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Geschrieben

Guten, 

noch zur letzten Jahresende wurde viel diskutiert über die Belegausgabepflicht. 

Mich würde interessieren ob jemand Erfahrungen mit digitalen Kassenbon Systemen gemacht hat und die teilen möchte. So langsam sollte man ja erkennen was taugt und was nicht. 

Bin gespannt. 

 

Noch eine Frage: nutzt jemand hier zufällig ein externes Kundendisplay im Zusammenspiel mit Cinetixx um den Saalplan für den Kunden sichtbar zu machen? 

Da wir nun auch die freie Platzwahl aufgeben mussten, denken wir gerade über die Anschaffung nach. 

Idealerweise würde man darüber auch einen e-Bon darstellen. 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Um die Diskussion mal etwas anzuheizen - was meinst Du mit 'digitalen Kassenbon Systemen'? Die Möglichkeit, die Pflicht-Bons z.B. per SMS zu verschicken? Gibts da auch andere praktikable Systeme als SMS? e-Bon auf ein Kundendisplay? Damit die das abfotografieren können, oder...?

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Genau, Im Grunde alles was den Pflichtbon aus Papier ersetzt. Da gab es Anfang des Jahres die wildesten Ideen als gefühlt täglich zwei neue Startups an den Markt gingen, von denen völlig unklar war, ob sie der Bonpflicht genügen... Von SMS, NFC, QRcodes zum abfotografieren oder manueller Email Erfassung war da Einiges unterwegs. 

  • 4 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Fast fünf Jahre später treibt mich die Frage weiterhin um.  Heute habe ich in der Apotheke die Möglichkeit gehabt den Kassenbon per QR Code darzustellen und mir optional per Email zusenden zu lassen. 

 

Gibt es hier jemanden, der den Kassenbon von Cinetixx (oder anderen Systemen) digital bereit stellt, z. B. in Form eines QR Codes?

 

 

Bearbeitet von Bubbagump (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Spannend, ob der QR Code die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der ist ja nicht für den Kunden da, sondern für den Kontrolleur, der den Bon des Kunden ggfs. gegen die TSE Belege prüfen will. Natürlich ist das rein technisch trivial, aber als ob sowas ohne finanzgerichtlich abgesegnten Level-7 Standard zulässig ist?

 

edit: offenbar Ja und Ja: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kassenbons-auch-mit-qr-codes-moeglich-127408/

 

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb carstenk:

Spannend, ob der QR Code die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der ist ja nicht für den Kunden da, sondern für den Kontrolleur, der den Bon des Kunden ggfs. gegen die TSE Belege prüfen will. Natürlich ist das rein technisch trivial, aber als ob sowas ohne finanzgerichtlich abgesegnten Level-7 Standard zulässig ist?

 

edit: offenbar Ja und Ja: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kassenbons-auch-mit-qr-codes-moeglich-127408/

 

 

 

 

Wir machen das seit Jahren so. Wir hatten damals eine sogenannte Kassenschau des hiesigen Finanzamts, bei der das System getestet wurde. Man hat uns bescheinigt, dass die Anzeige des QR-Codes für den digitalen Kassenbon alle Vorraussetzungen erfülle.

Geschrieben

Ich habe bisher nur Varianten gesehen, bei denen der QR Code einen Link enthielt. 

Auf Papierbons aus dem Einzelhandel sieht man mittlerweile öfter auch sehr große QR Codes, die einige der Pflichtinformationen, insb. Die Daten zur TSE, enthalten. Das macht den Bon mitunter kürzer, weil die ganzen Daten recht schnell ziemlich lang werden. 

 

Mich würde vor allem der Aspekt der technischen Umsetzung interessieren. Ich stelle mir vor, dass da eine Lösung existiert, die den Epson Drucker emuliert und den Bon als PDF generiert. Parallel muss dann irgendwo der QR mit dem link zum Abruf auf einem Display angezeigt werden. Wäre spannend, ob man das unabhängig von der Kassensoftware gelöst bekommt. @Korben Dalles Wie ist Das bei euch gelöst? 

