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Dogbert

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Alle erstellten Inhalte von Dogbert

  1. Dogbert

    Euer erster Film im Kino

    Hm, so 100prozentig sicher bin ich mir nicht, aber die erste Erinnerung, die ich an einen Kinobesuch habe, war bei "Cap und Capper", im Münchner Gloria oder Marmorhaus, glaube ich. Und wie sehr beneide ich denjenigen, dessen erstes Kinoerlebnis "Krieg der Sterne" war... ;)
  2. http://www.kino.de/kinofilm/9/imkino/103819.html
  3. Hm, da gibt's ja nu' noch nen anderen, ungleich größeren deutschen Branchendienst. Bei dem stand das schon Tage vorher korrekt zu lesen. Boykott in einzelnen Ländern Europas möglich, in Deutschland keine Fensterunterschreitung und damit auch kein Ärger... Aber ganz ehrlich: Um den Film wär's aus Kundensicht (leider) nicht einmal allzu schade gewesen...
  4. ...und noch dazu ein sensationell inkompetenter. Aber gut, die Welt war mit den Themen Förderung und Digitalisierung schon immer überfordert...
  5. Nein, "FD4" hat vor einem Drittel der Leinwände 60 Prozent der Besucher versammelt und über zwei Drittel der Umsätze damit gemacht. Trotzdem nicht schlecht ;)
  6. Sag mal Jason-X, Dir ist schon klar, dass der beworbene Film nicht in voller Länge existiert, sondern es sich nur um eine Werbekampagne für "Inglourious Basterds" handelt, oder?
  7. Netter Thread-Titel, auch wenn er (natürlich) von völliger Ahnungslosigkeit über verfassungsimmanente Schranken zeugt. Ich hätte da aber noch einen anderen Vorschlag. Wie wär's mit: "Für das Standing auf dem Schulhof kann man auch mal das Grundrecht auf Eigentum über Bord werfen". Nur so 'ne Idee. ;) Wow. Das ist wirklich der mit Abstand dümmste Satz, den ich von hasilein bislang gelesen habe. Und das will nun wirklich was heißen. Oder sollte ich ihn missverstanden haben? Wollte er sich in seiner wenig eloquenten Art am Ende nur für eine massive Erhöhung staatlicher Kinoförderung aussprechen?
  8. Hey, also für Mund-Zu-Mundpropaganda in eigener Sache im dunklen Kinosaal bin ich stets zu haben... ;)
  9. Da bin ich aber auch gespannt - demnächst ist die PV, werde mal sehen, ob ich da nicht hingehen kann.
  10. @hasilein Und Dein Punkt wäre welcher? Was in ComputerBild zu diesem Thema steht ist (ausnahmsweise mag man ja fast sagen ;-) ) durchaus nicht grundsätzlich falsch und entspricht (abgesehen von der zielgruppengerechten Tendenz ;-) ) dem, was ich bereits mehrfach geschrieben habe. Dazu gehört ganz ausdrücklich (auf Seite 1 dieses Topics oder so) auch die Tatsache, dass noch niemand wegen Betrachten eines Streams belangt wurde - schlicht und ergreifend deshalb, weil ein entsprechendes Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würde. Die Tatsache, dass es nicht tatsächlich verfolgt wurde, macht es allerdings nicht legal.
  11. da muss ich dir widersprechen, da es nur sinn macht nach erstveröffentlichung eines filmes im netz, wenn man eine bessere kopie einstellen kann, was aber aus dem saal wohl kaum möglich ist! von daher sind die beiden schergen im saal nichts anderes als kundenabschreckung und zwar eine die völlig sinnlos ist! was du mit löschen und so meinst ist ja nur ein kampf gegen eine hydra, wo im normalfall aber immer dieselbe kopie wieder eingestellt wird... ein handy im saal sollte lautlos sein, da gebe ich dir recht und telen im saal geht auch nicht klar, aber ne sms lesen oder schreiben sollte selbstverständlich sein... und muss auch manchmal sein... betrachten eines illegalen streams ist illegal? überleg doch mal bitte was du da für einen blödsinn schreibst...! Zum Thema, wieso auch NACH Erstveröffentlichung die Verhinderung weiterer Uploads bzw. die