Zum Inhalt springen

Nimm nie zu wenig Film mit!


Friedemann Wachsmuth

Empfohlene Beiträge

Ja dann ist ja alles okay. Ich würde eigentlich nur noch mit vorgeladenen 122m Magazinen drehen, dann in Ruhe im Zelt auslegen. Alles andere ist irgendwie Quatsch in S16. Bei Normal 16 in der Bolex ist es okay mit den Tageslichtspulen.

 

Ja, Tageslichtspulen sind bei S16 wirklich ein Problem. Wenn man da nicht aufpasst, hat man schnell Lichteinfall am Bildrand. Ist mir bei der Bolex schon passiert. Deshalb spule ich auch immer mind. bis 1m, damit die Gefahr verringert wird.

 

Die 122m Magazine lade ich zu Hause oder im Kofferraum im Zelt. Aber das Zelt für die Bolex mitzunehmen ist mir zu lästig. Da reicht wohl auch ein schwarzes Tuch oder ein einfacher Wechselsack, den man in die Tasche stecken kann.

Aber noch bequemer ist natürlich ein Magazin .

 

Mich

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.