Geschrieben (bearbeitet)

Soweit ich weiss müssen die von den Finanzbehörden akzeptierten QR-Codes alle geforderten Daten direkt eincodiert haben, ein Link ist wohl nicht ausreichend. Daher werden diese QR-Codes auch größer/'ausführlicher' sein müssen. Ein QR-Code mit einem Link darin wäre lediglich zulässig z.B. für einen reinen EC-Zahlungsbeleg, der ausschließlich für den Kunden erzeugt wird, aber nicht für Prüfzwecke der Finanzbehörden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Zitat

§6 KassenSichV bestimmt nur, dass die Pflichtangaben des Kassenbons von jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar sein müssen oder über einen Kassenbon QR-Code ausgelesen werden können. Statt QR-Code ist ebenfalls zulässig, den Beleg per E-Mail zu versenden oder auf anderem Weg elektronisch in einem Standardformat (JPG, PNG oder PDF) bereitzustellen (beispielsweise Download-Link, NFC oder im Kundenkonto). Das Standardformat ist Pflicht, damit der Kunde den Beleg mit einer kostenfreien Standardsoftware empfangen und ansehen kann.

Quelle: https://www.payone.com/DE-de/ueber-uns/insights/kassenbon

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb carstenk:

Soweit ich weiss müssen die von den Finanzbehörden akzeptierten QR-Codes alle geforderten Daten direkt eincodiert haben, ein Link ist wohl nicht ausreichend. Daher werden diese QR-Codes auch größer/'ausführlicher' sein müssen. Ein QR-Code mit einem Link darin wäre lediglich zulässig z.B. für einen reinen EC-Zahlungsbeleg, der ausschließlich für den Kunden erzeugt wird, aber nicht für Prüfzwecke der Finanzbehörden.

 

 

Ich glaube man muss zwischen zwei verschiedenen QR Codes unterscheiden: 

 

a) Ein QR Code, der an der Kasse fix angebracht ist oder auf einem Bildschirm angezeigt wird, der beim Scan zum Kassenbon führt (z. B. als Anzeige eines PDF). Das würde den Ausdruck als ganzes vermeiden.

 

b) Ein QR Code, der auf den (digitalen) Kassenbon aufgedruckt ist und einen Teil der Pflichtangaben enthält. Damit würde der Kassenbon kürzer, weil z. B. die Daten der TSE mit ihrem ewig langen Signaturprüfwert usw. damit platzsparender hinterlegt werden.

 

Mittlerweile bin ich schlauer geworden was die Variante a) angeht: Es gibt Lösungen, die einen (Netzwerk-)Drucker emulieren. Diese Box entscheidet dann auch, ob der darauf gesendet Ausdruck ein Kassenbon ist oder nicht (z. B. ein Gutschein oder Ausdruck der PIN zur Kundenkarte). In letzterem Falle würde der Ausdruck von der box dann weiter an den Papierdrucker geleitet, in ersterem Falle wird der Ausdruck in ein PDF geschrieben, das mittels QR Code abrufbar ist. Klingt nach einer recht charmenten Lösung. 

Geschrieben

Wie kann denn ein statischer QR Code zu einem Download eines Kassenbons führen? Der wäre doch immer nur bis zum nächsten Vorgang gültig, würde also ständig erneuert bzw. würde verfallen? Das mag dem Kunden egal sein, aber erfüllt doch nicht die Anforderungen der Finanzämter?

Geschrieben

Der statische code ist der Kasse zugeordnet. Er führt auf eine Webseite, wo der Kassebon dann sichtbar ist, als PDF herunter geladen werden oder per Email zugesendet werden kann. Oder mit einem Button kommt der Druckauftrag aus dem Papierdrucker. 

Der link funktioniert für einen konfugierten Zeitraum (z. B. 30s) Nach Ablauf oder bei Erzeugung des nächsten Bons wird dann der nächste Bon angezeigt. 

Sobald der QR Code aufgerufen wird und ein Button oder Textfeld selektiert wurde, bleibt er sichtbar. 

 

Das Finanzamt stellt im Grunde zwei unterschiedliche Forderungen, die sich analog zu den im letzten post genannten beiden Varianten von QR codes verhalten. 

Zum einen musst du den Bon dem Kunden zur Verfügung stellen, die Form (Papier oder nicht) ist aber nicht festgelegt. Dieser Forderung wird der statische QR code gerecht. 

 

 

 

Zum anderen sind gewisse Pflichtinfos vorgeschrieben die entweder in Textform oder wiederum als QR Code auf dem (Papier/PDF-) Bon erscheinen müssen. 

 

Eine Vorschrift zur archivierung vom Bon kenne ich nicht. 

 

Eleganter wird das natürlich wenn man nicht mit einem statischen Code arbeitet, indem man mit einem zusätzlichen Display den Bon anzeigt. Das ist auch mit einem billigen Tablet möglich, weil letztendlich nur eine Webseite angezeigt wird. 

