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Notbeleuchtung


Ernemann

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

kann mir jemand sagen, wo ich Vorschriften zum Thema Notbeleuchtung (Helligkeit, Brenndauer etc.) nachlesen kann?

Weiß jemand, wie es sich mit der Notbeleuchtung in alten Kinos verhält, die ohne Unterbrechung in Betrieb waren? Gibt es für alte Häuser einen "Bestandsschutz", soll heißen, müssen zum Beispiel nur die Vorschriften erfüllt werden, die bei Eröffnung des Hauses aktuell waren, oder muss man die Anlage immer auf dem neusten Stand halten?

 

Vielen Dank schonmal.

 

Viele Grüße

Pascal

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Vielen Dank für die Antwort!

Das heißt, um eine eventuelle TÜV-Prüfung zu bestehen, müsste die Anlage alle Vorschriften erfüllen die aktuell waren als sie gebaut wurde. Wo kann man das jetzt aber nachlesen?

Oder meint Ihr, ein TÜV-Prüfer kennt sich mit den alten Vorschriften auch nicht so genau aus und ihm genügt, wenn alles Funktion zeigt?

 

Danke!

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Die TÜV Prüfer kennen die alten Bestimmungen und richten sich danach.Hauptsache alle Notleuchten und die Batterie (3 Std) sind voll funktionsfähig.Ich bin selbst in einem älteren Kino tätig und wir haben diesbezüglich keine Probleme.Um diene Frage zu alten Bestimmungenzu beantworten müsste man erst wissen aus welchem Baujahr dein Kino stammt.Die Bestimmungen haben sich während meiner beruflichen Tätigkeit als Elektriker mehrmals geändert.

Vieleicht noch ein Hinweis: Die Sicherheitsbeleuchtung muss so ausgelegt sein,das in Fluchtwegen 1Lux in 1m Höhe erreicht wird und die Batterie die gesammte Leistung 3 Stunden aufrechr erhält.

HoBi

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Hatte ich unlängst hier auch gefragt, schau mal hier:

 

http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?p=99666

 

Es gibt zwar Bestandsschutz, aber nicht unbegrenzt.

 

Bei uns kommt noch das Problem mit dem Denkmalschutz dazu. Sind Vorhänge, Notausgangstüren, Notausgangsleuchten innenarchitektonische 'Originale' und müssen erhalten bleiben, oder sind es 'nur' sicherheitstechnische Anlagen, die dem aktuellen Stand entsprechen müssen? Die Antwort liegt oft nur in der Person des Prüfers...

 

Und was ist, wenn sich herausstellt, dass in einem Notfall tatsächlich jemand durch technische Aspekte der 'veralteten' Anlage Schaden nimmt oder nehmen könnte? Auch keine schöne Vorstellung.

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es ist auch durchaus empfehlenswert sich mal mit dem bauamt in verbindung zu setzen und die zu fragen, vorbeikommen können die ja sowieso.

ich habe das vor kurzem mal mit dem gesundheitsamt gemacht. die beratung hat dann sowas wie 20 euro gekostet und die damen und herren sind sehr zuvorkommend und kulant, wenn man sie von sich aus anspricht und man kann sich sicher sein, was man daraufhin tun sollte, damit alles korrekt ist. vor allem hat man dann keine zeitdruck, weil die sachen ja empfehlungen sind und kein mängelbericht (bei dem es dann immer ein frist gibt und die ist knapp).

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Die genauen Vorschriften weiß ich nicht, jedoch meine ich, es müßte im Fluchtweg 1 Lux sein mindestens.

 

Nicht technisch ausgedrückt ist der Fluchtweg so zu beleuchten, daß er erkennbar ist. Das ist ja leicht auszuprobieren.

 

Hier sollte also Menschenverstand ausreichen statt "formeln". Notausgänge mit Dauerlicht, Rettungsflure ebenso mit Dauerlicht. Sonstige Notbeleuchtung im Falle eines Stromausfalles etc. als Bereitschaftslicht.

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