
carstenk
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Dürfte den antizipierten Erfolg des Sonderfonds auch nicht eben beflügeln, wenn von dem mickrigen Zuschuss auch noch der Verleih die Hälfte ab haben will. Das hätte man vonseiten BMWI und BKM ja auch mal vorher rechtssicher abklären können. Aber an Kinos hat dabei eben offenbar erstmal keiner gedacht. Demnächst will das Maushaus noch nen Anteil vom Kinoprogrammpreis... Laut Teilnehmern der HDF-Zoomkonferenz zum Sonderfonds soll auch Peter Hase 2 von solchen Forderungen betroffen sein.
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Das mit dem Verleihanteil am Kultursonderfonds wird gegenwärtig noch verhandelt. Die Auffassung des BKM dabei war bei der HDF Zoomkonferenz letztens, dass dem Verleih kein Anteil zusteht, auch vor dem Hintergrund, dass der Fonds auf Kostendeckung der Kinos angelegt ist. https://beta.blickpunktfilm.de/details/461416 Rein technisch gesehen, der Sonderfonds geht nicht durch das Kassensystem, nicht in SPIO Karten, sondern wird später aus Tickets und Kosten mit den Fördergebern verrechnet. Da hat der Verleih meiner Meinung nach nix zu wollen. Zur Handhabung des Sonderfonds gab es letztens eine Zoom-Konferenz des HDF, und nächste Woche (6. Juli) gibts auch eine der AG Kino. Einfach mal mit reinschalten. Im Übrigen: Wer trotz solcher Konditionen mit diesen Verleihern Verträge schließt, ist halt selbst schuld. Man ist im Übrigen nicht gezwungen, am Sonderfonds Kultur teilzunehmen, mir scheint, mit der Überbrückungshilfe IIIplus fährt man gegenwärtig ohnehin besser.
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carstenk antwortete auf Cremers Claus's Thema in Ankündigungen und Forum interne sachen
Eher unnötig in einem so 'traditionell' von Stammgästen bespielten Forum wie diesem. -
Wenn ich das richtig lese, gibt es in NDS bis 25 Personen in geschlossenen Räumen weder Mindestabstand noch Maskenpflicht. Über 25 Personen darf bei Vorhandensein von Frischluftzufuhr Schachbrett genutzt werden, sonst gilt 1.5m. Auch hier keine Maskenpflicht am Sitzplatz. Ein hartes absolutes Besucherlimit gibt es nicht, ab 1000 Personen benötigt man ein individuelles Hygienekonzept.
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Das hier fasst es für Baden-Würtemberg nochmal besser zusammen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ (Was gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, Inzidenzstufe 1 - unter 10) --- In geschlossenen Räumen: - Maximal 500 Personen. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht. - 30 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Es gilt die Maskenpflicht. - 60 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes. Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Es gilt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt nicht. --- Über das Verhältnis der ersten beiden Kriterien (max 500/max 30 Prozent) bin ich mir nicht so ganz im Klaren. Stehen auch die 'max 500' unter dem Vorbehalt 'max 30 Prozent'? In der eigentlichen Verordnung B-W steht jeweils 'oder'. Das macht aber doch wenig Sinn, max 500 Personen, ODER max 30% bei ansonsten gleichen Auflagen? Da nur bei max 60% 'Das Abstandsgebot gilt nicht' steht, muss man davon ausgehen, dass bei max 500 oder max 30% Auslastung die 1.5m Abstand zwischen den Plätzen einzuhalten ist?
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Nur vor Ort im Kino, oder auch für die Onlinebuchung?
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Das ist offenbar auch schon anderen aufgefallen: https://piratenpartei-rhein-erft.de/2021/06/15/nichtvereinbarkeit-der-luca-app-mit-der-coronaschvo-nrw/
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In der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW steht in Bezug auf Kontaktnachverfolgung: 'Die Datenerfassung ist so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.' Das ist bei Verwendung von LUCA (und vielen anderen digitalen Kontaktnachverfolgungssystem) aber garnicht möglich, da die Daten nur mit zeitlicher Verzögerung den Gesundheitsämtern zu Verfügung gestellt werden können und nur diese die Kontaktdaten entschlüsseln können. Faktisch erfüllt nur die Zettelwirtschaft oder ein eigenes 'offenes' digitales Erfassungssystem diese Anforderung. Auch viele Kassensysteme oder Online-Buchungsanbieter sehen eine zeitnahe Herausgabe an den Kinobetreiber für eine solche vor-Ort Kontrolle garnicht vor. Unser Gesundheitsamt, dass eine luca-Anbindung installiert hat, unterstützt damit selbst einen systematischen Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung NRW. Respektive, der Düsseldorfer Geheimbund, der die Schutzverordnungen verfasst, hat ein gestörtes Verhältnis zur Realität.
