Zum Inhalt springen

Terminator meets customs


DC

Empfohlene Beiträge

Grandios wie der Terminator am Münchener Flughafen cool geblieben ist.

 

Waren die Kontrolleure alles T=1000 in der Betaversion und KI gesteuert?

 

Klar, Job nach Vorgaben richtig umgesetzt. Image für Deutschland und München ... nun, möge das jeder für sich bewerten

 

Arnie wird sicher nun Frischfeld einbeziehen. Die haben auch Sarah Connor und Lara Croft im Gepack.

 

Dann könnte wieder eine gute Realposse gedreht werden.

 

Hoffen wir, dass es einen hohen Erlös bei der Versteigering für einen guten Zweck gibt.

 

Arnie, YOU are the BEST. Cool und suverän.  Eben ein Typ im 70mm IBTech Format.

 

 

 

 

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nuja. Auch wenns der Zoll hier bestreitet, das was die in München gemacht haben, ist schlicht einfach falsch.

Arnie hat diese Uhr nicht als Privatperson in die EU eingeführt. Um ihn hier zu belangen müsste er in einem EU-Staat eine Meldeadresse haben, (vgl. "Türkenschmuck" bei Rückreise von in D. gemeldeten Anatolen) noch war sie rechtlich gesehen in seinem Besitz, sondern im Besitz "seiner" Organisation.

 

Korrekt gewesen wäre es, wenn die Uhr durch die Organisation eingeführt worden wäre und S. nur als "Kurier" fungiert hätte. Ein offizielles Schriftstück oder eine Erklärung seitens der CEO´s würde ausreichen. Dann hätte die Uhr durch die Organisation angemeldet und Versteuert werden müssen.

S. aber eine Steuerhinterziehung anzuhängen und ein Verfahren zu eröffnen wird hier wohl noch für Konsequenzen beim zuständigen Zollmenschen sorgen.

 

Mich haben die "Erleuchteten" auch schon mal rausgezogen, weil mit Arri im Urlaub.... dachten ich hätte das Ding im Ausland erworben, weil "sowas hat in D kein Mensch mehr" blabla.... war ein "Lustiger" Tag - auf Einzelheiten verzichte ich aus nachvollziehbaren Gründen hier 🙂

 

Bearbeitet von TK-Chris (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@TK-Chris

 

Formal haben die Kontrolletties wohl fast alles richtig gemacht. Fragen nach Kindern etc. sind aber aus meiner Sicht in so einem Zusammenhang nicht zulässig. Das wird der Streitpunkt werden.

 

Aber egal ob richtig oder falsch und wer welche Fehler gemacht hat oder nicht.

Das Image vom MUC ist damit für manche dahin. Er wird dann wohl das Nächste Mal nach Schwechat fliegen.

 

Aber TK-Chris, dann bist du doch mit Arnie in sehr guter Gesellschaft.

 

Ich denke aber, dass Markus und Joachim bei der Leitung nachfragen werden.

 

Aufstiegschancen sind damit dahin. Wieder zurück ans Ende der Reihe...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Unterstellung, dass die Uhr in der EU bleiben soll, ist nicht haltbar. Sie wird versteigert, da kann es durchaus sein, dass sie die EU wieder verlässt. Das müsste man abwarten und nicht im Verdacht irgendwelche VA´s erlassen und nach Schema F aus dem Lehrbuch abarbeiten. Sowas macht man genau nur einmal.

 

Ich gehe davon aus, dass S. durchaus in der Lage war, Belege für den Zweck der VORÜBERGEHENDEN Einfuhr vorzulegen, so Naiv wird er, denke ich nicht sein. Allein hier eine Strafrechtliche Geschichte draus zu zaubern, dürfte spätestens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu lachern führen.

Korrekt müsste man bei einer noch nicht definitven Verbleib die Steuersumme auf ein Sperrkonto einzahlen, und dann nachdem der Verbleib geklärt ist, dieses Geld entweder behalten (Steuer in EU abgeführt) oder wieder an den Schuldner zurückzahlen (vorübergehende Einfuhr). Ich könnte jetzt erklären, warum eine Strafanzeige für eine offensichtlich nicht erfolgte Straftat (das hat nicht der Zoll zu entscheiden) mumpitz ist. Der Zoll kann den Vorgang nur der StA zur Entscheidung weiterleiten, aber nicht selbst feststellen, ob hier eine Straftat nach dem deutschen Zollgesetz und Steuergesetz begangen wurde.

 

Ich kann auch nur, wenn in meinm Bereich ein Verdacht besteht, diesen Verdacht an die StA weiterleiten, zu entscheiden hab ich nichts, ich bin kein Jurist, sondern sowas ähnliches wie die Menschen beim Zoll.

 

Der Münchner Zoll ist streng, siehe auch diverse Vorkommnisse mit irgendwelchen Fußballern - im Unterschied zu S. sind diese aber in D gemeldet.

Die Frage ist, ob hier Formell korrekt gehandelt wurde ist ob S. in der EU einen Wohnsitz und Daueraufenthalt hat - mWn nicht. Damit ist das ganze Theater ein großer Bumerang geworden, mit den hoffentlich richtigen Konsequenzen.

 

Fehler kann man ja überall machen, auch bei Kontrollen am Flughafen, aber hier hat sich irgendwer verrannt, egal ob der Betroffene Schwarzeneger oder Maier-Huber heißt.

 

Wir waren alle nicht dabei, das wissen nur die beteiligten. Ich gehe hier von der Warheit der Presseberichte aus.

Bearbeitet von TK-Chris (Änderungen anzeigen)
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb TK-Chris:

Ich gehe hier von der Warheit der Presseberichte aus.

 

Das sehe ich genauso.

 

Gern würde ich die Raumbild-Überwachungssequenzen und die des Geldausgabe Automaten sehen, aber darf man ja leider nicht. Ich würde auch zum gleichen Automaten reisen, um die Aura von Arnie zu spüren. Erster Anlauf zum Geldabheben (das sollte er ja, wegen der Zahlungsverpflichtung)  war sicher der Automat der Sp.......... Erding-Dorfen unten im Ausgang/Eingang Terminal 2 des MUC. -

 

Du hast ausserdem vollkommen Recht, dass es eine Gewaltenteilung in D gibt. Die Kontrolleure sind "nur" für die Ermittlungen, Beweissicherung und Erstellung einer solchen Anzeige zuständig. Die Staatsanwaltschaft klagt an und das Gericht entscheidet.

 

Den Guten T-1000 nach seinem Privatleben zu durchlöchern ist völlig indiskutabel, da dies aus meiner Sicht, in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt steht. Solche Fragen hätte man erst gar nicht stellen dürfen. Schon gar nicht bzgl. seiner Kinder. 

 

Wenn "die" Pech haben sind sämtliche  Beweise nichtig, da man diese "Beweise" ohne Rechtsgrundlage erhoben hat. Der Fall ist so spannend wie MI25, aber leider eine deutsche Beamtenposse.

 

Realitätsnaher hätte es nicht ablaufen können.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.