
carstenk
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Man kann das natürlich nicht so einfach direkt kontrollieren - aber es gibt schon Möglichkeiten. Zum einen kannst Du im Webinterface sehen, ob die Anzahl deiner verkauften Tickets und die Anzahl der eingecheckten Besucher übereinstimmt. Und dann können wir natürlich im Vorprogramm/während des Einlasses Hinweis-Dias zeigen. Und wenn nach dem Vorprogramm noch nicht alle eingecheckt haben, DANN GEHT DER FILM EBEN NICHT EHER LOS BIS ALLE IHREN VERDAMMTEN QR-KOT EINGESCANNT HABEN!!!1! Und wie gesagt, ich setze da eher auf die Verspieltheit der Besucher. Wer die luca App hat, der will sie auch benutzen. Für uns ist der Vorteil halt, dass wir weiterhin freie Platzwahl anbieten können. Das finde ich nach wie vor sehr wichtig. Da wir sehr viele Plätze haben, können wir relativ großzügig Platz lassen, jedenfalls mal über den Sommer. Bei uns wird, auch wenn wir in NRW Schachbrett dürfen, jede zweite Reihe komplett frei gelassen. Dadurch müssen wir 'nur' die Hälfte der QR-Codes unterbringen. Das sind 200 Stück. Die sind schnell auf A4 gedruckt, auseinandergeschnippelt und aufgeklebt. Den Aufwand hätten wir im Übrigen bei einem digitalen Kassensystem mit Platznummerierung auch, da bei uns bisher nur die Reihen nummeriert sind. Ich hoffe ja, dass die sitzplatzgenaue Kontaktnachverfolgung bei weiter sinkenden Inzidenzen noch weg fällt. Im letzten Jahr hatten wir in NRW die Wahl - viel Abstand/wenig Auslastung bei einfacher Nachverfolgung, oder Vollauslastung und sitzplatzgenau. Ich hätte mir diese Wahlmöglichkeit jetzt auch gewünscht. Wir sind damit gut gefahren.
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Da wir kein digitales Kassensystem haben, sondern noch mit Rollenkarten arbeiten, haben wir uns mal testweise bei luca registriert. Seit ein paar Tagen hat auch unser Gesundheitsamt eine luca Anbindung (nur dann macht das auch Sinn, also vorher mal erkundigen). Im letzten Jahr hat das mit der einfachen Rückverfolgbarkeit bei uns mit Zetteln eigentlich gut funktioniert und war wenig Aufwand. Gegenwärtig fordert NRW aber für Kinos grundsätzlich die erweiterte Rückverfolgbarkeit über Sitzplatznummern, und das ist mit dem Kauf von Rollenkarten vor Ort und freier Sitzplatzwahl natürlich bißchen schwierig. luca bietet die Möglichkeit, nicht nur den Ort (Restaurant, Kino) als Ganzes zu hinterlegen, wie es für die einfache Rückverfolgbarkeit ausreichen würde, sondern auch die Unterteilung in Bereiche (wenn man z.B. noch eine Gastronomie dabei hat) oder Tische. Dabei gibt es keine Höchstbegrenzung. Man kann also z.B. für einen Sitzplatz eine Tischnummer vergeben und dafür einen QR-Code drucken lassen. Da bei uns die Rückseiten der Rückenlehnen aus Holz sind, kann man diese QR-Codes relativ einfach ausdrucken und an die Rückenlehnen des Vordersitzes ankleben. Alternativ Armlehne, etc.. Dort können die Besucher sie dann einfach scannen. Wer mehrere Säle hat, könnte auch an jedem Saaleingang die QR-Codes anbringen. Nicht übermäßig elegant, aber immerhin machbar. Das Ausfüllen von Zetteln wird von den Besuchern zwar akzeptiert, aber eher als lästig empfunden. Das Scannen eines QR-Codes mit dem Handy wird aber eher spielerisch gesehen. Wir haben auch unsere OpenAir Location in luca eingerichtet. Die QR-Codes von luca sind oder werden auch mit der offiziellen Corona-Warn-App kompatibel sein. Wenn ein Besucher kein Smartphone dabei hat oder das mit der App-Installation bei ihm nicht klappt, kann er sich an einem bereit gestellten Tablet oder Notebook manuell eintragen. Oder man nimmt halt wieder einen Zettel entgegen und trägt ihn dann selbst nach. Im Webinterface von luca kann man auch einfach sehen, wieviele 'Tische' belegt sind, ob die Zahl mit der Gesamtzahl verkaufter Karten übereinstimmt, falls man das kontrollieren will. Bin mal gespannt, bei wie vielen Gästen das mit luca funktionieren wird, wenn es los geht.
