Zum Inhalt springen

Sperrsitz?


ruessel

Empfohlene Beiträge

Wiki schreibt dazu:


 

Zitat

 

Sperrsitz, auch Taschengeld-Loge, ist die Bezeichnung für eine Sitzplatzkategorie im Theater, Kino oder in anderen Veranstaltungsräumen. Sitzplätze dieser Kategorie liegen zwischen solchen des Parketts und den Logenplätzen.

Den Namen hat der Sitz von der ehemaligen Absperrmöglichkeit der Sitze. Die Sitzfläche des Holzstuhls konnte an die Rückenlehne hochgeklappt und dort mittels eines einfachen Schlosses abgesperrt werden. Wer also einen Sperrplatz kaufte, erhielt für eine gewisse Zeit den passenden Schlüssel für den Sitz. Dieser Schlüssel diente dann zudem als Eintrittskarte.

 

 

Gab es jemals im Kino abschließbare Sitze?

 

Muss schmunzeln, wäre heute gar nicht so schlecht, seinen "eigenen" Sitz zu haben, dann hört endlich das "Bäumchen wechsel dich" Spiel auf, wenn bei Platzkarten jemand auf seiner Platznummer besteht und wieder ein Trottel sich irgendwo hingesetzt hat..... besonders schön wenn der Film schon anfängt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rüssel,

 

die mir bekannten Häuser hatten folgende Anordnung:

 

Bildwand

2. Parkett (da saß man quasi schon fast "in" der Leinwand, führte nach 2h zu Nackenschmerzen) , Bestuhlung war meist komplett Holz, ohne Polster

1. Parkett (das war für 90 Min. schon sehr ok), Auch komplett Holz, bzw. zum Teil auch ganz dünne Bespannung auf der Sitz oder Rückenlehne

Sperrsitz (war schon komfortabeler), Bespannung auf Sitz und Rücklehne, Aber weit entfernt von heutigen Sitzen, Farbe war vielfach grüner Cord

Loge (komfortabeler Sitz, Hier konnte man auch  "Ben Hur" überstehen, meist in rotem Bezug.

 

Teilweise, je nach Bauart des Hauses

Seitenloge (meist auf dem Balkon), Komfort und Bespannung wie Loge, Blickwinkel war aber gewöhnungsbedürftig, da seitlich. meist Einzelsitze und nie besetzt

Hochpakett (diese Sitze waren hinter der Balkonloge angeordnet), Das war gerade für verliebte Pärchen interessant bzw. für die Bierfraktion, Der Blick zur Bildwand war schon sehr sehr weit. D.h. selbst eine sehr große Bildwand wirkte wie Daumenkino, Aber der Bickwinkel war schon zum Teil sehr steil. Nichts für Leute mit Höhenangst.

 

Meine Angaben beziehen sich auf Lichtspielhäuser mit der Bestuhlung aus den 50er/60er Jahren. Später gab es dann diese grausigen Plüschsitze oder mit Stoffbezug.

 

Selbstredend ist meine Angabe keine Angabe die für alle Häuser zutrifft. Vielfach wurde 1. und 2. Parkett auch nur zu Parkett zusammengefasst.

 

Ich kann mich noch in den 70ern an folgende Preise erinnern:

2.Parkett:  5 DM

1. Parkett   6 DM

Sperrsitz:  7 DM

 

Logo: 9 DM

Hochparkett: 8 DM

 

Zu dem Zeitpunkt kostete der "Happen" auch nur 50Pf und "Eiskonfekt" 1 DM.

 

Im Vergleich: F. Capri 15.000,00 DM, P. 911 ca. 30.000,00 DM

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.