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Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

Hallo!

 

Was ich mir schon ne Weile ĂŒberlege...

 

Sind Kinokarten eigentlich umsatzsteuerbefreit?

 

Zumindest kann ich das dem Umsatzsteuergesetz nicht entnehmen.

Aber wenn Kinokarten nicht umsatzsteuerbefreit sind, dann mĂŒĂŸte doch aber auf der Karte der Umsatzsteueranteil vermerkt sein, oder?

 

Und bei meinen Karten, die ich so samle seh ich davon nie was...

 

Danke!;)

 

Ulli.

Geschrieben

Da "Kultur", 7% MWSt.

Kurzfristig warens fĂŒr Filme ab 18 auch mal 16%, die Regelung hielt aber nur etwa ein Jahr.

 

Außerdem kommt in manchen BundeslĂ€ndern stĂ€dtische VergnĂŒgungssteuer dazu, Ausnahme prĂ€dikatisierte Filme, zumindest im Vorprogramm. Daher frĂŒher die "Kulturfilme", Kurzfilme mit PrĂ€dikat "Wertvoll" oder "Besonders wertvoll" vor fast jedem Hauptfilm.

Geschrieben

hay,

 

befreit sind sie nicht - aber ermĂ€ssigt [7% soviel ich weiß, aber keine gewĂ€hr. die letzte abrechnung die ich gesehen habe ist ein paar jĂ€hrchen her]

 

die mwst muss nur auf rechungen oder belegen ausgewiesen werden, nicht auf der karte.

Geschrieben

Filme, sofern mit Freigabe der FSK unter 18 freigegeben, unterliegen dem ermĂ€ĂŸigten Umsatzsteuersatz. Filme ab 18 und solche mit juristischer Freigabe (SPIO Juristenkommision) dem vollstĂ€ndigen Umsatzsteuersatz.

 

SelbstverstĂ€ndlich muß der leistende Unternehmer in seiner Rechnungsstellung die vom Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben machen. In wieweit die Eintrittskarte hier als Rechnung bzw. Quituung ĂŒber die Leistung anzusehen ist, weiß ich nicht. Bis 100 EU reicht wohl auch der Zusatz "inkl. 7% MWST, Film- und Gemaabgabe".

 

Auf Verlangen des Gastes muß der Unternehmer, oder sein beauftragter Befugter, auch eine detaillierte Rechnung, mit ausgewiesener Umsatzsteuer mit den ĂŒblichen Angaben wie Leistungsdatum, Ware, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer, USt ID Nummer, Zollnummer, etc. erstellen und diese dem Kunden zusĂ€tzlich zur Karte aushĂ€ndigen.

Ob das praktibal ist, oder nur im Einzelfall von nöten ist, weiß ich nicht.

Zumindest öffentliche Gruppen, oder das örtliche Sozialamt verlangten immer eine derartige BestĂ€tigung ĂŒber den Kinobesuch, die Karte allein reichte dort nicht aus.

 

Stefan

Geschrieben

Das mit den 16 % bei Filmen ab 18 stimmt nicht ganz!

 

16 % mĂŒssen nur fĂŒr Film abgefĂŒhrt werden, die der FSK nicht zur PrĂŒfung vorgelegt wurden, somit automatisch keine Jugenfreigabe haben. Alle anderen - auch die ab 18 - werden mit 7 % behandelt.

 

Die FFA-Abgabe wird vom Brutto abgezogen.

Geschrieben

Stimmt mit den 18 er Filmen, also nur Juristenkommission.

Der ermĂ€ĂŸigte Satz ist jedoch kein "festes Gesetz", sondern wird von der Politikk gern zu Verhandlungs- (und Erpressungszwecken) mit der Filmtheaterseite genutzt. Es kann durchaus in Zukunft der volle, oder sogar der erhöhte Satz festgelegt werden.

 

Filmabgabe und VergnĂŒgunssteuer (wird m.W. derzeit nirgendwo erhoben, aber Gemeinden sind ja gierig und pleyte) vom Brutto, Verleihmiete und Umsatzsteuer vom Netto, so wars.

Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht BetrĂŒgerverein, undurchsichtig und nicht nachprĂŒfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden.

 

 

Stefan

Geschrieben
Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht BetrĂŒgerverein, undurchsichtig und nicht nachprĂŒfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden.

 

Und die Kohle geht hauptsĂ€chlich an "KĂŒnstler" wie Dieter Bohlen und Ralph "Heulsuse" Siegel. :kotz:

Geschrieben

hi!

Gema 1.25% auf Kartenbrutto, Vorsicht BetrĂŒgerverein, undurchsichtig und nicht nachprĂŒfbar. Muß wie in Rechnung gestellt akzeptiert werden
Hm, wieso nicht nachprĂŒfbar. Das geht doch von den Umsatzzahlen aus, da muß man doch nachrechnen können, was man der Gema so schuldet... oder???
Geschrieben

Hallo,

 

mit nicht nachprĂŒfbar meint Stefan wohl, wo die GEMA-GebĂŒhren bleiben. Es ist, wie bei allen Schmarotzerunternehmen, 70% der Einnahmen wandern in die eigene Tasche.

 

Aus meiner Tonstudiozeit habe ich dafĂŒr ein Beispiel. FĂŒr einen Komponisten, der selbst Gemamitglied war, habe ich eine LP mit seinen Werken produziert. DafĂŒr mußte er 960,00 DM an die GEMA bezahlen und hat dann 280,00 DM Tantiemen bekommen.

 

Das sagt doch alles.

 

Gruß FH99

Geschrieben

Hi.

 

Mit nicht nachprĂŒfbar meine ich, daß sich der Betrag nicht auf den Umsatz des Vorjahres bezieht, sondern auf den des der FFA gemeldeten Umsatz des Vor- Vorjahres. Der zugrundegelegte Betrag wird auf der Rechnung nirgendwo ausgewiesen, theretisch anwendbare Rabatte, wie Kinoverbandsmitgliedschaft und FFA Befreiung werden nicht ausgewiesen, und trotz unterschiedlicher UmsĂ€tze wird ĂŒber mehrere Jahre der gleiche Betrag abgefordert.

Nicht Mainstream KĂŒnstlern wird die zustehende AusschĂŒttung verweigert, und erst nach verlorenen Betrugsprozeß gezahlt.

Eine solche "Schmarotzer"- Gesellschaft hat auch ein verstĂ€rktes Interesse am Verkauf von Leer CDs; Leer DVDs und anderen LeerdatentrĂ€gern und am Raubkopieren, denn jeder LeerdatentrĂ€ger bringt nicht nachweispflichtige Einnahmen fĂŒr die Gesellschaft, so ist auch deren Interesse an der Verfolgung von illegalen Kopien relativ gering.

 

Stefan

Geschrieben

GEMA-GebĂŒhren entfallen nur auf solche LeerdatentrĂ€ger, die Ausschließlich zum Zwecke des Musikkopierens freigegeben sind. Diese Rohlinge heißen CD-R Audio. Auf alle anderen entfallen keine GebĂŒhren, soweit ich weiss, bezieht die GEMA jedoch GebĂŒhren aus dem Verkauf von Brennern jeglicher Art.

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