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stefan2

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Beiträge erstellt von stefan2

  1. Theos Revolver ist der Standard Autromatikrevolver, den ALLE U4, die nicht mit 70mm oder 16mm Teil geliefert wurden, hatten.

    Dieses ist keine Bastel, Hasso oder Weinkopf Nachrüstelösung, sondern der höchtprofessionell ausgeführte Original Siemens Auslieferzustand. (Man erkennt, woher Kinotone die Idee für den späteren Revolver hat. Wer FP 20S/ SAP kennt, weiß, was ich meine.)

    Der Objektivhalter hat eine Klemmfassung für Standard Projektionsobjektive 70, 6 mm, die mittels Schärfemotor verstellt werden kann. Vor dieser Fassung dreht der Revolver mittels Motor, und schwenkt wahlweise einen schlanken, modernen Anamorphotischen Vorsatz 2x für Scope Filme(alte Teile wie Anamorphotic Kiptar, KA 298, Schneider, Möller, Rectimascope, o.ä. passen NICHT, da vorne zu dick!) oder einen sphärischen Konverter mit 0,62x Faktor und Fokussierung (fälschlich hier mehrfach "MagnaCom" bezeichnet) für Kaschierungsbreitwandfilme 1:1,85 vor das Grundobjektiv.

    Beide Klemmfassungen des Revolvers sind nicht fokussierbar und haben Klemmdurchmesser 70,6 mm.

    Die Fokussierung erfolgt durch Scharfstellen der Grundobjektiv Anamorphot Kombination auf berste Schärfe, mittels Fokussiermöglichkeit des sphärischen Vorsatzes wird dann in der Kaschierungs BW Stellung die Schärfe des Bildes angepaßt. Die Schärfeverstellung des laufenden Filmes erfolgt dann über die motorische Verstellung des Grundoptikhalters.

    Problematisch ist die Benutzung mit Objektiven unter 70 mm Brennweite, die keine Retrofokus- Konstruktion sind. Ein Objektiv mit 50 mm Brennweite und 50 mm hinterer Schnittweite entwirft einen Strahlenwinkel, der immer an den 70,6 mm Löchern des Revolvers anschlägt. Wenn ich Theo richtig verstehe sucht er jetzt nach den zu diesem System gehörigen Spezialobjektiven, mit langer hinterer Schnittweite und großem Abstand der Frontlinse zum Bildfenster.

    Moderne Kombiobjektive gehen nicht. Vielleicht helfen diese Erläuterungen der Diskussion.

     

     

    Grüße: Stefan

  2. Bildwerferräume sind elektrische Betriebsräume, gemäß geltender VDE Vorschriften ist der Zuztritt nur entsprechenden fachlich vorgebildeten Personen gestattet, also haben dort theoretisch Theatrleitung etc. nichts zu suchen..

    Weitere Gründe, die von Euch angesprochen wurden, gelten auch für jeden anderen Betrieb. Betriebsfremden ist der Zutritt zu Betriebsräumen aus Sicherheitsgründen (Betriebsgeheimnisse etc.) und haftungsrechtlichen Fragen generell nicht gestattet.

     

    Grüße: Stefan

  3. Fußball WM auf Großleinwand zeigt es doch deutlich, und für jeden Außenstehenden. Bis auf den größeren Beamer nutzen Kino und Video - TV identische Technik. Wie sollte sonst der Ball auf Bildfeld kommen?

    Zumal Heim TV in Dolby Digital Surround 5.1 sendet, was im Kino auch benutzt wird. Und Heimvideo hat häufig noch zusätzlich DTS, findet man gelegentlich auch im Kino, also muß es gleich sein. Das Heimkino meines Schulfreundes kann sogar noch mehr, als das echte Kino, "gibt es da doch Expanded Surround 6.1 und THX!" Auch Dinge, die man gelegentlich im besten Saal eines Plexes anfindet.

     

    Also, warum sollte es da noch Film geben, der Außenstehende hat recht. Ins Kino zu gehen, braucht man nicht, das gibt es alles zuhause, und ist identisch.

     

    HALT!

    Im Kino gibt es immer noch Film, und die digitalen Tonspuren sind auf diesem Film, der DTS Ton kommt von mitlaufender CD.

    Der Film wird immer noch in Rollen zu 1800 - 2000 Fuß geliefert, und auf große Spulen oder jene Filmteller zusammengeklebt, und die Arbeitsweise der Filmprojektoren unterscheidet sich nur wenig von den 1902 benutzten Geräten.

     

    Grüße: Stefan

  4. Es schallt so aus dem Wald heraus, wie man hineinspricht sagt ein Sprichwort.

    Vieles hängt vom gegenseitigen miteinander Reden ab. Und letztendlich vom Wunch etwas zu haben. Als Kunde entscheide ich, ob etwas MIR das Geld wert ist oder nicht. DM 1750 fpür TK 35, das muß es MIR IN DIESEM MOMENT wert sein, dann bezahle ich das. (Und bin in diesem Falle der Einzige. Realistisch würde ich da DM 300 - 500 für den Satz annehmen)

    Wittner, Rinser sind Firmen im Heimtechnikbereich, und bedienen vorwiegend Amateure. Das es da kritischer und schwieriger ist, als unter Profis, ist klar.

