Jump to content

jenz666

Mitglieder
  • Posts

    889
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    1

About jenz666

  • Birthday 01/01/1970
  1. hallo! weiß zufällig jemand, wie viele säle in Mainz digital bespielt werden können?
  2. die Chinesen wollen UCI! cinemaxx haben die KANADIER gekauft!
  3. geht so... so schlimm wie erwartet isser dann aber doch nicht...! fand den ganz okay... auch wenn der willhelm quasi nur die Nebenrolle spielt.
  4. soll der spacko witzig sein?
  5. der grund für die religiosität und das spirituelle geschwurbel scheint ja eher der shyamalan zu sein, wie man so hört und liest und mit diesem flop ist seine karriere ja dann wohl endgültig ad acta gelegt...!
  6. gut laufen tut er bislang, aber ich fürchte nicht besonders lange, denn: der erste und einzige gute lacher war im abspann, davor gähnende langeweile! frage mich echt, was die sich dabei gedacht haben!!! da hätten die besser noch ein zweites remake von teil 1 gedreht, das wäre wenigstens lustig geworden... abgknallte leute in hangover? was soll das? das passt einfach überhaupt nicht! meine fresse ich bin immer noch schockiert, wie mies der war...
  7. unsere auch erst ab 19.50 uhr... sowas ist dann immer ein blindflug mit daumendrücken, denn nicht klappen kann es immer mal. aber für dieses risiko können wir nix! und ja es ist ein schlechter scherz!!!
  8. denke dass die genilane trailer von superman wirkung zeigen, auch wenn zombies gerade hip sind... superman wird besser laufen als wwz...
  9. hmm, aber wenn die polyesterschlampen aber doch ein theme eines filmes covern sprich selber zb auf dem klavier spielen, müssten sie dann nicht auch nur an die GEMA zahlen??? was ggf, pauschal im kino der fall ist?
  10. warum durfte denn dann heino auf seinem neuesten werk lieder der ärzte und hosen nachsingen? soweit ich das verfolgt habe, durfte er das ohne zu fragen und deswegen sind ja alle bands stinkig auf ihn...!
  11. ein film wird der FSK vorgelegt, die sagt: nein so bekommt der nichtmal ne 18er freigabe (was ja an sich schon lächerlich ist, denn wenn ein film ab 18 ist, dann muss er auch uncut sein!!!). der verleih will geld verdienen und schneidet den film... es werden szenen gekürzt, von denen man glaubt, dass sie bei erneuter vorlage bei der FSK, diese milder stimmen wird. wie gesagt schneidet die FSK nicht höchstselbst, ist jedoch der grund dafür, also somit auch dafür verantwortlich. bei rampage musste das ende geändert werden und der film massiv beschnitten, um veröffentlicht werden zu dürfen...
  12. natürlich tut sie das... wenn vielleicht auch nicht mit eigenen händen! aber wenn sie wie zb bei RAMPAGE sagt: schneide und ändere das ende oder der film wird beschlagnahmt, dann kann hier von freier verleiherentscheidung keine rede sein... die version von springbreakers mit der texttafel die ich sah, hatte im kino offiziell ne 18er freigabe.
  13. ich meine dieses ende auch in der DCP version gesehen zu haben... daran ist die FSK schuld, denn die bösen dürfen ja nicht davon kommen, ansonsten wäre der film in deutschland vermutlich nicht freigegeben worden. ähnliches passierte in RAMPAGE, dessen ende mit der einblendung einer texttafel ins gegenteil verkehrt werden musste, weil er sonst gar keine freigabe bekommen hätte, denn ein amokläufer der unbestraft bleibt, geht offenbar für die peinliche FSK nicht klar...
  14. musste auch dreimal drüber nachdenken... ist aber auch nicht so einfach für jemanden, der keine christie projektoren hat... ;-)
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.