Zum Inhalt springen

tomas katz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.918
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    11

Alle erstellten Inhalte von tomas katz

  1. Wenn der Bond 25 verschoben wird, ist das der Hinweis, dass die Welle kommt, wenn Klopapier knapp ist, dass die Welle schon da ist.
  2. Ich muss mich korrigieren, einige Kreise haben schon ab heute Maskenpflicht: weiß der SZ-Newsblog
  3. Ähm, hast du den Text gelesen? In der Gastro gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr und Alkoholverbot weit und breit und in Kreisen mit 50er-Inzidenz schon ab 22 Uhr (z.B. München & Berchtesgadener Land).
  4. Obacht in Bayern: die geänderte Infektionsschutzverordnung ist ab heute schon in Kraft und es gilt Maskenpflicht am Platz in allen Kreisen mit Inzidenz über 35, die auf https://stmgp.bayern.de gelistet sind, u.a. Nürnberg und München. Die Maskenpflicht gilt nach meinem Leseverständnis ab morgen. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/
  5. Es wäre aktuell wohl weniger schlimm mit den Infektionszahlen, wenn die Leute alle in die Kinos gestürmt wären, statt sich bei privaten Feiern anzustecken.
  6. Weil man sich dort drinnen selten länger als zehn Minuten aufhält. Und eine Gefahr in der kurzen Zeit geringer sein soll.
  7. Für unsere Stadt kann ich das bestätigen, dass das Gesundheitsamt telefonisch gesagt hat, die Maske darf man nicht zum Verzehr abnehmen. Der Erlass zirkuliert in den entsprechenden Behörden und die Allgemeinverfügungen dürften jetzt nach und nach veröffentlicht werden.
  8. tomas katz

    Wendler & Co.

    Nö, Karl Lauterbach ist Gesundheitsökonom mit Schwerpunkt Epidemiologie und Bundestagsabgeordneter für Leverkusen und Köln-Mülheim. Als solcher gern gefragt zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke, zur Feinstaubbelastung und zum richtigen Händewaschen.
  9. Zum Thema Maske: Die Stadt Leverkusen hat ab morgen auch eine Maskenpflicht am Platz eingeführt. Leider hat sie in der Verordnung vergessen, was man machen darf, wenn man am Platz etwas trinken möchte... Pünktlich zum Start von EINER FRAU MIT BERAUSCHENDEN TALENTEN, der einiges Potential versprach.
  10. Das Land NRW hat eine Verordnung ("Corona-Bremse") erlassen, da sind Hochzeiten und private Feiern natürlich als erste erfasst. Die müssen jetzt angemeldet werden und die Teilnehmerzahl ist reduziert.
  11. In Köln gilt ab sofort scheinbar eine Maskenpflicht in Kino und sonstigen Sälen: https://www.ksta.de/koeln/corona-in-koeln-inzidenzwert-steigt-weiter----maskenpflicht-in-kinos-und-konzerten-36349934
  12. https://bjf.clubfilmothek.de/rechtliches.php
  13. Lizenziert werden muss der in jedem Fall, wenn es legal sein soll. Dafür gibt es doch div. Bildungslizenzen.
  14. Die Rentrak-Zahlen sind Durchschnittswerte. Daraus eine Besucherzahl für den eigenen Betrieb abzuleiten, ist mehr Raterei als belastbare Aussagekraft. Am Wochenende kommt man so langsam an Corona-Ausverkauft in den Vorstellungen.
  15. Oder auch Verschärfungen, wie aktuell in Würzburg: nur noch Gruppen bis 5 Personen statt bisher 10, was natürlich für die Kinos eher ein Randthema ist.
  16. Diese Kritik scheint es dann ganz gut zu treffen: https://www.spiegel.de/kultur/mulan-startet-auf-disney-disneys-staatstragende-rebellin-a-00c9e7d6-3611-4525-8c81-50b00e511f7f Ich hatte auch selbst schon bei der Präsentation den Eindruck, dass der Film für den asiatischen/chinesischen Markt gemacht wurde.
  17. Wenn du auf all die vielen Pop-Up Kinos anspielst: die sind gescheitert, weil da - wie immer - branchenfremde Veranstalter völlig utopische Vorstellungen hatten, was man für einen Umsatz generieren kann. Die Verleiher haben das z.T. ja tatkräftig unterstützt, indem für eine begrenzte Zeit Streaming-Links und Blurays raus gegeben wurden. Eine Open-Air-Vorstellung sollte man erst am Übergang von der bürgerlichen zur nautischen Dämmerung starten, weil es vorher zu hell ist. Wann das im Jahr auf 17 Uhr MEZ liegt, muss man selber nachschlagen, empfehle aber einen kostenlosen Glühwein/Kinderpunsch mit auszugeben. Medienberichten zufolge kamen LED Projektionen bei Taglicht beim Publikum nicht so gut an, weil die Stimmung fehlte. Da gehen die nur Einmal zum Ausprobieren hin.
  18. drei mal 350 Euro werden verlangt für 2 Leinwände Mein Frage, ob da irgendwann durch die diversen Prämien und Förderhilfen eine Überkompensation eintritt, konnte bisher aber nicht beantwortet werden.
  19. https://www.fbw-filmbewertung.com/film/tenet Kritik der Filmbewertungsstelle ist jetzt online. Klingt nicht schlecht.
  20. „Gerade die jungen Leute, die wir nach Testvorführungen von Tenet befragt haben, waren baff, weil sie solche Bilder noch nie gesehen hatten. Dabei haben wir Tricks verwandt, die es zum Teil schon in der Stummfilmzeit gab. Manchmal muss man sich auf alte Techniken besinnen, um frische Bilder zu erzeugen.“ https://www.spiegel.de/kultur/kino/christopher-nolan-seit-ich-im-blockbuster-geschaeft-bin-schwimme-ich-gegen-den-strom-a-00000000-0002-0001-0000-000172493037 Warten wir es ab, ob der sich erst rum sprechen muss.
  21. Überlappen sich eigentlich die Auswertungswochen von TENET und diesem Film?
  22. Disney war schon immer konsequent, auch die anderen Plattformen auszuwerten, ist nichts neues. Neu sind nur die Umstände.
  23. Donnie Darko war doch in Deutschland nie im Kino, sondern Direct to DVD?
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.