Zum Inhalt springen

Google sagt Box-Office voraus...


carstenk

Empfohlene Beiträge

Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei dem, was heutzutage an 'Mucken und Zucken' eines großen Teils der Menschheit über das Netz geht, dürften Google und Facebook doch ziemlich an der Quelle sitzen, was solche Vorhersagen angeht. Im Grunde kann und darf Facebook z.B. jede Verabredung zum Kinobesuch erkennen und auswerten.

 

Die Frage ist eher, WANN sich solche massenhaften Reaktionen frühestens zeigen, und was eine zuverlässige Vorhersage ein bis zwei Wochen vor dem Start noch bringt. Selbst für die Disposition dürfte das schon zu knapp sein, ausserdem wird es eben wohl auch im Wesentlichen 'Blockbuster' betreffen. Aber sicher wird es auch den einen oder anderen Überraschungsfilm darüber identifizieren. Bei Filmen wie 'Ziemlich beste Freunde' dagegen wird die Reaktion ja eigentlich erst nach dem Start erfolgen, da hat man ja auch schon Rentrak & Co.

 

Das wird eher so börsenartige Blasen geben, wenn kurz vor dem Start schon ein 'Google-Ranking' für den besten Film des Jahres veröffentlicht wird, und dann die Lemminge solcher PR hinterherlaufen, sowohl was Publikum als auch Disponenten angeht.

Schwer zu sagen, was die Verleiher dann damit machen. Gut ist das glaube ich nicht für die Kinolandschaft, selbst wenn es mal den einen oder anderen Überraschungsfilm puschen könnte.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ooooch, das sehe ich ganz locker. Egal ob google erkennt, dass jemand den Trailer einsieht. Das ist noch lange kein Grund, sich den Film letztendlich auch anzusehen. Und wenn ich mit Freunden über einen Film diskutiere, bedeutet ja auch noch immer nicht, dass ich ins Kino gehen. Da spielen so viele Faktoren eine Rolle - allein schon die spontane Entscheidung ins Kino zu gehen, oder eben nicht, weil man eingeladen ist, keine Lust hat oder sich lieber in einer Kneipe besaufen möchte, dass so etwas einfach nicht möglich ist. Einzig, google zapft schon die Gehirne der Menschen an ... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Masse machts halt bei Google und Facebook. Siehe ESC.

 

Solange das Anschauen einzelner Trailer im Grundrauschen untergeht, sagt das natürlich nichts aus. Aber wenn einzelne Trailer deutlich öfter gesucht und angeschaut werden als andere, wirds halt relevant.

 

- Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber wenn einzelne Trailer deutlich öfter gesucht und angeschaut werden als andere, wirds halt relevant.

 

- Carsten

 

Ja klar, aber das ist auch die Neugier der Menschen - wenn der Trailer mist ist, gehen die Leute auch nicht rein, obwohl google erfasst hat, dass der Trailer ach so oft angesehen wurde ...

 

Auch weckt Werbung die Neugier der menschen - aber auch wenn sie sich deswegen inspiriert fühlen, den Trailer anzusehen, heisst das immer noch nichts.

 

Neeee, da brauch mir keiner kommen. Ich hoffe mal, dass gooogle noch nicht in die Köpfe der Menschen schauen kann, denn nur dann kann es funtzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.