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Der Punkt ist in NRW auch nicht ganz eindeutig, weil die Corona-Schutzverordnung und die Testverordnung sich in diesem Punkt widersprechen, bzw. nicht eindeutig sind. Allerdings hat ein Kollege in Köln vom zuständigen Ordnungsamt zumindest auf Nachfrage die Information bekommen, dass er auch bei Schnelltests 48h berücksichtigen darf.
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Warum sollten die ausgerechnet Innen auf Maskenpflicht verzichten, wenn sie sogar draußen noch gilt? https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ --- Soweit in den einzelnen Lebensbereichen nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Dabei ist mindestens eine medizinische Maske (DIN EN 14683:2019-10) zu tragen. Zulässig sind auch FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte: Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken Wo gilt die Maskenpflicht weiter? Die Maskenpflicht gilt weiter unter anderem in folgenden Bereichen: Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen. An Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden – in geschlossenen Räumen generell, im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Im Einzelhandel. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wie Theater- oder Operaufführungen, Kinovorführungen, Informations- und Lehrveranstaltungen. --- Und das bei Inzidenzen unter 10...
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carstenk antwortete auf Cremers Claus's Thema in Ankündigungen und Forum interne sachen
Sicher mal wieder irgendein Forensoftwareupdate. -
Hängt von den anderen Paramtern an, aber grundsätzlich gibts keine Testpflicht mehr im Freien: wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, Kulturveranstaltungen unter den übrigen Voraussetzungen von Absatz 4 Nummer 3 beziehungsweise Nummer 4 a) auch mit bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestab- stände zwischen den Sitzplätzen oder ohne Negativtestnachweise Also wenn Mindestabstand, dann keine Testpflicht bis 1000 Personen.
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Hier steht es denn auch 'wahrheitsgemäß' - die existierende NRW Verordnung wird verlängert - nicht geändert: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaschutzverordnung-bis-8-juli
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Vor geraumer Zeit wurde ja schon berichtet, dass die ARRI Media an die Seal-Gruppe verkauft wurde und unter ORWO Media firmieren würde. https://www.film-tv-video.de/business/2020/12/22/neue-heimat-fuer-arri-media/ Ende April schien das auch konkret vollzogen worden zu sein, unsere wöchentlichen Newsletter kamen nicht mehr von ARRI Media, sondern von orwomedia.com. Das scheint aber jetzt nicht mehr der Fall zu sein, die Newsletter kommen wieder von arri.de, und ein Kollege erzählte mir gestern, dass der 'Deal' angeblich rückabgewickelt wurde. Ist jetzt nicht so fundamental wichtig, solange die Angebote weiter aufrechterhalten werden, aber weiss jemand mehr, was da jetzt wirklich Sachstand ist? Google liefert nur den 'alten' Stand.
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Alle Kreise in NRW sind deutlich unter 35 und auch formal in Inzidenzstufe 1. In der Version mit markierten Änderungen sieht man auch, dass kaum was gegenüber der Vorversion angefasst wurde, und dass insbesondere totale Einfallslosigkeit für den Kulturbereich vorherrschend ist - die einzigen Anpassungen über die diversen Inzidenzstufen ist die Änderung bei den Maximalpersonenzahlen von 250 über 500 zu 1000. Welche Kulturstätte kann davon wohl profitieren? https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210624_coronaschvo_vom_24.06.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
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Und da ist auch die neue NRW Verordnung: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210624_coronaschvo_vom_24.06.2021_lesefassung.pdf Was Kultur angeht, soweit ich das auf die Schnelle sehe, keinerlei Änderungen gegenüber der modifizierten Verordnung vom letzten Montag, die Regeln wurden einfach in die neue Verordnung fortgeschrieben.
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Hessen: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl._nr._24_0.pdf Da dominiert wohl in Hessen aus aktuellem Anlass die Delta-Angst. https://www.fnp.de/hessen/live-corona-hessen-lockerungen-volker-bouffier-regeln-coronavirus-pandemie-gesundheit-covid-19-zr-90815974.html Ich sehe in eurer neuen Verordnung keine klare Aussage zu Mindestabständen, es gibt nur eine allgemeine Auflage für ein Hygienekonzept nach RKI Vorgaben. Das würde bedeuten, wenn man es streng interpretiert, 1.5m im Saal. Wenn man es 'lasch' liest, könnten auch bis 250 Personen ohne Mindestabstand erlaubt sein (dafür eben ausschließlich GGG). Wird wohl nochmal präzisiert werden müssen. Ja, zusammen mit den Getestet, Genesen, Geimpft Vorgaben (die wir in NRW bisher auch noch haben) ziemlich schwer umsetzbar. Aber immerhin habt ihr keine Maskenpflicht am Platz, kein Verzehrverbot, und 'nur' einfache Kontaktnachverfolgung.
