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KarlOtto

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  1. Da werden die sich aber keine Freunde machen, wenn sie neben Bars und Clubs auch Restaurants und Kulturbetriebe schließen, aber Weihnachtsmärkte und Fußballspiele mit Zuschauern weiter erlaubt sind. Das ist ja noch größerer Quatsch als das was Söder beschließen will.
  2. Aber wie da oben ja steht: Die freiwillige Schließung ist nicht von Betriebsferien zu unterscheiden und wird auch nicht Corona bedingt anerkannt. Und wo mangelt es an Schnelltests? Hab noch nicht gehört, dass die Bürgertestzentren jemanden abgewiesen hätten.
  3. Gut, aber das ist ja eindeutig. Wer in einer Pandemie eröffnet, muss natürlich eine weitere Schließung mit einkalkulieren und hat keinen Anspruch auf Hilfen.
  4. Naja, aber da steht ja, wer corona bedingt 30% Einbruch hat, ist antragsberechtigt. Bedeutet, wer auf Grund der verordneten Maßnahmen weniger Umsatz macht, bekommt Geld. Das hat hier auch niemand anders behauptet. Da steht aber nicht, wer freiwillig schließt, also quasi sein Unternehmen in freiwillige Betriebsferien schickt, dass das der Staat auch unterstützt. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates. Er muss nur bei durch seine Maßnahmen verursachten Problemen helfen.
  5. Naja, wenn die Branche freiwillig zu macht und den Kopf einzieht, dann wird die Politik auch in Zukunft immer bei Pandemien sich zuerst auf die Kultur stürzen. Denn die nimmt es ja ohne zu murren hin zu zu machen, macht es sogar freiwillig. Anders als die Gaststätten und der Einzelhandel. Die lassen das nicht ohne Beschwerde mit sich machen.
  6. Nehmen wir an, die Hilfen würde nur bei staatlich angeordneter Schließung gewährt, müsste man berechnen, was den geringeren Verlust bringt: Schließen und monatl. nur die Fixkosten bezahlen und aktuell den Kurzarbeitern auch ihre Sozialabgaben, weil der Staat diese aktuell nicht mehr erstattet. Oder öffnen und mit Fixkosten, Personalkosten (diese könnten ja trotzdem teilweise in Kurzarbeit sein, muss ja nicht unbedingt Kurzarbeit 0 sein) und zusätzlichen Hilfen plus einige Ticketverkäufe und dann noch den Ausgleich für freigelassene Plätze möglicherweise besser da zu stehen. Das kann aber nur jeder individuell entscheiden, wie das an seinem Standort ist. Ist aber eben die Frage, ob die Hilfen grundsätzlich bezahlt werden oder wie die Bedingungen genau ausgelegt werden. Aber das sollte sich doch herausfinden lassen, durch eine Anfrage.
  7. Ich wäre da auch eher vorsichtig. Denn die Hilfen wurden eingeführt, weil sich ein Anspruch aus dem Infektionsschutzgesetz ergibt. Muss der Staat Einschränkungen erlassen, aus denen ein entsprechender Verlust für das Unternehmen sich ergibt, muss er für Ausgleich sorgen. Wenn Du nun freiwillig schließt, ergibt sich der Umsatzeinbruch ja nicht aus den Maßnahmen.
  8. Siehe hier: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html;jsessionid=6DA88D53F5CA679A1FAF2463D17DAF07.delivery1-master#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText3 FAQ 1.1.11 "Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Gültigkeit der Testnachweise (vergleiche Nummer 11 c). Für nicht Geimpfte bzw. nicht Genesene ist eine tägliche Überprüfung ihres negativen Teststatus Voraussetzung für den Zugang zur Arbeitsstätte (oder die Aufnahme in einen Sammeltransport siehe Nr. 1.1.5). Wenn der Arbeitgeber den Genesenennachweis oder den Impfnachweis einmal kontrolliert und diese Kontrolle dokumentiert hat, können Beschäftigte mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend grundsätzlich von den täglichen Zugangskontrollen ausgenommen werden."