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Jedes Jahr die gleiche Frage, aber hoffentlich andere Antworten: Was spielt man im Open-Air? Bohemian-Rhapsody hatten wir schon, obwohl man den gerade diesen Sommer sicher auch nochmal zeigen könnte. 'Yesterday' fiele mir schonmal ein - Musik kommt eigentlich immer gut an. Was geht noch?
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Ja: --- (3) Das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Sitzplätzen nicht, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter gewährleistet, dass nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden, die Sitzplätze unmittelbar neben, vor und hinter jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer nicht oder nur mit den in § 2 Absatz 4 genannten Personen besetzt sind, und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 2a Absatz 1a eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen. --- Aber immerhin hat man als Kinobetreiber die Wahl. Sogar veranstaltungsbezogen. Mehr Auslastung mit Maske, weniger Auslastung ohne, respektive abhängig von der Saalgröße. So hätte ich mir das auch gewünscht.
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Hier die neue Corona-Landesverordnung von Schleswig-Holstein. 'Relativ' großzügige Saal-Auslastung, und, soweit ich ich sie verstehe, wie in Niedersachsen keine Maskenpflicht am Platz. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html
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Vorsicht, noch ganz heiss aus der PDF-Presse: Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 31. Mai 2021) Wenn ich das richtig lese, dann gilt für Sitzende im Kino keine Maskenpflicht, wenn Mindestabstand eingehalten wird, oder? --- (5) Abweichend von Absatz 1 darf während einer Veranstaltung, an der die Besucherinnen und Besucher sitzend teilnehmen, oder beim Besuch eines Gastronomiebetriebs im Sinne des § 9 Abs. 1, 2 oder 3, einer Mensa, Cafeteria, Kantine oder einer anderen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 4 oder einer Diskothek, eines Clubs, einer Bar und einer ähnlichen Einrichtung, auch einer Einrichtung, in der Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, im Sinne des § 9 Abs. 5 die pflichtige Person die Mund-Nasen- Bedeckung abnehmen, soweit und solange sie einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 eingehalten wird; die Regelungen über einen geringeren Abstand nach § 6 a Abs. 3 Satz 2 und § 6 b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 3 bleiben unberührt. --- Auch aus dieser Verordnung sind die für Kinos relevanten Kombinationsaspekte nur sehr mühsam aus verschieden Kapiteln zusammen zu suchen. Muss man gründlich lesen und die für sich relevanten Punkte notieren. Aber mir scheint aber beim Querlesen, beim Vergleich der bisherigen Öffnungskonzepte der Länder hat man als Kino in Niedersachen erstmal keinen Grund zur Beschwerde.
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Verstehen tu ich das auch nicht, aber schaden kann es nichts, wenn sowas in der Tagesschau behauptet wird. 😉
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Sprüche für den Programmanzeiger während der Corona-Krise
carstenk antwortete auf carstenk's Thema in Allgemeines Board
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Das war schon ne Weile angekündigt: https://www.rnd.de/politik/corona-massnahmen-niederlande-offnen-schulen-kinos-restaurants-4QXF3C6XFKZKOFKT2C2VENJ3JQ.html
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Ja, wollten sie: http://beta.blickpunktfilm.de/details/460041
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Du wirst da nicht Teil einer Kette. Unternehmerisch bleibst Du vollkommen frei. - Carsten
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Der Anteil der Kleinen an den Mitgliedern in HDF und AG-Kino ist größer als man glaubt. Und die FFA-Kinostatistik sollte man sich darauf hin auch mal anschauen. Ich glaube, dass das den meisten Kleinen nicht bewusst ist. Deutschland hat nämlich nicht so große und viele Chains wie USA. Die stehen in der Wahrnehmung meistens vorne, aber die Zahlen geben das nicht her. Auch die Anzahl der Leinwände verzerrt das Bild. Die Großen mögen einen erheblichen Anteil Leinwände haben, die spielen strategisch aber keine Rolle gegenüber einem einzelnen Verleih. Ein Multiplex spielt einen Film ja nicht auf allen 10 Leinwänden gleichzeitig. An der Stelle helfen uns unsere Verbände aber nicht wirklich. Der Zusammenhalt muss von den Kinos selbst kommen.
