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Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen FFA Abgabe zurück ...


preston sturges

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Für einen Außenstehenden ist das ja schon ein merkwürdiges Verfahren. Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es jetzt in erster Linie um Verfahrensrügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Bundesverwaltungsgericht - und nur noch mittelbar um das FFG. Dass dann doch noch einmal Spezialitäten des Abgabenrechts aufgewärmt wurden - Gruppennützigkeit, Homogenität (der belasteten Anbietergruppe) - macht die Sache eigentlich nur noch absurder. Freuen darf man sich zumindest, dass die Sache aus der Sicht nationalen Rechts nunmehr geklärt ist. Ob dies ausschließt, dass man sich noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof wiedertrifft?

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Lieber Sam, das ist tatsächlich weniger merkwürdig und absurd, als es Ihnen erscheint. Die Verfassungsbeschwerden mussten sich deshalb gegen die Urteile der Instanzen richten, da vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes der Rechtsweg erschöpft zu sein hat. Zwar ist gegen formelle Gesetze wie das FFG an sich kein Rechtsweg eröffnet, allerdings verlangt das BVerfG regelmäßig, dass zunächst trotzdem ein Vollzugsakt zu beantragen und dessen Ablehnung anzufechten ist. In diesem Fall drehte sich das Verfahren in den Instanzen eben um die Abgabenbescheide. Obwohl die Beschwerden sich also formell gegen die Urteile der Instanzen richteten, wurde in ihrem Rahmen selbstverständlich das komplette FFG materiell auf Herz und Nieren geprüft.

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