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  1. Doppel 8 und 16mm Filme (egal ob 1R oder 2R) haben etwas gemeinsam – die Form und den Abstand des Perforationsloches. Ein Doppel 8 Film ist eigentlich nichts anderes als ein doppelseitig perforierter 16mm Film mit doppelt so vielen Perforationslöchern. Hier ein Beweis: Jedes zweite Perforationsloch des Doppel 8 Films ist in gleicher höhe mit den Löchern des 16mm Films. Jeder zweite Bildstrich ebenso. Es sieht zwar nicht gleich auf dem Bild aus, aber in Wirklichkeit ist es so. Deshalb ist es auch möglich aus 16mm 2R Film, Doppel 8 Film zu machen, indem einfach eine weitere Perforation zwischen zwei Perfolöcher gestochen wird. Außerdem ist es möglich einen Doppel 8 Film mit einer 16mm Kamera zu belichten. Wenn das geht, ist es also auch möglich ungesplitteten Doppel 8 Film mit einem 16mm Projektor zu projizieren. Und um das geht es hier: Wenn man einen Doppel 8 Film wie gewohnt verfilmt, entwickelt, hinterher nicht splittet und dann mit dem 16mm Projektor projiziert, bekommt man ein 16mm Filmbild, aufgeteilt in vier einzelne Bilder. Leider würde die linke Seite (zwei Bilder) des Films auf dem Kopf stehen. Das könnte zwar ab und zu ganz passend und lustig sein, in der Realität würde es aber eher durchgehend stören. Um das zu umgehen, muss man die Kamera anders halten: Beim belichten der ersten Hälfte des D8-Films hält man die Kamera wie gewohnt. Bei der Belichtung der zweiten Seite des Films kommt der Trick, man dreht die Kamera einfach um 180° und man filmt über Kopf weiter. Das ist zwar komisch und ist nicht so leicht zu handhaben, das Ergebnis entschädigt dies aber. Jetzt muss die volle Filmrolle bloß noch entwickelt werden. Wenn man Selbstentwickler ist, muss man nur darauf achten, dass man den Film nach dem Trocknen nicht aus versehen in zwei hälften splittet, denn dann wäre das Ergebnis im Eimer, und nur eine Seite des Films brauchbar. Diese kann man dann aber immerhin noch mit dem Normal 8 Projektor projizieren. Die andere Seite würde ja permanent auf dem Kopf stehen. Soll der Film beim Dienstleister entwickelt werden, muss man dem Labor unmissverständlich klar machen, dass der Film auf keinen Fall gespalten werden soll. Das würde ebenfalls des Ergebnis ruinieren. Das Resultat… …ist ein D8-Film der auf dem 16mm Projektor projiziert wird, und ein Filmbild das in vier Bilder geteilt ist. Den Film kann man Problemlos mit normalen 16mm Filmen zusammenschneiden. Am besten wäre es wenn die “normalen“ 16mm Filme doppelseitig perforiert sind Ich werde in den nächsten Wochen einen solchen Film machen, darüber berichten und Bilder zeigen. stay tuned!
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  2. Nebenbei, Norwegen will die Rundfunkgebühren als Steuer umsetzen, da gibt es keine Angst vor staatlicher Beeinflussung wie bei uns. Zurück zum Thema, mir fehlt da mal wieder das Herangehen an die Verleiher. Gesetzliche Vorgaben betreffs Verleihbedingungen fehlen mir da schon lange. Warum: Nun, das Bundeskartellamt unternimmt nichts gegen das Verleiherkartell, wenn es mal wieder die Mindestgarantiesummen oder Einsatztage untereinander abspricht und den Betreibern vorschreibt. Beim Zement für Autobahnbauten geht das schneller, sogar die Preisgestaltung für LKW war es ihnen würdig, die Hersteller zu Strafzahlungen zu verdonnern zwecks erhalt der Konkurrenz zur Preiseindämmung. Beim Film schon immer Fehlanzeige. Ich möchte mal behaupten, das es etliche kleine Kinos einfacher hätten, wenn sie ihre Filmprogrammgestaltung freier handhaben könnten. Jens
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