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Unsere Langzeitstrategie ist schon seit Jahren, uns ein Publikum und Kostenstrukturen zu erarbeiten, um nicht von einzelnen Playern abhängig zu sein. Anders geht das als kleines Haus auch nicht. Wenn ich zehn Säle hätte, würde ich alles spielen, auch Disney. Man sieht immer mehr globale Konzentration im Markt, wer früher Filmstudio oder Verleih war, ist heute ein Medienunternehmen in zahlreichen Märkten. Bei Amazon ist das Mediengeschäft doch nur Beifang im Rahmen einer 'und morgen die ganze Welt!' Strategie. Im Streaming Markt wird kein Geld verdient, aber die Bedeutung der Aktienmärkte dominiert die Wahrnehmung dieses Geschäfts. Im Kinomarkt gibt es diese Bereitschaft, Geld zu verbrennen nicht mehr, der muss sich selbst tragen. Die Einzelhäuser können die BigBoys nicht unter Druck setzen. Ich würde mir diesbezüglich mehr Zusammenhalt unter den kleineren Kinos wünschen, aber so wie es aussieht, gibt es den nicht in der nötigen Art und Weise, dass es Wirkung zeigt. Da gebe ich lieber den kleineren Verleihern ne Chance.
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Naja, beliebig geht natürlich nicht 😉
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Du kriegst als Einzelhaus keine Sonderkonditionen. Ohnehin witzlos, weil Du nicht mit denen sprichst, die die Bedingungen ändern können. Reduzier deine Ticketpreise und verteure deine Concession. Soweit das noch möglich ist. Ja, Disney ist immer mal wieder für hohe Zahlen gut. Aber wir haben auch schon bei PIXAR enorme Flops erlebt, an denen wir dann für 2 oder 3 Wochen kleben mussten.
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Wir brauchen Kinobetreiber, die Filme zu nicht akzeptablen Konditionen schlicht nicht spielen. Wer behauptet, als Kino nicht ohne Disney existieren zu können, hat schon verloren.
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Einen Backup-Player braucht man immer 😉
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Im GEMA Online Portal (da muss man sich registrieren, das dauert wegen der Zusendung eines Freischaltcodes auf Papier ein paar Tage) habe ich gerade die Rechnung für das erste Quartal 2021 gefunden, die die GEMA gegenwärtig nicht einzieht. Ich habe die jetzt angewiesen, damit der Betrag von den Überbrückungs- respektive Anlaufhilfen übernommen werden kann. Wenn die in den nächsten Jahren fällig werden, muss man die wieder selbst tragen. Wer auf dem GEMA Portal registriert ist, kann das also selbst erledigen. Man kann natürlich auch pokern und versuchen, den Betrag nur laut Rechnung bei den Überbrückungshilfen geltend zu machen, und ihn trotzdem erst in den nächsten Jahren zahlen. Muss man mit seinem Steuerberater/Buchhalter klären. Bei uns lohnt sich die Diskussion wegen des übersichtlichen dreistelligen Betrages eher nicht.
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Soweit es dabei vorrangig um UHD geht (es gibt das Modell ja auch als normalen BD Player) - UHD sind doch ohnehin alle single-region/worldwide.
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Dann ist es vielleicht gut, wenn die FFA nicht auch noch das ZPK-III mit abwickelt. Weniger Geld im Sommer ist immer noch besser als gar kein Geld bis zum Winter.
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Und jetzt auch Schleswig-Holstein: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Neue-Corona-Regeln-in-SH-Diese-Lockerungen-gelten-ab-Montag,coronaregeln196.html Die genauen Bedingungen wird man wohl dann der aktualisierten Landesverordnung entnehmen müssen
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Ich hatte gedacht, ZPK-III bleibt als Programm und wird nur mit den Geldern aus dem BKM Sonderfonds gefüttert. Aber wer weiß, wofür es gut ist - arbeiten sich die FFA Mitarbeiter nicht immer noch an den ZPK-I Anträgen ab?
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Na super, bis die Antragsplattform steht wird es wieder Herbst. Und von 'nur' Kostendeckung können Kinobetreiber nicht leben. Da kann man auch weiter Überbrückungshilfe-III machen und geschlossen bleiben. Und FilmAb NRW als Anlaufhilfe haben sie sinnlos verblasen, weil es mit der Überbrückungshilfe-III verrechnet werden muss.