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CP 500


neskino

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den steuerlichen Restwert, d.h. das, was auch eine Versicherung im Schadens- /Diebstahlsfall ersetzen würde. Also etwa 1 -20 Euro.

 

Bedenke: für CP 500 durch Hersteller seit einigen Jahren keine Ersatzteile/ Support mehr verfügbar. CP <45 ebenfalls "discontinued product".

 

St.

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Ihr wißt doch, daß der Stefan das alles immer ähhhhhhhh etwas zynisch sieht.

 

Aber im Prinzip hat er Recht.

 

Wenn der Prozessor von einem Kino stammt, kann das Kino ihn garnicht verkaufen, weil die Kiste zum einen abgeschrieben ist und zum anderen weil das Kino dann zwei Jahre für das Dingen haften müßte.

 

Und das tut sowieso keiner.

 

Also verschenken oder Tonne.

 

By the way: Hat jemand nochwas schönes zu verschenken? Muß ja nicht gelich ein CP500 sein. Den will sowieso keiner haben und für zu Hause ist er sowieso denkbar ungeeignet. Den Analog klingt scheiße.

 

Gruß

MArtin

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Ihr wißt doch, daß der Stefan das alles immer ähhhhhhhh etwas zynisch sieht.

 

Aber im Prinzip hat er Recht.

 

Wenn der Prozessor von einem Kino stammt, kann das Kino ihn garnicht verkaufen, weil die Kiste zum einen abgeschrieben ist und zum anderen weil das Kino dann zwei Jahre für das Dingen haften müßte.

 

Seit wann darf man einen abgeschriebenen Gegenstand nicht verkaufen?

Hier muß lediglich der Kaufpreis als Gewinn versteuert werden.

 

Das mit der Haftung ist auch nicht ganz korrekt.

Wenn ich gewerblich einen gebrauchten Gegenstand verkaufe muß ich ein Jahr Mängelhaftung geben. Gilt überigends auch für jeden Privatverkäufer wenn er dieses nicht ausdrücklich ausschließt. Als gewerblicher Verkäufer kann man dieses nicht. Kleiner Tipp - das Gerät audrücklich als defekt verkaufen - dann erübrigt sich die Mängelhaftung.

 

Aber zurück zur eigentlichen Frage.

Der CP500 wird je nach Nachfrage zwischen 4000-6000 EUR gehandelt.

Der CP45 bringt noch max. 1000 EUR - aber hier ist jeder Heimkino ProLogic Prozessor mind. Gleichwertig und Preiswerter.

 

Aber wie Stefan schon schreibt, beide Geräte sind seit langen abgekündigt und die Ersatzteilversorgung ist keinesfalls sichergestellt.

 

 

Gruß

HAPAHE

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Das mit der Haftung ist auch nicht ganz korrekt.

Wenn ich gewerblich einen gebrauchten Gegenstand verkaufe muß ich ein Jahr Mängelhaftung geben. Gilt überigends auch für jeden Privatverkäufer wenn er dieses nicht ausdrücklich ausschließt. Als gewerblicher Verkäufer kann man dieses nicht. Kleiner Tipp - das Gerät audrücklich als defekt verkaufen - dann erübrigt sich die Mängelhaftung.

 

 

 

Gruß

HAPAHE

 

Auch als privater Verkäufer kann ich die Sachmangelhaftung auch nicht ausschließen, ein Gegenstand, dem ich explizit oder implizit gewisse Eigenschaften in der Beschreibung zusichere (funktioniert einwandfrei; läuft mit Steckernetzteil oder eingebautem Akku, der nicht Bestandteil des Angebotes ist,...-> hier muß der Steckertrafo dabei sein und das Gerät bei Übergabe an den Erwerber auch laufen, bzw. beim Einbau eines Akkus laufen), muß diese auch voll erfüllen. Das nennt sich Sachmangelhaftung, Gewährleistung oder Garantien sind dann darüber hinausgehende Zusicherungen, die z.B. eine Funktion über den Übergabezeitpunkt hinaus sicherstellen sollen. Gewerbliche Verkäufer haften generell mindestens ein Jahr gegenüber Endkunden für Sachmängel, private Verkäufer in jedem Falle für solche, die verschwiegen wurden, oder von denen sie Kenntnis gehabt haben können.