Geschrieben

 

Bisher finde ich an Offiziellem nur, welche Anforderungen der QR-Code inhaltlich erfüllen muss, aber nicht, wir er zuverlässig in den Verfügungsbereich des Kunden gelangen muss oder dort verbleiben soll.

 

In der Konsequenz führt sowas doch dazu, dass kaum ein Kunde mit einem fixierten QR-Code oder Datensatz den Laden verlässt, jedenfalls solange nicht gedruckt und mitgenommen wird. Aber wenn die Finanzbehörden damit zufrieden sind...

Geschrieben

Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.

 

KassenSichV §6 letzter Satz 

 

Die Zustimmung zur elektronischen Lieferung wird dann wohl aus dem scan des QR codes interpretiert... Eine Pflicht zur Mitnahme gibt es nicht. 

 

Da eh kaum jemand den Papierzettel mitnimmt, scheint der ablaufende QR code recht charmant zu sein. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, aber realistisch gesehen ergibt der Scan des QR-Codes nicht zwingend einen dauerhaften Beleg auf dem Smartphone des Kunden - insbesondere dann nicht, wenn er nach 30s abläuft. Wie gesagt, mir Recht, so lange es den Finanzämtern reicht. SMS oder Email wären da viel verlässlicher, aber wer will im Ticket- oder Concessiongeschäft schon mit Handynummern oder Emailadressen hantieren. Bei Geschäften mit weniger dichtem Kundenandrang und expliziter Stammkundschaft mag das gangbar sein.

 

 

Die Tonlage bei QR-Codes mag sein - ich biete dir die Daten papierlos an, wenn Du es nicht innerhalb des gegebenen Zeitfensters nutzt, dann eben nicht.

Rein theoretisch könnte es aber ein Datenschutzproblem bei einem statischen QR-Code mit zeitbegrenztem Link geben (also ausgedruckter QR-Code), weil man dann u.U. an Kassenbelege von vorangehenden oder nachfolgenden Kunden herankommt. Gut, im Kino kein realistisches Problem, aber bei Datenschutz geht es ja oft um grundsätzliches. Wenn QR-Code mit Link, dann muss der dynamisch zufallsgeneriert sein und kann also nur elektronisch dargestellt werden, nicht als statischer Ausdruck.

 

Ich kenne kein Smartphone, das einen QR-Code einfach so speichert. Manche Kunden mögen sich für sowas vorbereitet haben, aber der Normalfall ist, dass man die Kamera-App öffnet und das Smartphone dann anbietet, den Link zu öffnen. Aber bloß weil man den Link dann im Smartphone-Browser hat, ist der Beleg noch lange nicht gespeichert, mal abgesehen von den sonstigen dafür nötigen Umständen (mobile Datenverbindung). Bei uns kommt es schonmal ziu PayPal Transaktionen und es stehen ständig Leute dann draußen vor der Tür und wedeln mit ihrem Handy in der Luft herum.

 

Klar, wer nach einiger Zeit darin fit ist und wert auf die Belege legt, der fotografiert den Code einfach.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Am 6.10.2020 um 22:56 schrieb Bubbagump:

Noch eine Frage: nutzt jemand hier zufällig ein externes Kundendisplay im Zusammenspiel mit Cinetixx um den Saalplan für den Kunden sichtbar zu machen? 

Da wir nun auch die freie Platzwahl aufgeben mussten, denken wir gerade über die Anschaffung nach. 

Idealerweise würde man darüber auch einen e-Bon darstellen. 

 

 

Wir VERSUCHEN einen Kunden Display im Zusammenspiel mit Cinetixx zu Nutzen.

Problem Nummer 1: es ist nur möglich den Saalplan oder einfach das gesamte Kassensystem zu duplizieren.

Problem Nummer 2: Unser Kundenbildschirm ist Format 16:9 (Empfehlung von Cinetixx wohlgemerkt) das Programm ist aber 4:3

wurde kurzzeitig gefixt, aber nach einem Update füllt der Saalplan nicht den ganzen Kundenbildschirm aus.

Aber es gibt noch mehr Probleme, die einen extra Thread verdient hätten.