    Günstig ist kaum jemand.

    Wer z.B. 20 DM für die Osram 36/400 W Halogenlampe ausgibt, dem ist sie soviel wert. Beim örtlichen E-Großhandel (Hillmann + Ploog Hamburg) wären es DM 3,40 gewesen, bei 1+ Stück, weniger bei Abnahme eines Umkarton.

    Niemand lebt davon, daß er Geld mitbringt. Guter Service kostet Geld, und viele Techniker bieten telefonische Hilfestellung ohne Rechnung, obwohl in Analogie zu Ärtzten und Anwälten eine Berechnung durchaus möglich wäre.

    (Eingehende Beratung, auch telephonisch)

    Bezogen auf die Glühlampe kann dir der Großhändler nicht sagen, ob sie zu deiner Projektormaschine paßt. Das muß man selbst wissen. Lagerhaltung kostet auch Geld. Der R. hat die Lampe, der Großhändler muß sie besorgen, und dann kann es 2 Wochen dauern.

    Und letztlich, jeder Preis ist verhandelbar, Listenpreise gibt es nur zum Vergleich verschiedener, identischer Produkte. Der bezahlte Preis ist das, was man bei hartem Verhandeln herausbekommt. Ob dann die Lampe für 5 DM übern Tisch geht, hängt vom Geschick und Willen ab, aber auf beiden Seiten.

     

     

    Stefan

  5. Stimmt, bei steuerlichen Dingen ist es so. Gesetze sind dazu da, eingehalten zu werden.

    wenn der Bürgersteig vorm haus nicht bis 8 Uhr von Schnee freigemacht worden ist, gibt es eine Anzeige wg. Ordnungswidrigkeit und 125 EUR Strafgeld. Wenn du zu schnell mit 62 in den Ort hineinfährst, gibts ne Ordnungswidrigkeit und 50 Euro Strafe.

    Diese Dinge kjann auch jeder Ordnungshüter sehen und verfolgen lassen. Beim web würde dieses totale Kontrolle bedeuten.

    Die Gesetze sind da, theoretisch, und da schließe ich mich mit meiner Meinung einem Anderen Boardteilnehmer an, reichen solche Straftaten (Urheberrechtsdiebstahl ist eine Straftat, und keine O-Wiedrigkeit!) zusammen mit dem "Plattform für Pädophile, Sodomisten, Nazis und Andere Perverse" dazu aus, das web völlig zu verbieten, theoretisch.

    Praktisch will das keiner, und es wäre auch schlimm und totalitär.

    Wäre Kino ein wichtiger Markt, Umsatzmäßig, würde ganz anders vorgegangen. Doch Kino ist nur ein Werbemarkt fürs Produkt, und Kinobetreiber gehören nicht gerade zu den guten und pünktlichen Rechnungszahlern, also warum sollte der Verleiherverband hier großartige Aktion zeigen? Die Filmherstellerseite würde es, wenn es lohnen würde, tut es aber z.Zt. nicht. Denn auch illegal verbreitete Filme sind Werbung für die folgende DVD, Pay TV und Free TV Auswertung.

     

     

    Grüße: Stefan

  6. Marc 300 war eine Lösung der General Electric aus der Frühzeit der Metalldampf- Halogenlampen (Gleichstrombetrieb), so ca. 1966 auf den Markt geworfen. Preiswert war der Betrieb nie, die Lebensdauer mit 20 - 25 Stunden viel zu gering, der Kaufpreis dürfte mittlerweile exorbitant hoch sein, da keine gängige Type mehr. Durchgesetzt auf breiter Front haben sich Wechselstrom HTI (HMI) Lampen, deren Preis sehr niedrig ist.

    Die von Osram (und ich glaub von Ushio kompatibel gebaute) Speziallampe mit Spiegel in 250 W (Kleinfilm) und 400 W (Schmalfilm) vermag sehr gute Ergebnisse zu erzielen. Das HF Schaltgerät mit 400 Hz Rechteck ist mittlerweile superkompakt geworden, und Dank des großen Einsatzbereiches in der oeffentlichen Beleuchtungstechnik auch preiswert. Die Lampenlebensdauer erreicht einige 100 Stunden, und der pro Stunde- Kostenfaktor ist gering.

    Also, wenn schon Umbau, dann auf HTI mit Spezialspiegel.

     

    Stefan

  7. Die GEMA ist einfach da, und hat das Recht Geld zu kassieren.

    Doch gerechterweise muß dieses Geld ja nicht für die eigene Verwaltung ausgegeben werden, sondern an die betroffenen Autoren verteilt werden. Geht dabei aber nur um Musikrechte der bei GEMA vertretenen Autoren. Es gibt GEMA freie Musik, wie sie teilweise in Telefonanlagen und z.B. Ortswerbung gebracht wird, solche die von Anderen Vereinigungen betreut wird, oder halt GEMA Verlagsmusik.