Abschreckung sinnvoll ist, siehe bereits ein paar Seiten vorher. Ganz egal ob lautlos oder nicht - als Dein Sitznachbar im Kino würde ich mich herzlich bedanken, wenn Du während des Films mit einer Lichtquelle hantierst. Und ich kann nur wiederholen: Auch wenn diesbezüglich naheliegenderweise nur die Mindermeinung in einschlägigen Raubkopiererforen verbreitet wird und eine höchstrichterliche Entscheidung darüber aussteht - die h.M. geht davon aus, dass die Zwischenspeicherung beim Streamen tatbestandsmäßig ist und somit auch das bloße Betrachten eines Streams strafbar ist. Macht ja auch Sinn, schließlich ist der Download aus illegalen Quellen strafbar, ganz unabhängig davon, wie lange man ihn auf dem PC behält oder wie oft man ihn ansieht, oder an wie viele Freunde man ihn verteilt. Es würde dem Gesetzeszweck durchaus widersprechen, wenn er lediglich über einen technischen Kniff - die zwangsweise nur temporäre Speicherung - ausgehebelt würde.
  12. War denn irgend jemand tatsächlich dumm genug, so etwas zu behaupten oder gar zu glauben?
  13. @hasilein Auch wenn Dich das Betrachten einer Galileo-Sendung schon per Definition zum Urheberrechtsexperten macht ;-) , muss ich Dir doch weiterhin widersprechen. Das Betrachten eines Streams ist - wenn auch wie gesagt nicht unumstritten, aber nach h.M. - eine strafbare Vervielfältigungshandlung gemäß § 106 UrhG, denn bereits die Zwischenspeicherung ist eine Vervielfältigung. Die Diskussion wird allerdings eher halbherzig geführt, da diese Straftaten (wie ebenfalls bereits gesagt) in der Praxis schlicht nicht verfolgt werden. Und tatsächlich stammen die wenigsten Raukopien aus der Postproduktion bzw. dem Studio, es sind, wie im Fall von "Wolverine" nur diejenigen, die für das größte Medienecho sorgen. Rips von Screenern oder Handelsware kommt erst später in den Kreislauf, macht für Raubkopierer dank der idR hohen Qualität aber auch dann noch Sinn. Übrigens verwehre ich mich ausdrücklich gegen eine von hasilein implizierte Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Bei Begriffen wie STUKA möge doch bitte der Moderator einschreiten. Der Rest der Unflätigkeiten ist mir ja egal, aber irgendwo sollte es Grenzen haben.
  14. Hat das irgend jemand bestritten? Hat irgend jemand behauptet, das Publikum würde ausschließlich 3-D sehen wollen? Was soll das Beispiel denn belegen?
  15. Zum Punkt, wie unrecht hasilein und Du haben, was Antipirateriemaßnahmen selbst NACH dem ersten Auftauchen im Netz betrifft, siehe meinen vorigen Post. Übrigens sollte es ganz unabhängig von irgendeiner Raubkopiendiskussion zum guten Ton gehören, im Kino nicht mit einem Handy zu hantieren. @hasilein Ich sprach durchaus vom BETRACHTEN eines illegalen Streams. Das ist nach h.M. ebenfalls illegal.
  16. @hasilein Ich möchte mich ehrlich gesgat nicht mehr allzu lange mit Dir aufhalten, Deine infantile Art spricht für sich (und damit gegen Dich), ebenso wie Deine verquere Logik. Da Du diesen Punkt aber gar so betonst, lass mich Dir noch darauf entgegnen: Es ist eben NICHT egal, dass der Film bereits im Netz erhältlich ist, denn es spielt absolut eine Rolle, wie breit er angeboten wird. Niemand erliegt der Illusion, Filmpiraterie völlig verhindern zu können (zumal Leute wie Du Urheberrechtsstraftaten als ihr gottgegebenes Recht sehen. Ach und nur nebenbei - es ist durchaus rechtlich umstritten, ob streamen strafbar ist oder nicht, die herrschende Meinung tendiert zur Strafbarkeit. Es wird nur nicht tatsächlich verfolgt) . Worum es vielmehr geht, ist, dem Konsumenten das Erlangen von Raubkopien nach Möglichkeit zu erschweren. Das mag Deinen Horizont übersteigen - aber nicht jeder Ottonormalverbraucher von 6 bis 99 hat