Bei uns hängt an der Kasse eine Allgemeine Geschäftsbedingung aus.
In der ist expliziet aufgeführt, unter welchen Umständen Eintritspreise erstattet werden.
Selbst wenn in der letzten Vorstellung was passiert, muß die Karte vom Personal abgezeichnet sein.
Wenn jemand bei einer Störung einfach geht, hat er Pech gehabt. (nach Beginn der letzten Vorstellung ist kein Zugriff auf Geld mehr gegeben).
Allerdings ist es bei uns bisher nicht vorgrkommen, das am nächsten Tag oder später einer sein Geld wiederhaben wollte.
Und mit berechtigten Beschwerden gehen wir offensiv um und bitten den Gast gegebenenfals, doch mal auf einen Kaffee vorbei zu kommen.
Das kommt immer gut.
Früher gab es bei der UFA eine "Kinogarantie", die besagte, das, wenn einem irgendetwas nicht gefiel (Temperatur, Sitzplatz, sein Nachbar :grin: oder der Film)gab es bis 15 Minuten nach Begin des Hauptfilms das Geld zurück.
Das hat auch gut funktioniert, wurde auch groß beworben.