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Betriebsfremde im BWR


c-g

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Hallo zusammen!

Daß Betriebsfremde in einigen Kinos keinen Zutritt mehr zum BWR haben, wie ich gerade hier gelesen habe, hängt wohl damit zusammen, daß es in einem Kino dazu kam, daß ein Vorführer einen Film abgefilmt hat o.ä. Auch bei uns im Haus mußten alle eine entsprechende "Belehrung" unterschreiben.

 

Das hat, wie ich finde, auch seine Berechtigung, schließlich gelten die entsprechenden Vorschriften auch und gerade für uns Vorführer. Außerdem habe ich eine entspr. Klausel in meinem Vertrag... ist bei Euch sicher auch so.

 

Schade, daß diese Unsitte jetzt auch schon auf die Vorführräume übergreift. Von manchem Zuschauer kennt man das ja, aber daß einer von uns sowas macht...

 

Wie auch immer, weiterhin viel Spaß bei der Arbeit!

 

Gruß!

 

c-g

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Sicherlich kann man allein dadurch, Betriebsfremden den Zutritt zum BWR zu verwehren, das Problem nicht in den Griff bekommen, wenn man das überhaupt kann.

 

Aber wie Manfred es gesagt hat, die Chefs müssen sich irgendwie absichern, und da u.a. wir nunmal an der Quelle sitzen, können und sollten wir auch unseren Teil dazu beitragen.

 

Es ist ja auch, denke ich, nicht generell verboten worden, aber die Chefetage möchte gefragt werden, wenn jemand von außerhalb mal einen Blick in die Projektion werfen möchte.

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Original von c-g:

Es ist ja auch, denke ich, nicht generell verboten worden, aber die Chefetage möchte gefragt werden, wenn jemand von außerhalb mal einen Blick in die Projektion werfen möchte.

 

So kenne ich das auch. Die TL wird gefragt und stimmt normalerweise auch zu, warum auch nicht. Bei dem eigenem Personal brauchten wir dies allerding's nicht.

IMHO finde ich es auch dumm Leute die sich für Kinotechnik interessieren wegzuschicken.

Und Profiraubkopierer filmen doch nicht von der Leinwand ab.

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???

Welcher Vorführer benötigt einen 'Assi' um eine Kamera im BWR aufzustellen?

Welcher Vorführer würde das so machen (durchs Fenster filmen I) )?

 

Die einzigen Gründe sind:

  • [*:1ssih67b] Material und/oder Werkzeugschwund bzw. die Sorge darum. [*:1ssih67b] Sicherheitsgründe... [*:1ssih67b] politisches ("Die Magie bewahren") - wohl eher selten Heute...

Alles Andere ist IMHO - Unfug.

Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit den 'Diensthabenden' zu fragen, ob sich Betriebsfremde außerhalb des Publikumsbereichs aufhalten dürfen...

 

Bei uns gibt es im Rahmen der 'Kindergeburtstage' - klar - auch Führungen durch die Projektion - außer dort wo's räumlich/aus Sicherheitsgründen überhaupt keinen Sinn macht ein Rudel 8-jähriger hinein zu lassen 8) .

 

Lui

 

Ganz nebenbei:

Bei 'besserwissend', nörgelnden Besuchern ist es das Beste sie einfach mit in den BWR zu schleifen und Ihnen die 'Sache' vor Ort klar zu machen ;D ...

Hatte da mal einen, der drei Mal während einer Vorstellung zum Einlass lief und sich über die Schärfe beklagte... (die Kopie war tatsächlich: X( ).

Beim zweiten Mal war ich mit Erklärungen (und wie üblich mit der Adresse des Verleihs :teufel: ) zur Stelle... - half jedoch alles nichts.

Also holte ich ihn zum Ende Vorstellung ab, nahm ihn mit in die 'heiligen Hallen', legte neu ein und erklärte ihm nebenbei die Bedienung des Schärfereglers - bei der nächsten Vorstellung durfte er's dann selbst machen... :rotate:

Einen zufriedeneren und treueren(!) Besucher wird kaum ein Kino im Lande haben ;)

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@Lui

 

Als ich dieses Posting schrieb, meinte ich eigentlich mehr, daß (wie das unbemerkt gehen soll, ist mir allerdings schleierhaft) einige Theaterleiter wohl davon ausgehen, daß Betriebsfremde irgendwie eine Kamera im BWR installieren. Daß das völliger Schwachsinn ist, ist mir auch klar. Und ein Vorführer, der was auf sich hält, der wird sowas auch nicht zulassen, geschweige denn tun...

 

Habe übrigens gerade in einer Fachzeitschrift über Videotechnik zum Thema "Filme aus dem Netz" gelesen, daß einer, der sich regelmäßig Filme runterlädt, der Meinung ist, daß wir Vorführer die Filme im Saal, bzw. vom BWR aus abfilmen und dann ins Netz stellen... Noch Fragen?

 

Gruß!

 

c-g

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Bildwerferräume sind elektrische Betriebsräume, gemäß geltender VDE Vorschriften ist der Zuztritt nur entsprechenden fachlich vorgebildeten Personen gestattet, also haben dort theoretisch Theatrleitung etc. nichts zu suchen..

Weitere Gründe, die von Euch angesprochen wurden, gelten auch für jeden anderen Betrieb. Betriebsfremden ist der Zutritt zu Betriebsräumen aus Sicherheitsgründen (Betriebsgeheimnisse etc.) und haftungsrechtlichen Fragen generell nicht gestattet.

 

Grüße: Stefan

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Hallo!

 

Abgesehen davon, dass es, z.B. bei uns, immer wieder Führungen gibt und diese immer gut besucht sind, wäre da noch die Arbeitnehmerschutzverordnung.

 

Diese schreibt zumindest in Österreich vor, das nur entsprechend geschultes Personal im BWR sein darf. Also rechtlich gesehen ist es nicht unbedenklich. Wobei ja besucher keine Arbeitnehmer sind. Man kann da glaub ich ganz schön lange diskutieren.

 

Zu guter letzt noch "Wo kein Kläger da kein Richter"

 

mfg

--

Let

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