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"M" Public Domain


Fabian

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Der Film M - EINE STADT SUCHT EINEN MÖRDER scheint ja gemeinfrei zu sein, man kann ihn deshalb auch hier downloaden.

 

Nun ein paar rein theoretische Fragen:

1) Kann ich die hier downloadbare Version in Deutschland ohne Bedenken öffentlich vorführen und dabei Eintritt verlangen?

 

2) Kann ich anstatt des Downloads auch eine beliebige auf dem Markt erhältliche DVD mit dem Film nehmen?

 

Die genaue rechtliche Situation wirkt mir noch nicht ganz durchsichtig...

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Ohne zu wissen, ob du eine gewerbliche oder nichtgewerbliche Vorführung meinst, kann man die Frage wohl nicht beantworten.

 

Im Verleih als 35mm ist der Film jedenfalls hier:

http://www.kinofenster.de/adressenundan...fernsehen/

 

Die werden auch sicher Auskunft zu der Rechtelage für Kinovorführungen geben können.

 

Von der Projektion eine Kauf-DVD würde ich ohne vorherige Rücksprache dringend abraten.

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Oh, Mensch, es ist alles nicht ganz so. 70 Jahre nach dem Tod des letzten Beteiligten wird ein Werk frei (GEMA, Suisa, Sacem). Der Kameramann Fritz Arno Wagner ist am 18. August 1958 verstorben. Allein die Bilder sind erst 2028 Allgemeingut. Komme der Jurist, der das Gegenteil zeigt. Fritz Lang ist am 2. August 1976 von uns gegangen, so daß seine Miturheberschaft an der Drehvorlage 2046 erlischt. Auf Ebene Produktion ist Seymour Nebenzahl 1961 gestorben, usw.

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Ich sprach von einer gewerblichen Vorführung (siehe 1) ).

 

Dass die Deutsche Kinemathek eine Kopie davon besitzt ist mir bekannt, allerdings ist zu beachten, dass die Deutsche Kinemathek bei Weitem nicht die Verleihrechte zu allen Filmen besitzt, die sie im Verleih hat.

 

Mir ging es hierbei auch nicht um die Vorführung einer 35mm Kopie, sondern um die Vorführung einer digitalen Version eines gemeinfreien (public domain) Films.

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Ich sprach von einer gewerblichen Vorführung (siehe 1) ).

 

Dass die Deutsche Kinemathek eine Kopie davon besitzt ist mir bekannt, allerdings ist zu beachten, dass die Deutsche Kinemathek bei Weitem nicht die Verleihrechte zu allen Filmen besitzt, die sie im Verleih hat.

 

Mir ging es hierbei auch nicht um die Vorführung einer 35mm Kopie, sondern um die Vorführung einer digitalen Version eines gemeinfreien (public domain) Films.

Man kann auch für eine nichtgewerbliche Vorführung Eintritt verlangen, deswegen die Frage.

 

Hast du dir mal die Creative Commons-Lizenz angesehen? (Der Button links unten in der Ecke). Da ist ausdrücklich von US-Recht die Rede, von daher würde ich eine Anwendbarkeit auf deutschem Boden zunächst mal anzweifeln, wenn es um eine (teil-)öffentliche Vorführung geht.

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Daß ein Werk auf dem US-Markt in Public Domain ist, bedeutet nicht, daß das auch für den Rest der Welt gilt, unsere ©-Regelungen unterscheiden sich in einigen Punkten.

 

Welchem (zahlenden) Publikum will man denn eine uralte NTSC-Fassung von übler 16mm-Dupkopie mit eingebrannten englischen Untertiteln vorführen?

Die erhältlichen DVDs basieren meines Wissens entweder auf der vom Filmmuseum München angefertigten ersten Restaurierung oder (z.B. SZ-Edition) auf der letzten Restaurierung, wie sie auch bei Arte zu sehen war und ist. Für diese aufwendig bearbeitete Neufassung (Tonqualität sehr gut, Bild erstmalig hell, scharf und unbeschnitten) existieren definitiv neue Rechte.

 

filmportal.de nennt die Verleihrechte:

 

"Kommerzielle Ausleihe (Inland): Lupe, Freunde der deutschen Kinemathek, Cinemathek Filmverleih & Archiv

 

Nichtkommerzielle Ausleihe (Inland): Freunde der deutschen Kinemathek, Bundesarchiv - Filmarchiv, Deutsche Kinemathek - Museum für Film und Fernsehen"

 

http://www.filmportal.de/df/8d/Artikel,,,,,,,,ED56640589D3E23BE030007F020046A8,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,.html

 

 

"Angeklagter, wieso haben Sie das Fahrrad entwendet?"

"Es lehnte an der Friedhofsmauer, ich nahm also an, der Besitzer sei gestorben."

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