschauenden Urlaubsjahresplanung alle Mitarbeiter ins Boot zu holen. Wer seinen Urlaub nicht beantragt, verliert ihn eh beim Jahreswechsel. Zu den Punkt Personaleinsatz: Wer einen z.B. Schüler oder Studenten als GFB einstellt, der weiß auch, dass der MA nur neben seiner Schulzeit arbeiten kann. Ihn am Mi. und Do. bis 2:00 Uhr Nachts einzusetzen in Kenntnis darüber, dass er am kommenden Morgen um 08:00 Uhr wieder Schule hat, geht natürlich nicht, deine betriebsüblichen Arbeitszeit hin oder her. Nebenbei, für alle die ihren Laden gleich dichtmachen wollen, wenn die MA im vollen Unfang bezahlt würden: Habt ihr eigentlich eine Ahnung auf welch brüchigem Boden ihr euch bewegt? Nun stellt euch mal vor ein MA fordert seinen Urlaub ein, weil er erfährt das ihm der Zusteht. Das machen dann schnell auch die anderen Kollegen - für einen Zeitraum der letzten Jahre! Hier gibt es keine arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen.
  12. Ich habe die Riemenscheibe noch nie demontiert, es dürft aber eine konische Welle nit Nut und Feder sein. Wenn Du hast benutze einen Abzieher dafür. Wenn nicht, leih dir einen! Meist ist an diesem Getriebe auch der Dichtring auf der Antriebsseite Blende undicht. Kinoton dichtet dir das Getriebe im Zweifel auch vor Ort ab. Ist nciht ganz so einfach und man kann viel kaputt machen.
  13. Meinst Du die 2% Steuern, die Du auch noch auf den Arbeitnehmer abwälzen könntest? Oder redest Du von den pauschalen Sozialabgaben? Es wäre doch wohl ein Witz, Euch Vollzeitarbeitsplätze zerstören zu lassen um diese mit besseren "Schwarzarbeitern" aufzufüllen?!? Mit den pauschalen Sozialabgaben zahlt ihr euren Beitrag dafür, dass ihr Mitarbeiter beschäftigen könnt die Lücken auffüllen. Es war nie gedacht, dass komplette Arbeitsbereiche in den Minijobbereich fällt.
  14. Ja, so einfach kann man es sich machen. Warum solltest Du deine Probleme auch nicht auf andere abwälzen? Wenn es einen Unternehmen schlechtgeht, dann kann die Belegschaft für einen begrenzten Zeitraum ihren Teil dazu beitragen, sofern vernünftige Konzepte auf den Tisch liegen. Diese müssen zum Ziel haben, das Unternehmen auf solide Beine zu stellen. Einen Verzicht auf soziale Leistungen und dann auch noch für nur einen begrenzten Mitarbeiterkreis fällt natürlich nicht darunter. Denkbar wäre, in der "sauren Gurken Zeit" einen augedünnten Spielbterieb durch Urlaubssabbau zu organisieren. Ich frage mich ob du auch mal auf den einen oder anderen Monatslohn verzichtest? Ach, und wenn ich meine Filme einlege, dann mache ich wenigstens etwas von dem ich was verstehe. Ob Du das auch von dir behaupten kannst, ich habe da so meine Zweifel...
  15. Dann ist das eben so, ein Betrieb der seine Mitarbeiter nict bezahlen kann sollte vom Markt verschwinden... Meist sind das aber nur Drohungen und Ausreden....
  16. 1. Du gewährst den nichts, es steht denen zu. 2. Wenn ein Schüler oder Student an allen anderen Tagen "frei" hat, dann haben die entweder Ferien oder es sind keine Schüler oder Studenten.
  17. Hallo BinKino, war dein letzter Satz auf deinen Beitrag gemünzt, oder auf das Thema ;-) Der Mitarbeiter ist nicht frei zu entscheiden, sonst wäre ein gesetzlicher Schutz ja unnötig. Nur wer das Geld nicht braucht kann frei entscheiden, der entscheidet sich dann wahrscheinlich aber für´s frei. Einen Mitarbeiter, der erst nach Anstellung mitbekommt was ihn da durch die Lappen geht, zu empfehlen er könne sich ja was anderes suchen ist dreist. Besser ist es doch seinen AG dazu zu bringen mit dem Gesetzesbruch aufzuhören. Nur so erreicht man den totalen Zerfall des Lohngefüges.
  18. Wie war das noch mit dem denken? Wem sollte man das überlassen? :lol: Ich hab da mal was zum lesen für Dich. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182...__nnn=true Mit deiner arroganten Art, mit der Du augenscheinlich denjenigen einzuschüchtern versuchst, der das bekommen möchte was ihm zusteht, wirst Du nicht weit kommen. Aber ich mach mal ein Angebot zur Güte: Sollte einer deiner Mitarbeiter hier mitlesen und spontan interesse bekommen haben einen Betriebsrat zu gründen, der darf sich spontan per PN bei mir melden, denen kann geholfen werden. Alternativ ist die Verdi natürlich ein guter Ansprechpartner für solche Vorhaben.
  19. Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1: Es interessiert nicht was du glaubst oder denkst oder willst. Deine Mitarbeiter - alle! - haben Anspruch auf diese Leistungen. Die kannst du nicht einmal einzelvertraglich ausschließen, da solche Regelungen unwirksam sind. Willst Du in Deutschland Arbeitgeber sein musst Du dich nach unseren Spielregeln richten oder dein Glück im Ausland versuchen. Übrigens, sind deine Aushilfen per schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt?
  20. Hatte ich vergessen ;-) Organisiert Euch in Gewerkschaften und wählt Betriebsräte!
  21. Was hat denn die Art der Anstellung mit den Leistungen zu tun? Natürlich hat ein Minijobber (400 Euro Kraft) anspruch auf: - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bezahlten Urlaub - tarifübliche Entlohnung oder drücken wir es einfacher aus: Der Minijobber bekommt alle tariflichen oder betriebsüblichen Leistungen die der Vollzeitler im selben Tätigkeitsprofil auch bekommt.
  22. Eure Formate sind sicherlich beschissen eingerichtet. Liegt vielleicht an einem nicht passendem Objektiv, so dass bei den Chip Files etwas gelogen werde musste. Wer hat den denn eingerichtet?
  23. o+++g

    Digitaler Filmton

    Danke, @ TJ. innervirend... ...wieder ein Fremdwort gelernt. Erst kürzlich konnte ich in einem Kreuzworträtsel überzeugen, weil ich hier gelernt habe was eine "Ligatur" ist. Weiter so!
  24. o+++g

    ?

    Nun, da keiner weiß wer ihr seid, kanns auch keine Unterstellung sein :lol:
  25. Nun, auch wenn das die "üblichen" Sprüche sind, so steckt schon ein funken Wahrheit drin.
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