Ich spreche jetzt mal für mich und für Hessen! Hier muss man ein wenig aufpassen, was wirklich Vorschrift ist und was nicht.
Als wir renoviert haben kam ein netter Nachbar vorbei der sich angeboten hat die technische Abnahme durchzuführen, da er ja froh ist dass das Kino wieder öffnet. Er würde es auch günstiger machen. Nachdem ich ihn fragte wo das mit der Abnahme denn stünde, kam in der Bauordnung (o.ä.)
Ich weiß es nicht mehr genau, aber ich habe mich dann mal durchgelesen und herausgefunden dass das für uns aufgrund der Größe so nicht gilt. Da steht dann irgendwann gilt ab.... xxxm² oder ab 200 Sitzplätzen oder oder.....
Für das Kino lag z.B. auch ein Gutachten für mehrere tausend Euro vor, welche sich auf die Versammlungsstättenverordnung bezieht die jedoch auch für uns nicht gilt! Ab 200 Sitzplätze pro Raum!
Ich meine damit jetzt nicht, das man sich an nichts halten muss - jedoch gilt eben nicht immer alles so und für jeden. Immer schön schauen für wen was gilt und dann ist gut.
Viele Grüße
Chris
P.S. Da habe ich mal was gefunden § 1 gilt für....... http://www.bsc-gmbh.de/tpr%FCfvo.pdf