Zum Inhalt springen

Wieviel Verdient man als Filmvorführer ?


Digibernd

Empfohlene Beiträge

:?: Hi@all

 

Ich habe jetzt die Möglichkeit bekommmen mich um eine Stelle als Filmvorführer zu Bewerben. :P

 

Nun habe ich vor dem Vorsetellunggespräch noch eine Frage an euch. :wink:

 

Wieviel Verdient man da so im Dürchnitt ???

 

 

Vielen Dank im Vorraus

 

DigiBernd

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...
:?: Hi@all

 

Ich habe jetzt die Möglichkeit bekommmen mich um eine Stelle als Filmvorführer zu Bewerben. :P

 

Nun habe ich vor dem Vorsetellunggespräch noch eine Frage an euch. :wink:

 

Wieviel Verdient man da so im Dürchnitt ???

 

 

Vielen Dank im Vorraus

 

DigiBernd

 

Also, grundsätzlich möchte ich Dir folgendes sagen: Verdienstmöglichkeit ergibt sich aus Verhandlungs(un)geschick und dem, was man als Qualifikation - für welchen Beruf auch immer - vorweisen kann.

 

Das Wichtigste aber ist: Spass und Interesse an der Arbeit, die ich ausführen möchte. Es macht wenig Sinn, sich großartig in Szene zu setzen um den Job zu erhalten, in Wirklichkeit aber gar kein Interesse an der angebotenen Arbeit zu haben. Dementsprechend ist dann meist die nach der "Bluffphase" abgelieferte "Arbeitsqualität" entsprechender Arbeitnehmer. Das hilft keinem weiter. Dir als Arbeitnehmer nicht und ebenso wenig dem Arbeitgeber.

 

Langer Rede, kurzer Sinn: Das A und O bei der Jobsuche (und mir ist wohl bewußt, dass viele Menschen mittlerweile nehmen müssen/wollen, was so "da ist") ist Spass und Interesse an der Arbeit. Alles andere ergibt sich in irgend einer Form von selbst. Fehlt aber wie gesagt "A und O" ist der Job "für´s Klo"!!! Tut mir leid, aber so und nicht anders sehe ich das!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Also, grundsätzlich möchte ich Dir folgendes sagen: Verdienstmöglichkeit ergibt sich aus Verhandlungs(un)geschick und dem, was man als Qualifikation - für welchen Beruf auch immer - vorweisen kann.

 

Jaja, schön wär's. Es lebe der Tarifvertrag. Verhandle da mal...

 

...hatte damit keine Probleme!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...hatte damit keine Probleme!

 

Ich schon. Da wird dir gesagt was du verdienst und da gibt's dann keine Diskussionen mehr. Hab ich schon ein paar Mal probiert, arbeite ja immerhin fast 40h/Woche und krieg ein lächerliches Gehalt dafür. Hab das Open Air Kino bei uns gemacht (wäre ich krank gewesen, hätte das ausfallen müssen, da niemand sonst Bescheid gewusst hat). Hat aber alles nichts genutzt. Na ja, im Dezember wird neu verhandelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Dann würde es mich jetzt einmal interessieren, ob ein Kino sofern es im HDF ist sich an diesen Tarifvertrag halten muss?? Bekomme nämlich weit unter dem eigentlich Lohn des Tarifvertrages, und bin auch noch als eine Art Haushandwerker eingestellt, das man ja auch nicht vergessen sollte. Gruß vom Ice

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Monate später...

Wenn du 2000 €uro Brutto als "ordentlich" bezeichnest, dann nehme ich das mal so hin. Im Vergleich zu anderen Branchen, in denen auch im "Schichtbereich" gearbeitet wird, ist die Entlohnung dafür eher mau. Nach Abzug aller Steuern ect. bei Steuerklasse 1 kannst du mit ca. 1350 €uro netto rechnen. Dann siehst schon eher wenig aus, dafür das du immer abends, Wochenends, keine festen freien Tage ect. hast.

Aber wie alles im Leben, ist auch hier die Betrachtung immer relativ.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach Abzug aller Steuern etc. bei Steuerklasse 1 kannst du mit ca. 1350 €uro netto rechnen.

 

Wer würde nicht gerne mehr verdienen? :?

 

Das Problem aber ist, der Staat ist mehr als pleite, und "steuert" zu viel weg! Während Großverdiener immer fetter werden, hat der Normalverdiener immer weniger in der Tasche.

 

Wenn inkompetente Manager mit einer Abfindung "weggelobt" werden, die das Lebenseinkommen eines Otto Normalverdieners mehrfach übersteigt, dann stimmt etwas im Staate Germany nicht mehr.

 

Wenn ich sehe, was mir von meiner Sonderzahlung 2004 geblieben ist, bekomme ich eine veritable Halsveneneinstauung! :evil:

 

Praxisgebühr, Hartz IV, Wohngeld und so weiter, alles Umverteilung nach "oben".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi !

 

Naja, ist schon richtig mit dem Geld und mit den Schichten und so. Aber nen Sachbearbeiter im Büro verdient auch nicht mehr, gut kommt immer drauf an.

 

Dafür machen wir uns nicht sonderlich tot. Wenn alles klappt und nichts während ner Vorstellung kaputt geht, oder der Film runterfällt und du musst noch 3 Kinos starten, oder.......

 

Nicht nur immer meckern. Viele haben gar nichts und freuen sich über nen 1€ Job. Mehr sein könnte es immer.

 

Grüsse, Bassron !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.