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Da stellt cinemanext über einen Zeitraum- CORONA- Rechnungen über den Wartungsvertrag , deren Techniker wurden vor CORONA nicht mehr gesichtet. 

 

Rechnungen stellen für nicht erbrachte Arbeiten- interessant. 

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Du schraubst hier zurecht WartungsVERTRAG. Es handelt sich um eine Vertragsbeziehung, die ja nicht aufgelöst wird, nur weuil das Kino zur Zeit nicht spielt. Ein Umstand, den der Vertragspartner ja nicht zu verantworten hat. 

Da hilft nur, sich einigen, oder das ganze durch den Rechtsweg prüfen zu lassen.

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Telefoniert,  

Schriftlich eine Frist gesetzt.

 

Einmal im Jahr eine Wartung. 

Pflichten sind klar.

 

Wartungsvertrag wurde von Kanzlei Bruckhaus Deringer ,immerhin deutschlands grösste anwaltskanzlei, überprüft und bestätigt, die Firma ist im Zugzwang seit Corona .

Hätten die eine Wartung durchführen müssen. 

 

 

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Am 15.6.2023 um 13:56 schrieb Kinoleben:

Telefoniert,  

Schriftlich eine Frist gesetzt.

 

Einmal im Jahr eine Wartung. 

Pflichten sind klar.

 

Wartungsvertrag wurde von Kanzlei Bruckhaus Deringer ,immerhin deutschlands grösste anwaltskanzlei, überprüft und bestätigt, die Firma ist im Zugzwang seit Corona .

Hätten die eine Wartung durchführen müssen. 

 

 

Dann ist doch alles klar, wenn keine Leistung trotz Verpflichtung gebracht wurde.

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