    Wie das Geld aufgeteilt wird, weiß ich nicht... ist zu undurchsichtig.

    Ein Kinobertrieb muß wöchentliche Aufstellung darüber geben, welche Filme wie oft gespielt wurden, mit Angabe der Fassung (Synkron- OV, etc). Ferner sind alle Vorspanne und Werbetitel mit Hersteller und korrektem Namen zu erfassen, also nicht einfach Holsten Bier sondern Holsten-Fun2001, mit Anzahl der( bei Cigarettenfilmen z.B. unterschiedlichen) Vorführungen. Sowie eine Liste der im Vorprogramm pro Tag gespielten Musiktitel mit Name des Interpreten und Komponisten (Stammt aus der Zeit der 78er Schallplatte, wo die gespielten Platten ja festlagen und nur 1 Titel pro Seite drauf war.), der sog. Musikalienfolgeliste. Ich behaupte sogar, daß es auf die Zeit von Kinoorkestern bzw. Welte Kinoorgeln (o.ä.) zurückgeht.

    Wer kann sich im CD Zeitalter schon diese Mühe machen? Eine zentrale Beschallung via Satellit oder gelieferter CD für alle Säle macht es einfach, denn da kann man die Rechte fest kaufen, vom Autor, ohne GEMA.

    Die theoretischen Strafgelder für fehlerhafte Angaben.sind auch hier drastisch,

    Als ich mit Kino 1778 anfing (Schüler) hatten wir eine "Klaus Wunderlich an der Hammondorgel" und "James Last Tanzorkester" Platte, die monatlich neu kam. Der Theaterleiter achtete sehr genau darauf, mit welcher Rille der Einlaß begonnen wurde, welche Titel zu Stummdia gezeigt wurden, um seine GEMA Daten korrekt zu führen. Es gab ziemlich Ärger, wenn jemand einfach eine andere Rille oder Platte auflegte, weil man die vorgesehene Musikk so gehaßt hatte.

     

    Heute ist es technisch möglich, Musikk beliebig zu kopieren und abzuspielen. Das Recht der Autoren an ihrem geistigen Werk kann aber nicht zurückgewiesen werden. Ich finde jeder Autor hat ein Recht auf angemessene Bezahlung für die Nutzung seiner Leistung. Aus dieser Sicht sind Kopiervorgänge und Tauschbörsen eine Schweinerei, und sollten verboten bleiben.

    Da aber von den € 20 einer CD mit 10+ Titelnnur 0,50€ an den Autor gehen, während der Tonträgerhersteller etwa € 1,50 - 2 bekommt, und der Handel 15 - 18 €, dann ist an dem System etwas falsch. Wenn in Tauschbörsen Material angeboten wird, welches vom Autor zur Verfügung gestellt wird, und dieser bekommt dafür eine gerechte Entlohnung, dann wärs oK. Leider zeichnen sich auch hier keine positiven Modelle ab. Die Handygesellschaften z.B. wollen Musikkdownloads für MP 3 anbieten, und berechnen dafür 1 - 1,50 € pro Titel zzgl. GPRS / UMTS Verbindungsdatengebühren. Die Musikkentgelte gehen auch hier nur zu Bruchteilen an die Künstler, die große Menge streichen die Serverbetreiber und Netzdienstleister ein. So darf es in keinem Falle sein.

    Ungerecht ist es auch, jemand eine Abgabe auf Datenträger zahlen zu lassen, obwohl diese nur der Erstellung des eigenen Photoarchives oder Steuerarchives dienen. Oder zur Aufnahme meiner selberkomponierten Musikk.

    Auf Photokopierer, schnelle Faxgeräte und Laserdrucker wird eine undurchsichtige Abgabe erhoben, auch wenn ich damit nur meine Rechnungen ausdrucke, oder meine selbst erstellten Lehrvorträge. Jetzt kopiere ich Plato's "Vetheidigungsrede des Sokrates", und wer stellt sicher, daß Plato sein Geld bekommt. Der Verleger des Buches (letztmals 1851 gedruckt) lebt sicherlich nicht mehr, den Autor konnte schon Jesus von N. nicht mehr kennen.

    Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn jeder das Eigentumsrecht eines Anderen beherzigt, und dazu gehört auch geistiges Eigentum. Also nichts kopiert oder verfielfältigt, bzw. zuvor die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers einholt. Doch dieses jugendlichen Straftätern klar zu machen, wird schwer sein, bei den schon erwähnten Kaufpreisen.

     

    Stefan

  8. Das Cinemascope Magnettonformat hatte 1:2,55 .

    Cinemascope Lichtton 1:2,35.

    Heutige SMPTE Norm ist, wie Lui richtig schreibt, Wiedergabe mit 1:2,39 für US Filme. Begründung sind bei 2,35 eventuell sichtbare einkopierte Negativ-Klebestellen, die bei 2,39 im Maskenbereich liegen.

