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Mindestlohn im Kino?


Soothsayer

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Hat sich vielleicht zu intensiv mit anderen viel viel wichtigeren Angelegenheiten beschäftigt........

 

Der Aspekt wurde auf den vergangenen HDF Versammlungen ausführlich im großen Block zum Mindestlohn beleuchtet. Warst Du da?

 

- Carsten

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Weil das die Idee des Mindestlohnes unterläuft, wenn auch nur um einen kleinen Betrag. Ich würde mal vermuten, dass es dazu recht schnell zu klärender Rechtsprechung kommt, denn das Mindestlohngesetz enthält ja ganz klar auch den Passus, dass jedwede individuelle Vereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers unzulässig ist.

 

- Carsten

 

Im Mindestlohngesetz steht ausdrücklich "Brutto". Ist auch klar, da sich der Mindestlohn nicht nur auf geringfügig Beschäftigte bezieht sonder eben eigentlich für die Festangestellten gedacht ist. Es gilt natürlich auch für die geringfügig Beschäftigten. Bei geringfügig Beschäftigten kommt es auf die Vormulierung im Arbeitsvertrag an. Steht dort das Arbeitsentgelt als Nettobetrag ist der Abzug unzulässig, Steht dort "Bruttobetrag" dann dürfen die 2% in Abzug gebracht werden. Dies ist kein unterlaufen des Mindestlohnes, denn bei den Festangestellten handelt es sich ebenfalls um einen Bruttobetrag.

 

Gruß

HAPAHE

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Das ist gut und schön, wenn der HdF dieses Thema bei seinen Versammlungen angesprochen hat.

Den Tarifvertrag hat er trotzdem sehenden Auges auslaufen lassen.

 

Zum Tarifvertrag gehören immer zwei Seiten ;-).

Warum sollte die Gewerkschaft ein Interesse an einem Tarifvertrag haben der unter Mindestlohnnivau liegt ?

 

Gruß

HAPAHE

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Richtig.

 

Der HdF aber schon - am 01.04. (sic!) jubelt der HdF in einem Newsletter:

 

"....Offensichtlich ist in vielen, insbesondere ländlichen, Betrieben der Organisationsgrad von ver.di derart marginal, dass die Gewerkschaft am Abschluß eines Flächentarifvertrages kein ernsthaftes Interesse mehr hatte. In der Folge hat der HDF weitere zwischen ihm und ver.di noch bestehenden Flächentraife gekündigt."

 

Und wer war da jetzt schlauer?

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Auch ein bestehender Tarifvertrag hätte nichts geändert, da bei einem derart geringen Organisationsgrad dieser Tarifvertrag

nicht als Allgemeinverbindlich gegolten hätte. Und das wäre für eine Ausnahme notwendig gewesen.

 

Gruß

HAPAHE

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