 

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Das habe ich vermutet. Wir haben den zweiten Bildschirm-ausgang unseres Mini-PC ebenfalls mit einem externen Bildschirm für den Saalplan bereits belegt. Daher der Gedanke, ein billigstes Tablet zu nutzen. Das hat dann auch direkt den Vorteil, dass es sich um einen Touchscreen handelt, an dem die Kundschaft dann direkt mit ihren Wurstfingern auf den Button "Ausdrucken" drücken kann, wenn sie denn möchte.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Daxbirl:

 

 

Wir VERSUCHEN einen Kunden Display im Zusammenspiel mit Cinetixx zu Nutzen.

Problem Nummer 1: es ist nur möglich den Saalplan oder einfach das gesamte Kassensystem zu duplizieren.

Problem Nummer 2: Unser Kundenbildschirm ist Format 16:9 (Empfehlung von Cinetixx wohlgemerkt) das Programm ist aber 4:3

wurde kurzzeitig gefixt, aber nach einem Update füllt der Saalplan nicht den ganzen Kundenbildschirm aus.

Aber es gibt noch mehr Probleme, die einen extra Thread verdient hätten.

 

 

 

Genau diese Probleme hatte ich auch. Nun haben wir ein Display, welches eben alles widerspiegelt. Sehe ich aber auch jetzt nicht als das große Problem an. Aber nun mal nicht anders machbar.

Geschrieben (bearbeitet)

Ob das ne realistische Option ist, weiss ich nicht, aber selbst einige Mini-PCs haben mittlerweile drei Monitorausgänge, und auch wenn nicht, lässt sich einfach ein zusätzlicher Grafikausgang per USB3 nachrüsten. Das ändert natürlich nichts daran, dass Cinetixx nur zwei Ausgänge maximal ansteuern kann. Für einen statischen QR Code auf dem dritten Display würde es aber reichen. Den halte ich nur eben nicht für rechtlich sauber. Und wozu ein Display, wenn man einen statischen Code auch einfach ausdrucken und aushängen könnte.

Die Entscheidung, ob gedruckten Beleg würde ich eher unmittelbar am Ende des Verkaufsvorganges abfragen und vom Kassenpersonal selbst auslösen lassen.

 

Grundsätzlich müsste es aber für Cinetixx möglich sein, einen QR Code, egal ob statisch oder dynamisch, temporär am Ende des Verkaufsvorganges über dem Saalplan auf dem Zweitbildschirm einzublenden. Sowas kann mittlerweile fast jeder Kassensystemanbieter auf seinen iPad oder Android-Apps. Da müssten die Cinetixx-Anwender vielleicht einfach mal bisschen Druck machen. Allzu innovativ war Cinetixx aber ja noch nie.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sir.tommes:

 

 

Genau diese Probleme hatte ich auch. Nun haben wir ein Display, welches eben alles widerspiegelt. Sehe ich aber auch jetzt nicht als das große Problem an. Aber nun mal nicht anders machbar.

 

Das große Problem ist es nicht, wen man ein bescheidener Kunde ist 😄

Aber was mich mehr ärgert ist, dass wir monatlich nicht wenig Geld zahlen und die Digitalisierung nicht erst letztes Jahr erfolgt ist.

Jede Dorfbäckerei hat Kunden Bildschirme, da läuft sogar unterm Tippen Werbung für deren Semmeln (Brötchen für norddeutsche Leser) und ich sehe, was ich zu zahlen habe.

 

Und meiner Meinung nach, möchte ich meinen Kunden, (nachdem er ja auch nicht wenig zahlt) ein anständiges Layout vor die Nase setzten.

 

 

Beim Kompromiss zahlt jeder drauf, denn er gibt ein Stück seiner Überzeugung auf

 

 

 

Geschrieben

Die wissen genau, dass man sein Kassensystem so gut wie nie wechselt wegen der geringen Konkurrenz auf dem Markt und der zu erwartenden Umstellungsprobleme. Daher können die das getrost aussitzen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb carstenk:

Die wissen genau, dass man sein Kassensystem so gut wie nie wechselt wegen der geringen Konkurrenz auf dem Markt und der zu erwartenden Umstellungsprobleme. Daher können die das getrost aussitzen.

 

Na das ist aber nicht ganz richtig. Habe ein gutes Anbegot einer anderen Firma. Cinetixx ist schon deutlich teurer. 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb sir.tommes:

 

Na das ist aber nicht ganz richtig. Habe ein gutes Anbegot einer anderen Firma. Cinetixx ist schon deutlich teurer. 

 

Dürften wir erfahren, wer die andere Firma ist? 

 

 

 

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