    Ich will die Diskussion nicht weiter führen, denn letztendlich müßte dann jedes Objektiv exakt stimmen, der Kasch perfekt sitzen, der Vorsatzanamorphot exakt 1:2 bei jeder Entfernungseinstellung haben etc. Ist aber nur selten der Fall, und Objektive nach geometrischer Abstufung der Brennweiten-Reihung nutzt heute kaum noch jemand.

     

    Grüße: Stefan

  9. Hallo,

     

    ich sehe das bei den Schülern, die tatsächlich in verstärktem Maße auf MP2 zurückgreifen. Es ist ein Kostenpunkt, ohne Frage. Wir hatten bis ca. Sept 2001 einen Eintrittspreis von 7 DEM und 8 DEM, den die Verleihwirtschaft so nicht mehr akzeptierte, es mußte mit min 5 EUR abgerechnet werden. Dafür gabs DTSDDSRDES, neue Leinwand und rote/ blaue Objektive, also Qualitätskino.

     

    Ich verstehe, daß unsere heute verlangten 5,50 / & EUR den Schülern den Besuch nicht einfacher machen. Ich würde gerne für 3 Eur anbieten, und dafür ein volles Haus haben. Gerade durch die Hochpreise ist Kino kein tägliches Vergnügen mehr. Früher (ich weiß Reichskulturkammerzeiten) galt einmal die Regel, daß eine normale Kinokarte nicht mehr kosten dürfe, als ein Päckchen Cigaretten. Gut, Cigaretten sind zu billig, aber Kino ist andererseits zu teuer.

    Da man aber mithalten muß, was das Filmsehen angeht, ist MP2 aus dem Netz eine gute Alternative. Sieht gut aus und klingt mit modernen Großbild Fernseh- Surroundanlagen auch gut.

    Da zieht "normales" Kino bei Durchschnittsfilmen den Kürzeren, ein Film, der bei 3 EUR vielleicht noch im Kino gesehen würde, den läßt man bei 8 EUR halt aus.

    Nach Feedback vom Kinofest schien der niedrige Preis ein Auslöser für die guten Besuchszahlen aktueller Filme zu sein.

     

    Was die Einschränkung der Downloads angeht, so wäre damit ein totales Überwachen des Internet verbunden, oder das Verbot, Internet privat zunutzen. Doch will schon entscheiden, wer Internetberechtigt ist. Bei Smog Fahrverboten hatte plötzlich auch Jede® eine Sondergenehmigung.

    Wenn die Filmanbieter ("Kino ist EIN Werbemarkt für unser Produkt") ernsthaft Kino im Blickfeld hätten, so würden sie jetzt schon auf Anwendung der geltenden Gesetze drängen. Doch werbewirksam wäre das nicht, wenn Bild schriebe "18 jähriger auf Verlangen der UIP Film verhaftet und zu Gefängsnis verurteilt, weil er einen aktuellen Film downgeloaded hatte und auf CD gebrannt hatte."

     

    Grüße: Stefan

  10. Hatte einen Elmo Slot load 16 mm (CL) mit Xenonlampe 350 Watt. War leichter, als die Halogen Version, da ohne Netztrafo, sondern mit Schaltnetzteil.

    Helligkeit oK, Farbe war auch nicht zu schlecht. Wie meist, der Magnetton lief nie richtig, und hat manche Tropfen Angstschweiß gekostet.

    Die Maschine war auch nicht größer, als die Halogen 250 Watt Version.

    Zu Bedenken gebe ich z.B. bei der 400 Watt Halogen-Lampe, daß der Wendel schon größer ist, als die Bildfensterabmessung, und daher ein Lichtgewinn gegenüber der 250 Watt Lampe theoretisch gering ist.

    Bei Xenonlampen könnte durch den kleinen Bogen ein Gewinn auftreten, bloß sind Xenonlampen dieser Mini Wattagen alles andere als gute Strahler im sichtbaren Bereich, d.h. der sichtbare Nutzlichtstrom ist sehr gering (lm/W). Der Kreislaufprozeß braucht einfach zu viel thermische Energie.

    Insgesamt war dann die 350 W Maschine nicht so richtig viel heller, als meine Phillips EL 5000 mit 250 W ELC Lampe.

    Für 16 mm gibt es eine HTI 250 und HTI 400 Lampeneinheit mit Spezialspiegel

    von Osram. Die Lichtausbeute der 400W ist enorm, allerdings fehlt der Lichtfarbe Rot, Gesichter werden grünlich, etc. Wenns nur auf Helligkeit ankommt, ist es oK, für Farbfilmwidergabe ungeeignet. Bauer P 8 HTI nutzte diese Lampe.

    Marc 300, vergeßt es, 25 Stunden Lebensdauer sind nicht der Hit. War eine Alternative zur Vor- HTI Zeit.

     

    Wurde schon angesprochen, 750 Watt (Elmo)oder 90071kW Watt Xenon (Bauer, Leitz) geht ganz gut, und wenn wie in der Selecton ein Farbtemperatur- Korrekturfilter eingebaut ist, dann sehen auch Farbfilme gut aus. Übrigens Bauer S2O gab es serienmäßig auch mit Horizontal Xenonblock bis 2 kW, die letzten Ausführungen kamen so.

