Zum Inhalt springen

NO_DUPS


Und tschüüüüsssss!

Empfohlene Beiträge

Nicht ganz fair, da Freddys Skripte ja nur für volle Einzelbildscans in 1:1 gedacht sind. Bei Eingangsmaterial mit Bildwiederholung schietern die naturgemäß immer. :)

Das ganze sieht nach Frameinterpolation aus. So beeindruckend gut das funktioniert, es macht leider doch immer wieder deutliche Artefakte...

 

Aber cool, das sich jemand an das Deduping macht. Und schönauch eine Abtastung ohne knatschrosa Lichter. :)

 

Da hat doch Apple Maps zugeschlagen:

skitched-20130410-002534.jpg

 

 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, wenn's hier um Wiederherstellung der 16-18 B/s aus einer für 25 oder 29,97 B/s verlangsamten Datei bei gleicher Lauflänge wie im Projektor geht, dafür hab' ich früher immer den Inverted-Telecine-(bzw. heute IVTC)-Filter von VirtualDub genommen, der auch mit Bildwiederholung klarkam, sofern die Verlangsamung entweder ohne Halbbilder geschah oder diese nicht mal bei irgendeinem nachfolgenden Transfer- oder Konvertiervorgang zermatscht, vertauscht oder sonstwie verlorengegangen waren.

 

Sprich, der nimmt wiederholte Vollbilder oder durch die Verlangsamung erstellte (intakte) Halbbilder, und macht wieder die originale Bildgeschwindigkeit draus. Und zwar ohne die kleinen Hickser wie der verlinkte Filter. Nur mit Doppelbildern konnte VDub damals nicht.

 

Inzwischen bin ich davon abgekommen, weil ich fast nurnoch für DVD und Fernseher produziere, wo's immer PAL oder NTSC sein muß. Es mag einige ausgeklügeltere DVD- und BD-Player geben, die eine nichtstandardgerechte Bildgeschwindigkeit (also weder PAL, noch NTSC, noch 24p) automatisch umzurechnen versuchen, aber frag' nicht nach Sonnenschein, wie das aussieht, nämlich furchtbar abgehackt. Ähnlich, wie wenn man versucht, Material mit Doppelbildern oder irgendwie beschädigten Halbbildern per VDub auf die originale Bildgeschwindigkeit rückzuführen.

 

Die Schärfung im verlinkten Video sieht mir übrigens stark nach Unscharfmaskierung aus, mit hellen Schärfungsartefakten an den Rändern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

bitte den kompletten Artikel auf dem 8mm-Forum lesen (hier nun der vollständige Link: http://8mmforum.film...ic;f=1;t=008066 - sorry! ):

Das "NO_DUPS" ist notwendig, um bei älteren PAL-Abtastungen, die mit 16 2/3 B/s gemacht wurden, trotzdem Freddys Scripte nutzen zu können. Denn wie Friedemann schon geschrieben hat, funktionieren Freddys Scripte praktisch nur, wenn ein Filmbild auch genau einem Videobild entspricht. Aber bei 16 2/3 B/s wird jedes Filmbild dreimal im Video gezeigt. Die im originalen Thread verlinkten Ergebnisse sind daher meistens bereits "NO_DUPS + anschließend Freddys Scripte"!

 

Jörg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.