Zum Inhalt springen

TomCat

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    997
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    2

Beiträge erstellt von TomCat

  1. Und Kinovolk, ob nun produzierend oder aufführend insgesamt ist ja humorlos, unemotional und staubtrocken - da kommt sowas garantiert NIE vor :)
    Es wird ja schließlich auch nicht in den DCI Vorschriften erwähnt......
  2. ...... wozu spezielle Filme bestehen. Bei diesen sind zwei fotografische Ansätze vermischt in einer Bildschicht vergossen, ein hochempfindlicher für die Aufnahme und ein gering empfindlicher, der im Laufe der Umkehrbearbeitung das Positiv bildet. Das gilt für Schwarzweiß......
    Dazu eine Verständnisfrage: Ich kann mich dunkel erinnern, dass man früher auch normale s/w Negativfilme "auf Positiv" entwickeln konnte. Wie passt diese Erfahrung zu obiger Zweischichtentheorie?
  3. Ach wo ... @cinerama's Eigentore hier werfen nichts und niemanden eine Zehntel-Sekunde zurück
    Das Scope „S“ war mir noch gar nicht bewusst. Kommt mit in die Liste der schützenswerten Bezeichnungen. Zusammen mit dem Apostroph ergeben die drei Anliegen ein erfülltes, kämpferisches Leben.
  4. Die Mathetik wird's bringen. Nur ist's keine Drahtspule, dessen Gewicht auf keinen Fall vernachlässigbar ist. Hier zählt jedes Gramm. Logo :roll:

    Ich hatte es so verstanden, dass Glattwickler die Arbeit des Zusammenklebens, mit Neumontage des Umrollers, zu viel war. Daher mein hilfreicher Tip. Die von Filmheini als "Mathetik" bezeichnete komplexe Rechnung müsste tatsächlich noch um die Addition der Kunsstoffspule ergänzt werden.
  5. Klingt einfach und sinnvoll. Wenn ich es richtig verstehen: Alle drei Bauelemente in Reihe. Die Leerlaufspannung ist höher als 39 + 48 Volt. Im Betrieb fällt die Spannung und damit das Relais, ab.

    Nur was ist, wenn eine Störung vorliegt? Schnurzt dann die Zündung solange, bis der Trafo abgeraucht ist? Oder ist das eine übertriebene Sorge?

  6. Wenn er nun kaum was für seine Arbeit bekommt, dann ist doch logisch dass er nur das nötigste tut und nicht unbedingt von sich aus die Arbeit sieht, die man vielleicht doch machen könnte. Wozu auch? Er bekommt ja nix dafür.
    Nun fange ich schon wieder mit der „alten Schule“ an. Das sollte mir zu denken geben. :oops:

    Aber trotzdem:

    Wenn jemand eine Arbeit übernimmt, so sollte er diese, so gut wie es in seinen Kräften steht, erledigen. Das oben beschriebene Verhalten entspricht einer „inneren Kündigung“. Die Folge, dass eine äußere Kündigung folgt, ist wahrscheinlich.

  7. Natürlich kann „man“ reden wie man will. Und das ist auch gut so.

    Nur ist ein Unterschied zwischen „man“ oder der Gruppe von Fachkundigen eines Bereiches.

    Leinwand und Zelluloid sind umgangssprachlich o.k.

    Aber wenn die FFA eine Kino- Studie vorlegt, in der die Fachterminologie vermieden, sondern die Umgangssprache gepflegt wird, so stelle ich die Kompetenz der Verfasser in Frage.

    Das ist vermutlich kleinlich, hier bin ich der „alten Schule“ verfangen: Man sollte sich möglichst präzise ausdrücken. Ist ja eigentlich auch kein Aufwand…….

  8. und dass viele auto sagen, wird schon seinen sinn haben... :wink:

    Zur Sinnhaftigkeit: Da gab es doch mal den Spruch mit den vielen Fliegen………

     

    Zu den Begriffen: Grundsätzlich ist es egal, wie man verschiedene Gegenstände benennt, man muss sich halt innerhalb einer Gruppe geeinigt haben, was sich hinter einer Bezeichnung verbirgt.

    Häufig gibt es für bestimmte Bereiche Umgangsslang, während fachlich qualifizierte Menschen einen genau definierten Wortschatz nutzen. Die richtige Terminologie ist ein Zeichen für Sachkenntnis.

    Während das motorisierte Fortbewegungsmittel umgangssprachlich „Auto“ (bestimmte Bevölkerungsschichten sprechen auch von Töff Töff) genannt wird, heißt es in Fachkreisen halt Kraftfahrzeug.

    Der „Bobbie“ gehört zum Fachslang, mit den genannten Wurzeln.

     

    Anderes Beispiel: Bildzeitung und daher der gemeine Laie spricht von „Leinwand“. In der DIN so wie Fachkreisen wird sinnvollerweise von Bildwand gesprochen. Ich habe in diesem Fach- Forum gelegentlich Probleme, Beiträge von Schreibern, welche schon auf niedrigster Ebene nicht die Fachterminologie beherrschen, ernst zu nehmen.

  9. carstenk hat folgendes geschrieben:

    Beurteilen können die das doch eh alle nicht.

    So haben in den 70er und 80er Jahren unzählige Kinobetreiber gedacht - die sind alle weg vom Fenster. Restlos alle.

    Obwohl Zeitzeuge, habe ich es damals nicht mitbekommen: Es wurde seinerzeit tatsächlich eine "Digital-Akzeptanz - Besucherumfrage" (das Thema dieses Threats) gestartet?
  10. Mal geraten: Je mehr Akte, desto teurer die Kopie, desto mehr Umsatz (Gewinn?) beim Kopierwerk.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Aktaufteilung dem Kopierwerk überlassen wird und beim Verleih kein Interesse an einer Kontrolle besteht, ob die Mehrkosten gerechtfertigt sind.

    Ist nur so eine Vermutung, geboren aus der Verärgerung, wenn mal wieder so ein Stapel halbvoller Rollen auf den Teller zu wickeln sind.

  11. "Einfach dickeres Glas" wird es nicht sein, da bei Brandabschnitten hohe Anforderungen gestellt werden. Die trennende Vorrichtung muss Typgeprüft sein. Es mag sein, dass es entsprechendes dickeres Glas gibt. Ich kenne für diese Anwendung nur zweilagiges Glas, mit einer flüssigen Zwischenlage, welche im Brandfall aufquillt. Auch vor dem Eintreten des Schadens optisch ziemlich mies.

×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.