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Rechtsfrage?


moses

Empfohlene Beiträge

Ein mit mir befreundeter Vorführer kam auf die Idee Trailer/Teaser über Videobeamer im Foyer zu zeigen. Er wollte sie aus dem Netz (Apple.com etc.) saugen auf V-CD brennen und als Schleife laufen lassen. Chef ist einverstanden nur weis keiner so richtig ob man das darf.

Darf er das?

Er würde natürlich nur legal in's Netz gestellte Trailer/Teaser zeigen.

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Hallo,

 

wir wollen das auch machen, wobei die Idee allerdings vom Chef selber kam. Da die Trailer ja eigentlich Werbematerial sind, denke ich, daß es wohl seitens der Verleiher kaum einen Hinderungsgrund gibt. Es ist allerdings nicht ganz so einfach, die Trailer in projektionstauglicher Qualität aus dem Netz zu erhalten, zumal sie oft auch ganz gut gegen das Abspeichern auf der Festplatte geschützt sind. Dann kommt noch dazu, daß manche Trailer erst sehr kurzfristig in deutsch im Netz zu finden sind. Die meisten zumindest unserer Kunden können wohl eher nichts mit der englischen Fassung anfangen...

Ersatzweise haben wir auch schon mal VHS-Trailer-Cassetten von den Verleihern auf den Rechner gezogen, das funktioniert auch ganz erträglich (Die sind übrigens nicht macrovisionscodiert!). Unsere Bildwand ist auch nicht so riesig und hängt so hoch, daß man die schlechte Qualität nicht so sieht :-)

 

Schaumi

 

Wer ko, der ko!

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Original von Schaumaramoi:

Da die Trailer ja eigentlich Werbematerial sind, denke ich, daß es wohl seitens der Verleiher kaum einen Hinderungsgrund gibt.

 

Das hatten wir so auch gedacht. Mit dem englisch ist eigentlich kein problem da die Trailer ohne Ton laufen.

Naja, werd im sagen er soll bei den Verleiher'n nachfragen.

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Wenn ich ehrlich bin habe ich keine Ahnung. ich denke aber mal, dass es keine schwirigkeiten machen dürfte. Schaut euch doch mal die Copy rights an. Wenn dort steht, dass es nur für den "privaten" Bereich gilt, dann net. Wobei es ja eigentlich unsinnig ist, da die trailer im kino ja meist eh laufen:-))

--

Vorführer mit Herz und Seele

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Bei Trailern steht drauf/drin: "Nur zur Verwendung als Werbematerial im Zusammenhang mit der Aufführung dieses Filmes. Unverkäufliches Eigentum der XY Filmgesellschaft (einschl. Copyright). Jede andere Nutzung, sowie Verkauf und Weitergabe an Dritte ist untersagt und strafbar. (Gilt für jedes Werbematerial)

Somit sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Doch FSK Zulassung muß das Material schon haben, da sehe ich noch am ehesten Probleme.

 

Grüße: Stefan

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