  9. Diese Zahlen veröffentlicht auch Bayern. Auch dort ist der Unterschied so groß.
  10. Im Sommer, als das mit dem Impfen erst anfing, kamen die Leute doch auch mit Test, warum sollte das ausgerechnet jetzt anders sein?
  11. Zum Glück ist die Hospitalisierungsrate bei uns in NRW auch aktuell fallend. Wobei es heute nach langer Zeit mal wieder gestiegen ist. Auf jeden Fall pendeln wir auf einem niedrigen Niveau.
  12. Die Zahlen sind gut, wir steuern auf rund 580T Besucher zu. Deutlich mehr als vor dem letzten möglichen Lockdown. Das "Ghostbuster Legacy" in Deutschland nicht gut laufen würde, war vorhersehbar. Kommt ein guter Film, kommen auch die Besucher. Zumal die alten Filme immer noch für sehr gute Besucherzahlen gesorgt haben am Wochenende. Bislang kommen die Leute weiterhin. Als sie nicht geimpft waren, mit Test. Dann eben überwiegend mit Impfnachweis. Ab nächste Woche dann eben nur noch mit 2G Nachweis und demnächst möglicherweise dann eben zusätzlich mit Test. Davon ist das Einwohnerstärkste Bundesland noch lange entfernt. Gut in Bayern dürfen nur noch wenige Menschen rein. In Sachsen ist erstmal zu. Aber deswegen muss man noch nicht alles schwarzmalen. Sicherlich ein paar mittlere und kleinere Starts werden jetzt sicherlich verschoben. Aber die Blockbuster sind parallele Starts mit den Amis. Die werden trotzdem kommen. Und haben dann alle Kinos zu, wandern die in den Stream. So wie zuletzt auch schon. Da wird nix mehr groß verschoben.
  13. Ein Lockdown ist nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nur für Kultur- und Freizeitbetriebe möglich. Einen Lockdown, wie ihn jetzt noch Bayern verhängt, ist danach dann nicht mehr möglich. Und ob das die Länder dann auch machen, müssten die einzelnen Landtage beschließen. Der Ministerpräsident kann das auch nicht mehr ohne Zustimmung einfach so festlegen. Die Hürden für eine Schließung sind also etwas höher. Wobei welcher Politiker möchte anschließend dafür stehen, dass er nicht dafür gestimmt hat und dadurch viele Gestorben sind?! Schlimm finde ich nur, dass mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, nur die Unternehmen, die schon 2020 beim Lockdown Light als erstes dran glauben durfte und wo der Lockdown nix gebracht hat, erneut geschlossen werden können und die übrigen Bereiche offen bleiben müssen, obwohl deren Schließung eigentlich erst was gebracht hat.
  14. Naja, als die Tests gratis waren sind sehr viele Geimpfte auch zum Test gegangen. Das wird sich also wieder einpendeln. Also die Impfquote noch nicht so hoch war, sind ja auch viele Getestete ins Kino gekommen. Das sollte also eher kein Problem sein. In NRW war es im Juli schon so: hat man nur 3G (und zu dem Zeitpunkt waren noch viele nicht vollständig geimpft) ins Kino lässt, kann man alle Plätze besetzen. Die Kinos, die das umgesetzt haben, haben darunter nicht gelitten. Im Gegenteil: sie haben das Kino voll gemacht. Die Leute kennen das nicht anders. Und viele Geimpfte wollen sich doch testen können, weil sie sich dann sicherer fühlen.