     

    Stefan

  11. Filmschonender Projektor?

    Sondor Nova (Schweiz).

    Studiomaschine, in Flightcases transportierbar mit einfachstem Einlegeschema. Bis 250 Bilder Projektion zum Rangieren.

    Vollelektronisches Schrittmotorgetriebe, eigentlich einer der sichersten Geräte heutiger Fertigung. Aber halt ein Filmstudiogerät und keine Kinomaschine.

     

    (www.sondor.ch)

     

    Stefan

  12. Jeder Digitalfilm enthält LS/RS (Mono) Anteile. Ein korrekter Dekoder (kein Prologic 1!) wird diese Anteile auf LS, BS, RS mit identischem Pegel verteilen, der Decoder kann daher eingeschaltet bleiben.

    Was mit SA 10 ist weiß ich nicht, das Gerät ist rausgeworfenes Geld, da Surround Prologic 1, mit nicht mehr zeitgemäßer Rausch und Signalperformance.

    Im Übrigen verbindet das Gehirn gleiche RS/LS Anteile automatisch zu einer nach Hinten Lokalisierung, setzt baber ein perfekt dimensioniertes Surround- Array voraus, müßte bei Mike im Alhambra funktionieren.

    MIB 2 (89 min) ist ES codiert. Doch wenn man es offiziell daraufschreibt, kostet es Lizenzgebühren. Gerade der 8 Kanal Mix wirkt in dieser Form herausragend- wirklich, dieser Film sollte unbedingt in 9 Kanal gezeigt werden.

     

    Grüße: Stefan

  13. Komm,

     

    es geht noch schlechter:

    Zeiß-Ikon Phonobox, Kinobox C -Ton (D)

    Holmes Educator / Holmes 8 (USA)

    KN 13 aus Indien

    KN 15/17 aus USSR

    X 103/104/105 aus VR China, alles Leichbau Sondermüll Filmgeräte. Vorteil: Kein Oelgefülltes Malterserkreuz, sondern leckfreie Fettfüllung. Transportabel mit Pferdewagen und über Tasigastraßen, wo die Geräte abgeworfen wurden, vom fahrenden Wagen, da dieser sonst im Taumatsch stecken bleiben würde.

    Da ist TK im Vergleich Spitzenware. Und sorgfältig gepflegt funktioniert die Sache auch. Obwohl auch Progreß Filmverleih in der DDR keine Neukopien für transportable Anlagen bereitstellte.

    Aber wie schrieb jemand "Auf TK wird man keine Filmpremiere laufen lassen."

     

    Grüße: Stefan

  14. Kurz gesagt, es ist Geldschneiderei..

    Wenn der Entwickler eines Filmtonprozessors seine Software so ändern muß, das dabei das Decodier und Rauschverhalten einer Dreck CAT 150 B / CAT 108C Kombination herauskommt, den Eq bereich auf 6dB einengen muß, weil CAT 64A mal so war, und nur ISO NR 1 (A-TypeNR) auf Funktion geprüft wird, dann ist dieses tatsächlich eine Technologiebremse, nämlich ein auf 1981er Standards aufbauendes Format.

    Also sollte ich eigentlich erwarten, daß in THX Kinos nur Dolby A Filme (gibts die heute außerhalb der USA eigentlich noch?) gezeigt werden. Digital und THX? Wäre wohl zu wenig Rauschen, zu gute Kanaltrennung, da deutlich über 6dB liegend, und zu großer Frequenzbereich.

    Ich versteh, warum kein Filmtheaterbetrieb mehr Lizenzen bezahlen will, da es schlicht sinnlos ist.

    HPS 400, Mike, ist doch lizensierpflichtig, zwar nicht von THX, aber von John F. Doch da gibt es keine jährlichen Gebühren oder ähnliches. Und die Qualität verlangt nach Digitalfilmen. THX würde das auch nicht lizensieren: "We measured it, and it coudn't sound good". (They never heard it!)

     

    Grüße: Stefan

  15. Guter Tip,

     

    wies gemacht wird, steht in der Anleitung zur B5a. Wenn Ihr die nicht habt, bei Kinobauer.de ist sie im Netz.

    Wie gesagt, was bei der B5a nicht geht, ist ein großer Winkel der Beleuchtungsapparatur, also eine moderne horizontal Xenonlampe. Bauer B5a hat Hinterblende mit 10 cm Abstand zum Bildfenster. Der Abdeckwinkel ist ursprünglich für eine Kohlebogenlampe mit großem Spiegelabstand ala HI 75 bestimmt gewesen. Da der Flügel zudem sehr kleiner ist, als theoretisch benötigt, um Lichtgewinn zu erzielen (Cinemascope mit Großbildern), zieht die Blende auch mit Hi 75B und BL 9X vert. Xenon, was für Xenonbetrieb überhaupt die beste Kombination ist. Moderne Projektoren arbeiten mit Bildfensterblenden, als Scheibe (FP 20/30, U3/4/5/6) oder Kegelblende (U2 / B14/B11,

    etc).