Wie HAPAHE schon schreibt: Verkaufst du einen Gebrauchtgegenstand, dann nur unter Auscchluß jeglicher zugesicherten Eigenschaften oder Verwendbarkeiten für irgendeinen Zweck als defekt (Nicht einmal Ersatzteilspender zusichern), aber wer wird dann noch 4000 für den CP 500 zahlen? Und wenn, dann würde ein Richter den Ausschluß kassieren, da allein der "hohe Preis" gewisse Eigenschaften und Verwendbarkeiten zusichert.

 

Von meinem früheren Arbeitgeber wollten wir HP Spektrumanalyzer kaufen, doch genau diese Sachmangelhaftung machte einen Verkauf an Privat unmöglich. Der Ausschluß und Verkauf als Schrott rechtfertigt keinen Verkaufspreis über Metallwert, bei E-Schrott sogar anfallende Entsorgungskosten, und Verkauf für z.B. 300 Euro hieße dann eine 1 jährige Sachmangelhaftung für die Firma. Und wenn das Gerät tatsächlich versagt, stünden den erhaltenen 300 Euro Kaufpreis 12000 Euro Reparaturkosten bei HP in London gegenüber, die einklagbar wären und bei Privatkäufern nicht ausschließbar sind. Also Verkauf nur an Gewerbetreibende, Gauner dürfen sich immer noch gegenseitig betrügen.

 

Es gibt aber auch Grenzen der Haftung, die sich aus dem "gesunden Menschenverstand" ergeben:

Von einem Golf 2 kann niemand erwarten, daß der Wagen nochmal 10 Jahre und der Motor noch einmal 100 000 km hält. Dennoch darf der Wagen bei Übergabe, sofern nicht explizit im Vertrag festgehalten (egal ob privat oder Gerewerbe), z.B. kein "Benzin kontrollieren, Oel nachfüllen" erfordern.

 

Stefan

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neskino,

bevor unsere Hobby-Anwälte weiter Gutachten abgeben, müsste man erstmal wissen, ob der Käufer gewerblich oder privat auftritt.

Ansonsten dürfte HAPAHE richtig liegen mit seiner Preiseinschätzung. Hängt natürlich auch vom Alter, Ausstattung und Wartungszustand ab.

 

Ansonsten:

den steuerlichen Restwert, d.h. das, was auch eine Versicherung im Schadens- /Diebstahlsfall ersetzen würde. Also etwa 1 -20 Euro.

So absurd, das es nicht lohnt, darauf einzugehen.

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Der Hintergrund stellt sich so dar: Ein Kollege, der selbst keinen Internetanschluß besitzt, möchte sein 1-Saal Kino auf DD umrüsten. Dazu möchte er seinen CP 45 verkaufen und dafür einen CP 500 anschaffen. Er fragte mich nach den Kosten für die Geräte. Meine Einschätzung lag in etwa bei der von HAPAHE, ich wollte dies aber hier vom Forum bestätigt haben. Ich habe ihm von der Umstellung abgeraten, da seine bestehende Anlage eigentlich ganz gut klingt. Aber er meint, eine deutliche Steigerung seines Besuches zu erzielen, wenn er "Digital-Ton" anbieten und das werblich herausstellen kann. Ich bin da allerdings anderer Meinung.

Gruß neskino

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neskino,

verstehe. Dass der Käufer gewerblich ist, macht die Sache einfacher. Auf die Gefahr hin, das der Käufer das sowieso alles schon weiß, hier ein Link, der die etwas komplizierte Thematik von Gewährleistungen etc. mit einer FAQ einigermaßen gut verdeutlichen kann:

http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

 

Da es sich wie von dir beschrieben verhält, ist eine CP500 aber vielleicht nicht die preiswerteste Möglichkeit. Kommt natürlich darauf an, was man ausgeben kann und will. Mit entsprechender Aufrüstung für DD kommt man da bei anderen Modellen/Anbietern vielleicht preiswerter. Bin was diesen Bereich des Gebrauchtmarkts betrifft preislich aber nicht ganz auf dem Laufenden, wissen andere hier besser.

Ich nehme dabei an, es geht dem Betreiber um DD, so das Aufrüstung auf DTS oder gar SDDS keine Rolle spielt.

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Hallo Brillo,

ja, es geht ihm nur um DD, weil es die anderen Kinos halt auch haben. Ich habe versucht, ihm klar zu machen, daß er das Geld lieber in die Austattung seines Saales stecken soll. Dann sieht der Besucher, daß sich was getan hat. Eine neue Bestuhlung wäre eigentlich auch fällig. Aber er will eben DD, obwohl Ton (CP 45 und die üblichen JBL Boxen) und auch das Bild seiner alten Bauer B5(?) absolut in Ordnung sind.

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