Zum Inhalt springen

Thorsten

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 51
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Das würde ich dann wiederum nicht tun. Da kann man wesentlich besser aus den 24fps wieder per PAL SpeedUp 25fps machen, als dieses NTSC-gestotter mit Doppelbildern.

 

Ja, SpeedUp ist besser. Wobei ein ordentlicher DVD Player schon ein recht ruckelfreies NTSC Bild hinbekommet.

 

Außerdem hat eine NTSC-DVD nur 480x720Pixel, dagegen bietet PAL-DVD 576x720Pixel.

 

Na so wild ist der Auflösungsunterschied auch nicht.

Viel entscheidender ist da mMn die Güte der Kompression.

 

Röhrenfernseher, die mit NTSC nichts anfangen können, sind noch nicht völlig ausgestorben.

 

Die meisten davon aber im Museum.

Abgesehen davon kann man DVD Player bei NTSC auf die Ausgabe von PAL60 stellen.

Damit kommen Röhren-TVs recht problemlos klar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.