    Aus diesem Grund sind moderne Horizontallampen für B5 nicht der Hit, da der Lichtkegel einen zu großen Winkel hat. Die Blendenlager kann man tauschen, jede mechanische Werkstätte kann welche fertigen.

     

    Stefan

  16. Die Sache mit dem Baugerüst ist schon schwierig. Normalerweise braucht so etwas eine Bauabnahme, und mit Segeltuch in jedem Falle. Die Windlast ist schon gigantisch, gut verankert und gestützt muß das ganze schon sein.

     

    1600 vert... bei 130 qm... klingt etwas wenig, wie jens schrieb, bei Mondlicht wirds knapp.

    Wir hatten letztes Jahr eine Veranstaltung im August in einem Stadtpark mit ca 160 qm Harkness Bildwand. 7 kW horizontal und Bauer U 2 mit Isco HDplus haben das ganz knapp zu Beginn (21.30) geschafft. Gegen Ende (0.00) wars dann oK.

    Doch probieren geht über studieren, und bald weißt Du mehr.

    Viel Erfolg dabei!

     

     

    stefan

  17. UTP oder STP?

    Cat 5 ist ungeschirmt, CAT 7 wäre geschirmt. Der äußere Folienschirm und Geflechtschirm ist ein EMVU Schirm, und generell beidseitig zu erden.

    CAT 7 hat zusätzlich Einzelader Paarschirm und nennt sich "shielded"

    CAT 5/7 ist die logische Form der Audioverkabelung, preiswert, hohes Schirmmaß und geringes Übersprechen.

     

     

    Grüße: Stefan

  18. Es gibt auch verschiedene Arten von Zellhornfilmen, solche aud Di-Nitrocellulose und aus Tri-Nitrocellulose, später dann auch Mischformen mit Acetylcellulose. Alle diese Formen haben ein unterschiedliches Abbrandverhalten. Die letzte Form brennt "am wenigsten aggressiv", und kann in der BRD bis 1957/58 durchaus in Verleihkopien vorkommen, im Ostblock sogar noch bis 1967, obwohl unwahrscheinlich.

    Die älteste Variante hat eine Entflammungstemperatur von 120 Grad C, die mittlere aus den 30 er Jahren entzündet sich bei 180 C. Es ist u.U. nicht einmal die Wärmestrahlung, die zur Entzündung ausreicht, in den Silberschichten des Filmbildes wird auch sichtbares Licht absorbiert und in Wärme umgesetzt. Dieses führt zur lokalen Überhitzung des Bildes, und letztendlich zur Entzündung. Mein Projektor hat z.B. Kaltlichtspiegel, Interferenzfilter und nur 2,5 kW Lampe. Das Bildfenster bleibt kalt, verglichen mit einer italienischen Maschine mit 700 W und Blechspiegel. Dennoch reichte die absorbierte Lichtmenge innerhalb von 4 Blendenumdrehungen (die Zeit, bis die Bildklappe herunterfällt), um den Film auf 180 C zu erheizen, und zu entzünden.

    Kommerzielle Projektoren hatten zur Filmkühlung Düsen in der Filmbahn und einen Kompressor, der Luft mit hoher Geschwindigkeit von beiden Seiten über die Filmoberfläche blies. Dieses ist die einzige, wirklich wirksame Filmschichtkühlung. In einer Bauer B5a konnte, mit 60 A Xenon beleuchtet, Silberglasspiegel (kein Kaltlicht) und Interferenzfilter, ein Nitrofilmstück über 1 Stunde ohne laufende Blende stehen, ohne daß das Bild aus der Schärfe gelaufen war. Damit war eine wirksame Feuerverhütung erreicht. Ein solches Gebläse, eventuell mit Feuchtluftgefäß zur Verhinderung der Filmaustrocknung und Oelabscheidung, war daher gesetzliche Vorschrift für Klasse A (Theater) Projektoren über 900 W Lampenleistung (Das ist der Grund, warum die 1000 W vertikal-Xenonlampe XBO 900 heißt)

    Da die Gebläse und Düsen nicht gerade leise arbeiten, und zudem wartungsintensiv waren, zudem Kaltlicht- Spiegel und Filter kostengünstig wurden,sind sie heute so gut wie ausgestorben, obwohl bei großen Lampenleistungen immer noch anzuraten.

    Wasserkühlung an Projektoren kühlt die Filmoberfläche nicht, sondern nur das Bildfenster und den Projektorkopf, und soll verhindern, daß die Oeltemperatur zu hoch weird, und somit das Oel seine Schmierwirkung verliert. Ich verzichte gern auf Wasserkühlung. Ein abgetrennter Zwischenraum mit Luftabsaugung (Interferenzglas/ Linse als Lampenhausabschluß wie bei U2) ist wesentlich wirkungsvoller und zudem noch wartungsfreier.