  15. Wieso sollte das einem Lockdown gleich kommen? Seitdem die Tests kostenpflichtig sind, kommen doch kaum Ungeimpfte. Jetzt sind die Tests wieder kostenlos und die Geimpften sollen zum Test, an den man wieder kostenfrei kommt. Wieso sollte sich dadurch also was ändern? Da sowieso gleichzeitig 3G Pflicht für die Arbeit kommt, gehen die Leute doch sowieso zum Test. Und die Teststationen werden sicherlich auch wieder mehr.
  16. In NRW hat sich nichts geändert. Nur bei der letzten Aktualisierung war was interessantes für die Kinos dabei. Denn seit dem 19.10. müssen die Mitarbeiter die gleichen Auflagen erfüllen wie die Gäste. Heißt im Kino: sie brauchen seitdem einen 3G Nachweis um arbeiten zu dürfen.
  17. PCR Test muss man sowieso selber bezahlen. Ist ja kein Schnelltest. Die werden ab Mo. kostenpflichtig. Und in Bayern bedeutet das, bleibt man beim normalen 3G, also mit Schnelltest, dann müssen Plätze freigehalten werden für den 1,5m Abstand. Nimmt man 3Gplus, also Zugang mit PCR, dann kann man das Kino voll machen. Und da beides kostenpflichtig ist, fährt man vielleicht mit 3Gplus dann besser.
  18. Ja, nur das in Bayern gilt, dass wenn ein Kino sich freiwillig für die 3Gplus Regelung entscheidet, keine Plätze im Saal mehr frei bleiben müssen. Ohne diese, auch wenn sich das dann von selber regelt, müssen ja weiterhin Plätze freigelassen werden.
  19. Tja, leider wollte Söder 2G und dann alles lockern. Hat er nicht bekommen, also müssen es alle ausbaden.
  20. Zumal man wertvolle Zeit verliert, wenn man einen Geimpften anruft, weil er trotz Kontakt erstmal nicht in Quarantäne müsste. Kontaktdatenerfasssung würde also nur bei Ungeimpften überhaupt noch Sinn machen. Aber die sollten ja laut MPK mit Test den Geimpften gleichgestellt werden.
  21. Genauso wie man im Restaurant keinen Test braucht, wenn man nur Essen abholt, so sollte es auch möglich sein ohne Test Gutscheine zu kaufen. Interessant ist, dass die Regeln im ganzen Bundesland gelten, sobald NRW 5 Tage über 35 ist. Erst wenn NRW 5 Tage unter 35 ist, sind wieder die Inzidenzen der einzelnen Stadt / Kreis interessant.
  22. Tatsache nix zur Kontaktdatenverfolgung.
  23. Die neue Verordnung für NRW ist da. Soweit mal deutlich kürzer. Ab 20.08.: Kein Abstand mehr. Bei Inzidenz über 35 Testpflicht bzw. Schülerausweispflicht 🤣 und keine Maske mehr am Platz. Unter 35: ohne Test, mit Abstand, ohne Maske oder ohne Test, ohne Abstand mit Maske oder mit Test ohne Abstand, ohne Maske
  24. 50% maximale Auslastung bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern bis 25.000 Besucher und dann auch mit 1,5m Abstand. Richtig sollte man das schon lesen. Das dürfte kein Kino in BW betreffen. Ergo: Vollauslastung. Ich weiß jetzt nicht, wie es in BW ist, aber in NRW würde der Schülerausweis reichen, weil es eine Testpflicht in der Schule gibt. Das heißt, wenn ein Schüler nicht in Quarantäne ist, dann ist er/sie negativ getestet. Ist doch gut, wenn man es den Kinobetreibern so einfach, wie möglich macht.
  25. Ja, wobei, wenn Du nur was abholst, wäre das auch dort nicht nötig. Allerdings macht Cinedom grundsätzlich zur Zeit die Ticketkontrolle direkt am Eingang und damit auch für den 3G Nachweis. Im Gebäude gibt es nur eine Notfallkasse für Kunden mit Gutscheinen etc. Normaler Ticketkauf ist nur online möglich zur Zeit.
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