Filesharingseiten parat oder will sich durch ein Gestrüpp aus Abofallen hangeln, um ein qualitativ minderwertiges Flash-Video sehen zu können. Zudem werden auch die erhältlichen Raubkopien regelmäßig aufgestöbert und gelöscht (wenn auch oft wieder ersetzt, aber das ist nun einmal der Wettlauf...). Die Zahl und Güte der Raubkopien spielt absolut eine Rolle für ihre Verbreitung - und insbesondere (!) auch eine deutsche Tonspur, gerade bei - wie Du sie so nennst - "Kinderfilmen". Untertitel sind bei diesen Filmen alles andere als adäquater Ersatz für die Zielgruppe. Lustig übrigens - Du implizierst, kaum ins Kino zu gehen, bist im konkreten Fall nicht betroffen, noch dazu bekennender Raubkopierer - und regst Dich aber dennoch wortreich, wenn auch wenig schlüssig auf. Findest Du das nicht selbst ein wenig lächerlich?
  17. Doch das ist wahr. Allerdings sprechen wir in diesem Zusammenhang nicht von einer regulären Vorführung, sondern einem brancheninternen Event, bei dem frühzeitig (und oft unfertiges) Material gezeigt wird. @hasilein Mal abgesehen davon, dass Du Dich über Deine Wortwahl ohnehin völlig disqualifizierst, beziehe ich mich durchaus bewusst ausdrücklich auf heise.de. Denn heise.de ist es, die das Thema mittels einer Befragung beim Datenschützer zur Staatsaffäre aufblasen wollten - und dort übrigens offensichtlich mit der (falschen) Prämisse vorstellig wurden, die Überwachung wäre per Aufzeichnung geschehen. Und es ist auch heise.de, das sich einem Kreuzzug gegen das Urheberrecht verschrieben hat. Tendenziösere Berichterstattung gab es auch in totalitären Systemen nicht ;-) Übrigens drängt sich mir der Verdacht auf, dass Du unter anderem deswegen weißt, dass "Ice Age 3" seit zwei Wochen im Netz steht und "scheiße" ist, weil Du ihn genau dort gesehen hast - im Netz. Erlaube mir also, dass ich zu Deiner Empörung nur mit pseudo-österreichischem Schmäh sagen kann: Kotzen? Ah, geh lieber scheißn... Das Handy dient weniger der Bild- als vielmehr der Tonaufzeichnung. Und ja, von der Leinwand (nicht notwendigerweise aus dem Zuschauerraum...) abgefilmte Raubkopien machen sogar einen Gutteil der zirkulierenden Ware aus - was man ihr allerdings auch ansieht. Edit: Übrigens finde ich es in diesem Zusammenhang durchaus immer wieder erstaunlich, wie (im Regelfall ohne eigenes Wissen) den Verleihern jegliche Vernunft abgesprochen wird. Ist denn schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass sich die Verleiher der Tatsache durchaus bewusst sind, dass Anti-Piraterie-Maßnahmen, sei es Überwachung oder aktiver Kopierschutz, grundsätzlich negatives Echo bei Boulevardmedien und Konsumenten hervorrufen? Dass sie dies nicht aus Jux und Tollerei in Kauf nehmen, sondern deshalb, weil sie es tatsächlich für sinnvoll und notwendig erachten? Klar für jemanden wie hasilein mag "Verleiher sind schlicht böse" ein valides Argument sein - aber auch wenn sich zu diesem emotional aufgeladenen Thema naturgemäß auch gerne geistige Tiefflieger äußern, ist dies hier doch ein Forum für jene, die in der Branche tätig sind und möglicherweise zu einer etwas differenzierteren Betrachtungsweise in der Lage sind.
  18. Na wunderbar, hat filmpiraten.de...äh...heise.de mal wieder einen sprichwörtlichen Sack Reis gefunden, den es nun weidlich auszuschlachten gilt. Man stelle sich nur vor - Kinobesucher! Beobachtet! Und der Datenschutzbeauftragte wird es prüfen! Oh Gott, wie lächerlich.
  19. Zumindest was mich persönlich betrifft, würde ich da widersprechen: "Beowulf" oder "Journey to the Center of the Earth" - um nur zwei Beispiele zu nennen - haben mir im 3-D-Kino durchaus Spaß gemacht, in 2-D würde ich mir diese Trash-Granaten aber nicht ansehen wollen.
  20. Dogbert

