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Klaukopie vom Fernsehsender ;-)


carstenk

Empfohlene Beiträge

http://www.heise.de/newsticker/Frankrei...ung/132541

 

Zitat:

 

'Der ranghöchste der drei angeklagten TF1-Mitarbeiter berief sich vor Gericht darauf, dass das Erstellen von Filmkopien für private Zwecke – "à usage personnel" – seit langem Usus gewesen sei. Eine Mitarbeiterin, die die Kopie nach Hause mitnehmen durfte, hatte den Film an eine Nachbarin, mit der sie zusammen Hunde ausführte, weitergegeben. Von dort gelangte er in die Hände anderer Personen und schließlich ins Internet.'

 

 

 

- Carsten

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Moin!

 

Eine etwas unangemessene Strafe, für solch einen 08/15 Film, den zumindest ich, nichtmal kenne.

Völlig am Ziel vorbei, und TF1 ist wohl selbst massiv schuld daran.

 

Was aber schön ist; hoffentlich ließt Fr-Ehlers von der GVU das auch.

Denn es beweist einmal mehr, woher hochqualitative Raubkopien tatsächlich kommen:

Von der "Quelle" direkt, so wie ich es schon immer sagte.

 

Dennoch; wenn ich solch weltfremde urteile sehe, wo wegen einem blöden Film Existensen zerstört werden (finanzielles Strafmaß), so hasse ich langsam die gesamte Filmindustrie!

 

Es müßte tatsächlich mal dermaßen Überhand nehmen mit Downloads UND Boykotts in´s Kino zu gehen UND DVD/BR zu kaufen, daß die tatsächlich alle richtig den Bach runter gehen.

 

Das würde mich dermaßen freuen, ich kann´s gar nicht mehr beschreiben.

So geht´s jedenfalls nicht weiter.

Die sollen doch hergehen, und die Filme zu zivilen Preisen LEGAL zum Download bereitstellen, und gut ist.

Warum wird das nicht gemacht?

 

MfG.

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Die Strafe ist meines erachtens nach unangemessen niedrig. Was diese Leute getan haben ist Unrecht und hat einen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Es ist nun einmal so, daß durch Umsätze Gewinne erwirtschaftet werden müssen, um Neues zu erschaffen. Wenn, wie mein sehr dummer Vorschreiber es gerne hätte, einmal alles den Bach heruntergehen sollte, so ist damit niemanden geholfen. Es würden Existenzen vernichtet, Produktionen eingestellt und der Markt für Filmunterhaltung eingehen. Und wenn es dann keine Filme mehr für sein Kellerkino gibt, na ja, dann kann er ja Bücher lesen...

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@ filmheld: nunja das ist aber auch etwas einfach, denn ob brad pitt nun 25 million verdient oder nur 20 million, weil es klaukopierer gibt, ist mir herzlich egal!

 

und warum du lumi als dumm bezeichnest ist äußerst fragwürdig, seine meinung könntest du ja vielleicht so abqualifizieren, aber persönlich muss man nicht gleich werden!

 

davon ab stimmt das verhältnis zwischen strafen für klaukopiererei und "echter verbrechen" einfach nicht mehr...

 

für klaukopiererei gibts dauernd gesetzesverschärfungen, die sogar die mir zustehende sicherheitskopie unmöglich machen und leute wie ackermann oder auch kinderschänder (wobei ich die beiden jetzt nicht miteinander ins verhältnis setzen will!) kommen nahezu unbestraft davon...

da stimmt die verhältnismässigkeit einfach nicht mehr!

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G. Morgen!

 

That´s it!

jenz666 hat begriffen, was ich meine!

Das Verhältnis im Strafmaß muß stimmen!

Ich habe mit KEINEM Buchstaben angedeutet, daß sie hätten vollkommen strafrei ausgehen sollen.

 

Als erstes außerdem Kündigung, daß ist heute schon Strafe genug!

 

@Filmheld

 

Um einen Spruch aus einem meiner Lieblings-Filme zu zitieren:

Dumm ist der, der dummes tut!"

(Forrest Gump)

 

Diese Leute haben gestohlen, das ist dumm, und Du auch.

Den du bist keiner gesitteten Konversation mächtig.

 

Und wenn die filmindustrie pleite gehen WÜRDE, was GARANTIERT nicht vorkommt, so gibt es Filme der letzten 100 Jahre zum schauen.

die langen mir, besonders deshalb, weil diese zu großen Teilen besser waren, als alles, was heute an Mainstream-Müll zu 90% auf den Projektor strömt.

 

MfG.

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Bitte unterscheiden zwischen Strafe und Schadenersatz! Das sind juristisch zwei verschiedene Paar Schuhe.

Im Artikel wird ja recht ausführlich erwähnt, dass der Schadenersatz in diesem Fall durchaus sehr 'realistisch' berechnet wurde und nicht so fiktiv angesetzt wurde wie sonst gerne in Fällen von Klaukopiererei.

 

Hier kann sich die Justiz auch nicht daran orientieren, was der Schuldige 'zu leisten imstande ist'. Ein Schaden ist nunmal in der nachweisbaren Höhe entstanden und die Justiz muss so einem Anspruch nachkommen. Die darf nicht einfach sagen: 'Sie haben zwar 2 Millionen Verlust erlitten, aber da der Schuldige nur 1000 Euro verdient, kriegen Sie nur 10.000.'

So ein Urteil würde automatisch von der nächsten Instanz kassiert.

Sie kann bestenfalls die Berechnungsgrundlage für die Schadenshöhe in Frage stellen. Aber auch das nur wegen inhaltlicher Aspekte, nicht weil der Beschuldigte nicht soviel zahlen kann.

 

Nur bei der STRAFE darf bzw. muss das Gericht solche Überlegungen anstellen, hier hat ein Gericht Ermessensspielraum. Dafür gibts bei uns ja z.B. die Tagessätze als Berechnungsgrundlage bei Geldstrafen.

 

Im Übrigen: Die TF1 Mitarbeiter, die da involviert waren, waren Fachleute. Die mussten wissen, was sie da tun. Vielleicht musste auch in Bezug auf diese Berufe mal ein Signal gesetzt werden.

 

- Carsten

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