     

    @ THX: Bei der Verbrennung von Nitrocellulose entstehen große Mengen giftiger und entzündlicher, explosiver Gase. Wenn nicht genügend Sauerstoff zugeführt wird, so daß diese Gase sofort mit heißer Flamme abbrennen können, und dann ein plötzlicher Luftzutritt erfolgt, bei dem die Gase sich mit einem bestimmten Verhältnis mt der Luft mischen können, kommt es zu einem "flashback", d.h. diese Gase zünden explosionsartig durch. Das passiert z.B., wenn jemand die Feuerschutztrommel öffnet, während die Rolle noch brennt. Das ist äußerst unangenehm.

    1) Feuer entsteht meist durch Leichtsinn (eigene Erfahrung)

    2) Was tun wenn's brennt? Brennen lassen!

     

    Wenn die Regeln beachtet werden:

    1) Geprüfter Bildwerfer mit funktionsfähiger Filmrißklappe (Flammex)

    2) Sicher verschließende Spulentrommeln mit unmodifizierten und gut laufenden Rollen- Feuerschutzkanälen

    3) Gebläse Druckluftkühlung des Filmes

    4) den Vorschriften entsprechender BWR mit genügend Luftinhalt und Explosionsfenster/klappe und funktionsfähigen Kabinenfenstern mit Klappen

    5) Vorführer verläßt den Standort der laufenden Maschine nicht, und hat Gefahrenschalter im Griff, d.h. Abschaltung von Lampe und Triebwerk mit einen einfach zu bedienenden Schalter

    6) Co2 oder Halonlöscher , sowie Eimer und nasser Feudel in Griffweite

     

    Dann ist Nitrofilm eines der genialsten Filmerlebnisse, die es gibt. Nichts ist so brillant und hat solche Farbsättigung, wie klassischer Nitrofilm aus den 30ern.

     

    Grüße Stefan

  19. Hi Ciniwa,

    B5a, Sonderversion für Cinemascope hat eine "XL" (extra light) Blende, d.h. der Flügel ist kleiner, als er sein muß. Diese Maschine hat immer Blendenziehen, wenn mit "modernen" Xenoneinbaublöcken beleuchtet wird. Das läßt sich auch nicht verhindern, es sei denn, du vergrößerst die Dunkelfläche.

     

    Die ernemann 8 würd ich sofort gegen E15 tauschen, keine Frage, wunderbar ist die E 8 nie gewesen. Ich war froh, als ich meine los war, denn es war Ernemann, und Ernemann hatte nie Bauer Qualität. Bildstandprobleme hatte die Kiste trotz weniger Betriebsstunden immer, die Bauer nimmer.

     

    Ich hab auch an den alten Bauer gehangen, mittlerweile, wie Du weißt bevorzuge ich U4 und FP 30E und E 15. Die B 11 stehen auf dem Dachboden, werden aber eines Tages in mein Heimkino eingebaut.

     

    Grüße: Stefan

  20. Bei Trailern steht drauf/drin: "Nur zur Verwendung als Werbematerial im Zusammenhang mit der Aufführung dieses Filmes. Unverkäufliches Eigentum der XY Filmgesellschaft (einschl. Copyright). Jede andere Nutzung, sowie Verkauf und Weitergabe an Dritte ist untersagt und strafbar. (Gilt für jedes Werbematerial)

    Somit sollte eigentlich nichts im Wege stehen. Doch FSK Zulassung muß das Material schon haben, da sehe ich noch am ehesten Probleme.

     

    Grüße: Stefan

  21. Nitrocellulose fällt unter das Sprengstoffgesetz, stimmt. Sind Tischtennisbälle wirklich noch aus Nitrocellulose? Legal wäre das nicht. Warum gibt es heute kaum noch Filmkitt? Für die Herstellung wird neben Essigäther, Essigsäure, Amylacetat, Dioxan auch kollodiale Nitrocellulose gebraucht. Seit 1994 darf die nur noch von wenigen, nach dem Sprengstoffgesetz lizensierten Firmen gelagert werden. Das war das Aus für die Produktion.

     

    Wenn der Film nach Entzündung im oberhalb des Bildfensters abgeschnitten wird, dürfte es gutgehehen, und die Rolle nicht entzünden. Ich hätte es schaffen können, wenn ich den Film abgerissen hätte, die "Lunte" brennt mit endlicher Geschwindigkeit. Die Erzählung des Mannes klangen durchaus glaubwürdig. Er hat halt Glück gehabt, ich auch. Theo leider nicht.

     

    Grüße: Stefan

  22. Hi,

     

    vielleicht ein paar Beispiele :

     

    Alle Werte am Meßbezugspunkt des Saales (ca 1.3 Bildwandbreite entfernt)

    Kopie SDDS 8-ES

    Spinnenmann. Stimme normal 82 dBC, Stimme leise 75 dBC

    Effekte bis 107 dBC, kurzzeitig. Mittlerer Pegel: 87 dBC. Also ist 0,0 (7,0V) ideal für diesen Film. Wird niemand zu laut finden.

    Wird aber Probleme mit unterdimensionierten Tonanlagen geben, da einsetzende Kompression die EFX unangenehm erscheinen lassen wird.

