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GEMA: "Musikfolgen" für Live-Konzerte


marktgerecht

Empfohlene Beiträge

Was konkret meinen meine besonders guten Freunde damit?

- Übertragungen aus der MET? ist eindeutig live

- Der Besucher, der auf der Toilette "We are the Champions" singt? ist eindeutig live

- Der Besucher, der im Foyer aus Langeweile aus seinem Smartphone lautstark Musik tönen lässt?

- Der Besucher, der am Parkdeck bei offenem Fenster sein Radio zur Belästigung anderer nutzt?

Bin da verwirrt......

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LIVE Konzerte sind "Konzerte" (also keine Filme oder Live via Satellit Shows) in denen ein Künstler oder mehrere Künstler ein LIVE Programm darbieten, hier im Kino. Ein solches Konzert ist GEMA pflichtig und sollte bei der GEMA angemeldet sein (wenn nicht angemeldet und die GEMA erfährt davon, kostet es 100% Zuschlag). 

Die Gema Gebühr richtet sich nach Größe des Saales in dem das Konzert stattfindet und nach den erhobenen Eintrittspreisen.

Nach dem Konzert muss der Veranstalter bzw. derjenige der das Konzert bei der GEMA verantwortlich angemeldet hat eine sogenannte "Musikfolge" bei der GEMA einreichen. Diese Musikfokge führt die vorgetragenen Musikwerke auf. In der Regel stellt diese Musikfolge der Künstler dem Veranstalter zu Verfügung.

 

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Yep. Natürlich kassiert die GEMA auch für Met & Co, aber dafür (Alternative Inhalte) gibt es ja eine eigene Regelung im Filmtheater-Tarif.  

 

Bei der Abfrage der 'Musikfolgen' geht es um das normale Abrechnungsmodell für alle reinen Livemusikdarbietungen auch ausserhalb von Kinos.

Wieso die jetzt ankündigen, das nachträglich einzufordern, und das fast wie eine Drohung aussehen lassen, keine Ahnung. Möglicherweise hatten die das Eintreiben dieser Abgaben ausgesetzt, solange die Verhandlungen mit HDF & Co über den neuen Kino-Tarif noch liefen.

- Carsten

 

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