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Kassensicherungsverordnung


HdGehres

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vor 3 Minuten schrieb Thorwal:

Ja schon klar Balu. Aber ihr druckt die Karten ja nicht mit Excel aus. Ihr werdet dafür ja vermutlich eines der üblichen Ticketprogramme nutzen. Und damit habt ihr per Definition eine Kasse. Das man die mit einer offenen Kasse kombinieren kann wäre mir neu. 

ist aber so.

Wo sollen denn die Euros sonst rein ?

Mache jetzt bis morgen aus.

Muss nämlich noch das Geld aus der offenen Karten-Kasse und der

Süßwarenkasse zählen und notieren.

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vor 47 Minuten schrieb BALU:

ist aber so.

Wo sollen denn die Euros sonst rein ?

Mache jetzt bis morgen aus.

Muss nämlich noch das Geld aus der offenen Karten-Kasse und der

Süßwarenkasse zählen und notieren.

 

Moment. Wenn ihr eines der üblichen Ticketprogramme und Computertickets benutzt habt ihr KEINE Offene Ladenkasse. "Offene Ladenkasse" bedeutet, dass es KEINE elektronische Registrierung von Verkaufsvorgängen gibt. Euer Computer mit dem ihr Tickets ausdruckt ist per Definition eine Registrierkasse. Damit seit ihr bonpflichtig und ihr braucht auch bis Ende September eine TSE... 

 

 

 

 

 

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Sehe ich auch so. Wie der 'Bargeldbehälter' physisch konstruiert ist - manuell oder elektrisch, spielt dabei keine Rolle. Sobald eine digitale Registrierung im Spiel ist, ist das keine offene Ladenkasse mehr. Die Frage ist, wann das dem Finanzamt auffällt?

 

 

- Carsten

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