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Hilfsprogramme in Zeiten des Corona-Virus
carstenk antwortete auf tomas katz's Thema in Allgemeines Board
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl._nr._24_0.pdf Da dominiert wohl in Hessen aus aktuellem Anlass die Delta-Angst. Ich sehe in eurer neuen Verordnung keine klare Aussage zu Mindestabständen, es gibt nur eine allgemeine Auflage für ein Hygienekonzept nach RKI Vorgaben. Das würde bedeuten, wenn man es streng interpretiert, 1.5m im Saal. Wenn man es 'lasch' liest, könnten auch bis 250 Personen ohne Mindestabstand erlaubt sein (dafür eben nur GGG). Wird wohl nochmal präzisiert werden müssen. Ja, zusammen mit den Getestet, Genesen, Geimpft Vorgaben (die wir in NRW bisher auch haben) ziemlich schwer umsetzbar. Aber immerhin habt ihr keine Maskenpflicht am Platz, kein Verzehrverbot, und 'nur' einfache Kontaktnachverfolgung. -
Lockerungen für Kinos in Schleswig-Holstein: https://beta.blickpunktfilm.de/details/461342
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Das hier habe ich in einer älteren IMS3000 Release-Note gefunden - da scheint oder muss es irgendwo ein Setting für das Farbmodell geben: --- When an HDMI source is playing in RGB mode, the Dolby IMS3000 color space may not switch out of YCbCr. As a result, the colors are improperly displayed. Workaround: Configure the HDMI input manually to RGB mode.--- Möglicherweise ist die Verwendung eines billigen Thunderbolt/Mini-DP-HDMI Adapters/Kabels auch an diesem MacBook aber die einfachere Lösung, dann klappt's auch ohne Umkonfigurieren mit den anderen Geräten. Ich würde zum Schutz des IMS3000 HDMI Ports aber ohnehin einen HDMI-Splitter oder eine einfache HDMI-Matrix vorschalten. Kollegen haben sich den einzigen HDMI-Eingang an ihrem Barco ICMP durch häufiges Umstecken und Rumprobieren zerschossen, teurer Spaß...
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Das meinte ich weiter oben - das ist kein fehlerhaftes Farbprofil, sondern eine RGB/YCbCr Fehlinterpretation. Die übliche DCI xyz Fehlkorrektur verursacht einen olivgrünen Farbstich über das gesamte Bild - hier sind es die typischen Grün/Magenta Fehlfarben. Mit einem Splitter und einem zweiten Monitor könnte man ggfs. auch rausfinden, ob der Mac das liefert, oder der HDMI Eingang des Projektors es fehlerhaft interpretiert. Wie gesagt, ich kenne leider die HDMI-Optionen am IMS3000 nicht aus eigener Anschauung, aber ich weiss, dass der öfter Probleme macht. Immer wieder wird empfohlen, statt dessen soweit möglich besser die DVI-Eingänge am Projektor zu verwenden (das geht aber auch nicht bei jeder Projektor/IMS Kombination problemlos). Soweit diese Einstellung für den HDMI-In des IMS3000 vorhanden ist, würde ich den mal auf RGB umstellen. Kann aber auch umgekehrt sein - Standard bei HDMI ist normalerweise YCbCr, und es mag sein, dass das MacBook Pro am expliziten HDMI Ausgang grundsätzlich YCbCr liefert. Normalerweise sollten sich MacBook und IMS3000 automatisch über das korrekte Farbmodell verständigen. Macht es einen Unterschied, ob Du das interne Display spiegelst oder eine Zweischirm-Lösung konfigurierst? https://spin.atomicobject.com/2018/08/24/macbook-pro-external-monitor-display-problem/
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Echte Wahrheiten sind zeitlos.
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Ach ist eins von denen mit direktem HDMI Ausgang rechts. Eigenartig. Grün bei Kinoprojektoren ist ja meistens ein Indiz für eine fehlerhafte Farbanpassung auf/von xyz. Aber manchmal sieht sowas auch sehr stark grün aus, wenn es eine falsche RGB/YCbCr Interpretation ist. Habe leider keine Erfahrung mit dem IMS3000 HDMI Eingang.
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Kannst Du mal ein Photo von so einem grünstichigen Desktop posten? Ist das ein Intel oder ein neues M1 MacBook Pro? Ist das ein Thunderbolt->HDMI Adapter?
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https://www.swk-openairkino.de/programm