Zum Inhalt springen

LED Licht


Stefan vom Stein

Empfohlene Beiträge

Die 12V Variante dürfte auf fast 15V einstellbar sein, wichtig ist nur, auf den Strom zu achten. Bei 15V 10A, also kein Problem. Die Netzteile müssen eine Reserve haben, sonst würden sie nicht bei Unterspannung funktionieren. Eventuell ist die Widerstandsbeschaltung um das Regelpoti leicht zu verändern, entweder Widerstand über einen anderen löten oder in Reihe schalten. Datenblätter für die Netzteilic's gibts im Netz.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wirst du auch nicht finden. Jedoch mit 12V, und die ist geregelt.

Z.B so etwas

http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=44...3e3178634f

Das Ding ist eher etwas spatzenkanonig, insbesondere was die Stromqualität angeht. Eine empfindsame Elektronik braucht so was, aber genügsame Glühdrähte geben sich mit gröberer Kost zufrieden.

 

Warum nicht einfach zu etwas Simplen greifen, wie beispielweise:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=190407650279

 

Klein & leicht (=einbaubar), billig und gibt's in jedem Baumarkt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die 2x 15V durch Abgriffe hintereinander entstehen, ist ein Parallelschalten wohl nicht möglich.

 

Einen spannungsmäßig (und leistungsmäßig) passenden Trafo habe ich doch bereits vorgeschlagen, wollte nicht deutlicher auf den Laden hinweisen, weil ich nicht weiß, wie das hier gehandhabt wird. Man findet den beim "großen Zeh".

Ob ein Schaltnetzteil mit einer ähnlichen Leistung für 13€ die gleiche Qualität aufweist wie ein Trafo für 100€? Außer, dass es speziell für Halogen-Zwecke gebaut wurde, finde ich da keine Vorteile, besonders bei einer so billigen Ausführung würde ich mir Gedanken über die Betriebssicherheit machen. Das andere für 35€ sah da schon vertrauenserweckender aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meinst du die VA. Die steht auf jedem nicht ohmschen Verbraucher drauf. Bezeichnet die Summe aus Wirk- und Blindleistung, und die Anteile davon sind abhängig, was für eine Last du sekundärseitig anschließt. Eine Glühlampe hat Watt, da cosphi =1. Deshalb kannst du auch problemlos die 150W Glühlampe anschließen, das macht der 160VA Trafo locker. Wenn du ihm 300W entlockst, dann brennt nach ca. 15min die Primärwicklung durch :wink: .

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gesamt, für den ganzen Trafo, beide Wicklungen. Ist ja die Aufnahmeleistung. Man wird wohl zwei Helligkeitsstufen schalten können, eine Wicklung alleine, die wird dann bestimmt gut warm, wird aber bei dem Drahtquerschnitt nicht durchbrennen, und dann die zweite parallel für mehr Licht.

Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

so jetzt ist wieder Licht da :lol:

 

Habe mir ein 12Volt 105Watt Blocktrafo Paulmann LTD 105 gekauft.

Hätte auch einen elektronischen nehmen können, doch bei meinem sind alle Anschlüsse schon verkabelt. Der schien auch sicherer.

Dieser betreibt jetzt eine 12Volt 100Watt Lampe.

Das Kabel wurde einfach durch eine kleine Öffnung verlegt.

Das er jetzt Lichtschwächer ist fällt mir im ersten moment nicht auf, da er meistens eh nur 2 Meter von der Leinwand weg steht.

 

Das ist vollkommen Ok, allerdings wurmt es etwas das es keinen 15 Volt 150 Watt Trafo komplett gibt der auch für Halogenlicht gedacht ist, bei den meisten Geräten in dieser Leistung ist man als Laie schnell überfordert , komisch ist auch das es keine bezahlbare Werkstatt für eine Reparatur gibt. 500.- um einen Lichttrafo einzubauen sind mir dafür doch zuviel.

Da ich keine große Ahnung von Elektrik habe war mir die Geschichte mit den Ringtrafos zu heikel.

Fazit: Habe jetzt erst mal Zeit nach besseren Lösungen zu schauen evtl. doch mal LED oder eine Komplette Reparatur wenn ich jemanden finde der das bezahlbar macht.

Oder doch irgendwann ein neuer guter Tonprojektor?

Hätte es den Motortrafo oder Ton erwischt wär es wohl das Ende für dieses Gerät gewesen, an die Trafogeschichte traut sich anscheinend keiner wirklich ran.

Gruß

Stefan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo!

 

Ich habe mir mal Mitte der 90er für meine Sonolux II einen 400W Trafo für die Stiftsockellampe wickeln lassen, weil es die damals bei C noch nicht gab.

War auch alles gut soweit.

 

Dann gab es bei Wittner eine neue Lampe 50V 590W, die mehr Helligkeit versprach, was sich aber nicht bewahrheitete. Auf jeden Fall lies ich mir hierfür einen neuen Trafo wickeln mit 600W. In weiser Voraussicht bestellte ich einen Abgriff bei 36V mit. Und als ich dann wieder zur 400W Lampe zurückkehrte hatte diese an dem 600er Trafo ein viel weißeres und helleres Licht. Warum erzählich euch das alles?

 

Der Trafo sollte immer etwas mehr VA haben als die Lampe braucht. Sonst kommt er in die Sättigung.

 

Gruß Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.