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Formel zur Brennweitenberechnung


kinofreaks

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Hallo zusammen,

 

eine Frage zur Wahl des richtigen Objektives, im speziellen Fall für ein Open-Air:

 

Kann mir wer eine Formel nennen, aus der ich mit den Angaben Leinwandbreite und Projektionsabstand, die richtige Brennweite des Objektivs erhalte?

 

Wie verhält sich das dann für anamorphotische Projektion? Die Brennweite des Grundobjektives mal die des Anamorphots (0,5 oder 2) muss den oben errechneten Wert ergeben?

 

Danke für eure Antworten, und entschuldigt für die laienhafte Fragenstellung, ich habs schon oft gemacht, aber immer nur durch Probieren...

 

Gruß

 

kinofreaks

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Man halte sich an die Bildhöhe.

 

Die Formel ist: Brennweite = (Projektionsdistanz × Filmbildhöhe) / Bildhöhe an der Wand

 

Beispiel: (20'000 mm × 15,75 mm) / 3150 mm = 100 mm

 

Die Filmbahneinsätze in den Projektoren fürs Normalbild („Academy“) haben Öffnungen von 15,75 × 21 mm (3:4). So groß dürfen sie schon sein, ich finde, mit einer Höhe von weniger als 15,6 verliert man zu viel Bildinhalt.

 

CinemaScope-Lichtton erlaubt laut ISO 2939 die Höhe 18,60 mm und in der Breite 21,77 mm (1:2,34). Die Feinabstimmung erfolgt mit der Bildwandmaske auf 1:2,35.

 

 

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Man halte sich an die Bildhöhe.

 

Die Formel ist: Brennweite = (Projektionsdistanz × Filmbildhöhe) / Bildhöhe an der Wand

 

Beispiel: (20'000 mm × 15,75 mm) / 3150 mm = 100 mm

 

Die Filmbahneinsätze in den Projektoren fürs Normalbild („Academy“) haben Öffnungen von 15,75 × 21 mm (3:4). So groß dürfen sie schon sein, ich finde, mit einer Höhe von weniger als 15,6 verliert man zu viel Bildinhalt.

 

CinemaScope-Lichtton erlaubt laut ISO 2939 die Höhe 18,60 mm und in der Breite 21,77 mm (1:2,34). Die Feinabstimmung erfolgt mit der Bildwandmaske auf 1:2,35.

 

 

 

 

Hallo,

 

wenn man nach den DIN-Normen geht, besteht zwischen ISO und DIN ein Größenunterschied:

 

DIN 1502 Teil1: Normalfilm 1 : 1,37 : Bildhöhe 15,2mm, Bildbreite 20,9mm

DIN 15545 : Breitwand 1 : 1,66 : Bildhöhe 12,6mm, Bildbreite 20,9mm

DIN 15545 : Breitwand 1 : 1,85 : Bildhöhe 11,3mm, Bildbreite 20,9mm

DIN 15546 : Cinemascope 1 : 2,35 : Bildhöhe 18,2mm, Bildbreite 21,3mm

 

Diese Angaben stammen aus dem Handbuch für Vorführer. Ob die DIN-Angaben Heute noch Gültigkeit haben, weiß ich nicht. Das Handbuch jedenfalls stammt von 1991

 

Jörg

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Ja, die deutsche Industrie-Norm hat in Deutschland noch Gültigkeit wie die SN bei uns. In ISO 2907, Höchstmaße für die Projektion von 35-mm-Film, steht: It is intended that the actual projected image area be the largest appropriately shaped figure that can be inscribed within the specified dimension. Das heißt: Es ist das Ziel, daß die tatsächlich projizierte Bildfläche die größte angemessene Figur ist, die den angegebenen Maßen eingeschrieben werden kann.

 

Damit wird Schräg- und Schiefprojektion Rechnung getragen. Als Breite des maximalen Ausschnitts ist 21,11 mm angegeben, für die Höhe 15,29 mm. Das entspricht dem Seitenverhältnis von 1:1,38.

 

ISO 2906 regelt das Bild bei der Aufnahme. Das Normalbild muß mindestens 16,00 mm hoch und 21,95 mm breit sein (CinemaScope mind. 18,60 mm). Man darf bei frischen Kopien grundsätzlich diese Maße erwarten. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ich mit jedem Normalbildfilm, den ich meinem Publikum spielte, selber den Anspruch aufbaute, möglichst alles davon zu zeigen, was auf dem Film drauf ist. Kameraleute haben für die Produktion sorgfältig kadriert, Assistenten haben die Schärfe eingestellt, Beleuchter haben geschwitzt. Im Kino ist das Bild das Wichtigste, ich habe also die Pflicht, das Bild unbeschnitten auf die Wand zu bringen. Natürlich ist der Bildstrich nicht interessant, aber wenn ein Mal zwischendurch etwas Bildstrich sichtbar wird, finde ich das weniger schlimm, als das Ganze unvollständig zu verkaufen. Es ist sogar erstaunlich, wie weit gegen die Bildränder hinaus manchmal das Geschehen geht. Europäer sind da spitzer als andere.

 

A propos unvollständig, schlimmer als zu enger Bildausschnitt ist Längenverlust. Diese Diskussion müßten wir wahrscheinlich separat führen, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, daß ein zahlender Besucher das Recht auf den ganzen Film hat. Nur wissen die Kinobesucher nicht im Voraus, wie lang ein Film ist. Aus dem Grund habe ich Mitte 1990er Jahre in den Kleinanzeigen („Kinomagnet“) jeweils eine unscheinbare sechsstellige Zahl eingebaut, die von mir aus der gelieferten Kopie ermittelte Bilderzahl. Man konnte sich also die genaue Laufzeit ausrechnen und mit der Stoppuhrfunktion seines Handys überprüfen. Die Grenze für fehlendes Material setzte ich bei 0,5 % an, das sind beim 100-Minuten-Film 30 Sekunden. Eigentlich schon zu viel. Das waren noch Zeiten, als ich den Verleihern telefonisch Betrüger an den Kopf warf, wenn in den Kopien minutenweise Inhalt fehlte. Viele Kopien, für die man so Frechheiten wie Handling-Gebühren des Archives zahlen muß, haben Längenverluste von zwei bis fünf Minuten.

 

Zurück zum Bild. Die Kinobildwand hat seit 1909 das Seitenverhältnis von 3:4. In den 1950ern sind dazugekommen CS, erst 1:2,55 und später 1:2,35. Daneben hat man 3:5, 4:7 und 7:13. Mir gefällt das Normalbild am besten. Es ist das dynamische Dreieck 3-4-5 darin enthalten, der beschwingte ¾-Takt steckt darin. Es gibt keinen größeren optischen Genuß, als The Third Man auf einer großen Normalbildwand zu sehen, ich meine so 6 auf 8 Meter . . .

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Man darf bei frischen Kopien grundsätzlich diese Maße erwarten.

 

 

Dieses müsste man Heutzutage aber auch bei älteren Polyesterkopien haben, da diese nicht so austrocknen wie die alten Acetat- bzw. Nitrokopien - Sofern Polyesterkopien überhaupt austrocknen (was ich nicht glaube)

 

Alles andere ist mir durchaus klar.

 

Jörg

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