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Aus den Bezugsbedingungen vom Maushaus.

Bei 3D-Filmen erhöht sich der Verleihanteil einheitlich netto um 1,20 Euro unabhängig vom Verleihmietsatz.

Muss man pro Karte diesen Betrag mehr zahlen ?

Oder wie soll ich das verstehen ?

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Ja. Die gehen einfach davon aus, dass Du für 3D € 3,00 mehr nimmst und ziehen davon die Kosten für die Brille ab. Dann kommen die nach durchschnittlicher FFA-Abgabe wohl auf diese Summe. Frech. Ich warte noch drauf, dass sie irgendwann Prozente vom Nebenumsatz haben wollen, da die Besuher ihre Filme ja so konsumfreudig sind.

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Ist das wirklich so? Und ich hatte immer "nur" 2,50€ Zuschlag genommen. Da bleibt ja dann nichts mehr für mich.

Was bin ich froh, 3D bei mir raus geworfen zu haben. Da kauft man eine 3D-Anlage für tausende Euronen und dann wird man noch bestraft. Alleine in letzter Zeit diese Geißelung, du hast 3D, du must 3D spielen.

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vor 3 Stunden schrieb Professor Fate:

Ja. Die gehen einfach davon aus, dass Du für 3D € 3,00 mehr nimmst und ziehen davon die Kosten für die Brille ab. Dann kommen die nach durchschnittlicher FFA-Abgabe wohl auf diese Summe. Frech. Ich warte noch drauf, dass sie irgendwann Prozente vom Nebenumsatz haben wollen, da die Besuher ihre Filme ja so konsumfreudig sind.

Das gibt es, oder vielmehr gabs doch schon mal.

Entgeldte für Wasserspiele und Garderobe sind abrechnungspflichtig.

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Senkt den Eintrittspreis und erhöht die 3D Brillen Preise, so das der Kunde letztendlich das gleiche zahlt.

Unter dem Strich bekommt die Maus dann weniger….

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