Zum Inhalt springen

WOCHENENDKRIEGER - Premiere in Stuttgart


LaserHotline

Empfohlene Beiträge

Tatsächlich CinemaScope? Die IMDB sagt ja Sony F3 HD, aber die behauptet auch gleichzeitig: Negative Format - 35mm. Oder meinst du digitale Aufnahme mit anamorphotischen Objektiven?

 

WOCHENENDKRIEGER wurde digital aufgenommen. Das DCP ist in Scope. Das Bildformat und das Sounddesign passen hervorragend zum Thema des Films. Übrigens auch die Filmmusik.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde auch nicht, dass jede Doku ins Kino gehört. Aber in letzter Konsequenz entscheiden das Kinobetreiber und Zuschauer selbst. Wenn alleine dieser eine Event 8000 Leute an einem Ort versammeln kann, ist auch das Potential fürs Kino vorhanden. Ausserdem hat das Sujet natürlich Beziehung zum Kino. Die Bücher selbst würden vermutlich nicht den nötigen Impuls vermitteln, dafür sind sicher die Kinofilme maßgeblich verantwortlich.

 

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.