     

    Deutscher Spielfilm (noch nicht released) Kopie Digital. Stimme normal 87 dB, Stimme laut 92 dB, Mittlerer Lärmpegel (Musik + FX) 96 dB. Dieser Film wird sicherlich Anlaß zur Diskussion über die richtige Lautstärke führen. Laut Toning, richtig so. Analoge Tonmischung: Stimme normal 82 dB, Stimme laut 87 dB, M+E 91 dB (mehr geht auch nicht) Mix wird als "zu leise" kommentiert.

    Grund ist die fehlende Dynamik, die den Film laut und unangenehm macht.

    Typischer AV Mix, laut und mit geringer Dynamik, um kompatibel mit Minilautsprechern der Heimtechnik zu sein.

    Im Kino bei geringerem Abspielpegel als 0,0/ 7,0V sicherlich auch bei unterdimensionierten Anlagen ohne Probleme spielbar.

     

    Über den Sollwert haben sich Andere Gedanken gemacht, Filme sollen daher auf Referenz und Einmeßstellung gespielt werden. Solange ein Kinosystem ausreichend dimensioniert ist, gibt es auch keinen Grund etwas an der Faderstellung, außer bei kommerzieller Werbung, zu ändern.

     

     

    Grüße: Stefan

  23. Ich meine es nicht ganz ernst, aber in Hinblkick darauf, wie gut dieser Film gemischt ist, bitte ich doch um Nachsicht. Es ist Erlebnisqualität pur in 9 Kanal.

     

    Wie komme ich auf Zensur? Ich hatte mir einen Film zur technischen Überprüfung mit dem Misching. angesehen. Tonformat 1 unspielbar, aber korrekt gemischt. Tonformat 2 und 3 vom Pegel falsch eingespielt, seiner Meinung nach viel zu leise (-6db...). "Wer hat das verbrochen?"

    Analog lehnte der Mann wg. "zensorischen Eingriffen in sein Werk ab, da der Surround dort nicht wirkt. Mann hätte so viele Details verteilt, daß es zwingend ist den Film digital zu spielen."

     

    Ich bin nun nicht jemand, der ein Format bevorzugt, doch wenn Kino überleben soll, braucht es mehr als Heimanlagen Werbesymbole. Zur Zeit ist leider nur 8 Kanal kinoexclusiv.

    Denkt nur an Fußball im Kino. Die Aussage eines nicht kinoerfahrenen Bekannten "wußte ja schon immer, daß Kino und Fernsehen die gleiche Technik nutzen, aka. Videorekorder und Beamer mit Dolby Digital und DTS. Dinge die er zuhause auch hätte. Sogar noch mit THX, was ja kaum ein Kino hätte. Von Media Markt. Da bräuchte er sich keine Karte zu kaufen, den Film gäbs mittlerweile schnell genug in der zensurfreien US Version auf DVD."

  24. Meine Antwort:

    Brennen lassen.

    Es gibt keine Möglichkeit, eine Filmrolle, die einmal brennt zu löschen, es sei denn, es gelingt, die Entflammungstemperatur zu unterschreiten, wozu eine totalvereisung der Spulentrommel innerhalb weniger Sekunden erforderlich wäre. So etwas geht aber nicht.

    Brennen lassen, erzeugt auch den geringsten Schaden, i.d.R. ausgeglühte Filmtrommel.

    Ich hab eine Rolle abgebrannt, auf Projektor ohne Filmtrommel, glücklicherweise war der Vorführraum groß und Fenster und Türen standen auf. Die 50 cm Betondecke konnte der Hitze standstandhalten. Der Schaden war letztendlich eine braune Decke, eine kaputte Steckspule (!welch Leichtsinn!) und eine angeschmolzene Abdeckung des SDDS Lesegerätes.

    (Lesekamera wurde mittlerweile entsorgt und ersetzt, da der Anblick mich ärgerte)Sowie 3 Stunden Aschereinigung der Maschine.

    Ging glimpflich ab, aber möchte ich so nicht mehr erleben.

     

    Noch eines: USA Filmtrommeln sind luftdicht vedrschlossen. Die Diskussion, ob die Europäische Lösung mit Gatefenstern von 6% der Spulentrommelfläche, oder die geschlossenen Trommeln besser sind, ist so alt, wie das Kino. SMPTE bevorzugt geschlossene Trommeln, und hat "Beweise", DKG und BKSSTS sind für Gaze und haben "Beweise".

     

    Der größte Leichtsinn, den ich jemals gesehen habe, war ein älterer Filmsammler, welcher seine geliebten UFA Nitrofilme auf 1800 m Spulen zusammengebaut in seinen Kellervorführraum lagerte, und zum Abspielen eine Viktoria 5 mit 1800 Meter Armen nutzte. Diese Maschine hat bekanntlich weder Lampenkühlung noch Kaltlicht oder irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen in Regelausführung.

    Es sei "nur 3 mal zu einem Feuer gekommen ", welches er "mittels Schere hat abschneiden können".

     

    Grüße: Stefan

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