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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni in Kraft


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Geschrieben

Tach in die Runde,
zum Verständnis - dürfen Kinos, welche nicht barrierefrei sind, keine Onlinetickets mehr verkaufen? So zumindest lese ich das raus:

"

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Das betrifft auch Kinos – insbesondere ihre Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals.

Wen betrifft das Gesetz?
  • Kinos mit Online-Ticketing oder Webshops: Wer Tickets oder Gutscheine über eine Website oder App verkauft, muss sicherstellen, dass diese barrierefrei nutzbar sind.
  • Kinos mit Selbstbedienungsterminals: Ticket- oder Snackautomaten müssen bestimmte barrierefreie Funktionen bieten, um allen Gästen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Hier gelten Übergangsfristen für sich bereits im Einsatz befindliche Terminals von bis zu 15 Jahren."
Geschrieben

Das wird wohl das wichtigste für die allermeisten hier sein:

 

Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Millionen Euro Jahresumsatz) und rein geschäftliche Angebote (B2B)
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb clematt1000:

Gilt das nur für Kinos oder auch für Verkehrsbetriebe?

da wir ein Forum für Kino und Studiotechnik sind, stellst Du diese Frage bitte in einem entsprechendem Forum oder du liest dir den Gesetzestext durch.

 

 

Mann mann mann....

Geschrieben
Am 19.6.2025 um 19:37 schrieb ChrisL:

Das wird wohl das wichtigste für die allermeisten hier sein:

 

 

Ausnahmen:
Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Millionen Euro Jahresumsatz) und rein geschäftliche Angebote (B2B)

 

Achtung, wichtiges Wort: weniger als 10 Mitarbeiter ODER Max. 2 Mio€

 

Am 19.6.2025 um 16:52 schrieb sir.tommes:

Tach in die Runde,
zum Verständnis - dürfen Kinos, welche nicht barrierefrei sind, keine Onlinetickets mehr verkaufen?

Barrierefreiheit bedeutet in dem Kontext, dass die Webseite gewisse Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss (z. B. durch Videos mit Untertiteln/Gebärden, erklärende Bildtexte, Kontrastreiche Farbgebung, etc.) - der onlineshop und das Kino müssen nicht per Rollstuhl befahrbar sein.

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