    Wahnsinn!!

    @UlliTD Nein, ALLES (und dabei denke ich noch nicht einmal an Tätlichkeiten, soll ja auch schon vorgekommen sein...) muss nicht konsequenzlos hingenommen werden - ersetzen wir das etwas unglücklich gewählte "stoisch" also gerne durch "nüchtern". Reagieren ja, aber sicherlich nicht in einer Weise, wie pudding sie andeutet. Ganz egal, ob der Vorwurf des Kunden berechtigt war oder nicht. Die Antwort auf ein "ihr seid zu doof den Laden zu führen" muss in etwa "entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, wir bemühen uns, aber es ist heute eine echte Ausnahmesituation" lauten. Und ganz egal ob das akzeptiert wird oder nicht, man kann als Mitarbeiter nicht zurückblaffen. Edit: Dennoch darf man dem Kunden nicht von vorneherein ein gewisses Maß an Irrtum über die Wirksamkeit einer Reservierung absprechen. Wenn Stichzeit "30 Minuten vor Vorstellungsbeginn" ist und er 5 Minuten zu spät kommt, wird Otto Normalverbraucher nicht erwarten, dass die Reservierung bereits gelöscht wurde. Dazu passt übrigens das Beispiel Restaurant-Reservierung recht gut: Das sprichwörtliche akademische Viertel ist das Mindestmaß an Verspätungstoleranz, das wohl so ziemlich jeder Laden seinem Kunden gewähren wird... Tatsächlich habe ich als Besucher in den beiden von mir am häufigsten frequentierten Lokalen locker eine halbe Stunde Spielraum....
  21. Dogbert

    Harry Potter

    Fünf Trailer finde ich völlig in Ordnung, sollte tatsächlich die Regel sein - wer's nicht glaubt, möge sich bitte die FFA-Auswertungen zur Ansprache des Publikums ansehen. Elf Trailer ist dann aber doch bitte mehrere Nummern zu hoch gegriffen. Wurden die tatsächlich alle gespielt?
  22. Nicht, dass mir ein solches Detail normalerweise nicht völlig egal wäre, aber in Ihrem Fall mache ich gerne eine Ausnahme: Der 51. Staat der USA, den Sie offenbar zu kennen glauben, ist leider ebenso ein Hirngespinst wie Ihre wirtschaftlichen Theorien. Sollten Sie sich schlicht von einem ziemlich schlechten Film namens "The 51st state" haben verwirren lassen? "Ice Age" erfüllt seinen Zweck in 2-D also ebenso gut wie in 3-D? Mist, die Zuschauer sind offenbar tatsächlich verbohrt genug, das auch nach dem dritten Wochenende noch nicht verstanden zu haben... Aber wen interessiert schon, was das Publikum denkt?
  23. Dogbert

    Wahnsinn!!

    @pudding Nur hier im Forum oder wörtlich gegenüber dem Kunden? In letzterem Fall würde ich Sie als Arbeitgeber (entsprechende Kenntnisnahme vorausgesetzt, versteht sich) in jedem Fall abmahnen. Ganz egal, wie sehr sich der Kunde neben der Spur äußert, eine Servicekraft muss dem nun einmal mit Stoik begegnen. Ebenso bin ich der Meinung, dass man sich bis zu einem gewissen Grad durchaus auf derartigen Ansturm vorbereiten kann. Nicht unbedingt personell, aber per entsprechender Hinweise an den potentiellen Besucher bei der Reservierung, auf der Website, im Schaukasten, Newsletter, wo auch immer. Natürlich habe ich grundsätzliches Verständnis für Ablaufprobleme an einem Ausnahmewochenende - diese gibt es einfach zu selten, um einen dafür adäquaten Personalstamm bzw. entsprechende Infrastruktur vorrätig zu halten. Allerdings sollte alles und zwar wirklich alles getan werden, um Belästigungen für den Besucher so gering wie nur irgend möglich zu halten. Im Zweifel würde ich lieber Rabatt auf den nächsten Versuch, eine Karte zu ergattern, gewähren, als einen Kunden, der seine Reservierung nicht rechtzeitig abgeholt hat, rundum wütend abziehen zu lassen. Filme wie "Harry Potter" und "Ice Age 3D" sind die Chance, gerade jenen das Kinovergnügen wieder etwas näher zu bringen, die sich ihm normalerweise verweigern. Wer statt eines reibungslosen und angenehmen Abends mit Wut im Bauch in den Film startet (oder sogar vor verschlossenen Türen steht), wird kaum zum regelmäßigen Kinogänger avancieren. Information über Wartezeiten u.ä. im Vorfeld und ein Warnruf an alle, die noch in der Schlange stehen und reservierte Karten abholen wollen (manche Kinos machen es auch schlicht schlau genug, eine extra Warteschlange hierfür einzurichten) sollten das Allermindeste sein. Und es wird mir niemand erzählen, dass das nicht realisierbar sein soll.
  24. @pepu Tatsächlich ist die einzige Spekulation in Form einer absoluten Aussage jene, der Film hätte in 2-D mit Sicherheit genaus so viele Besucher gehabt. Ich hingegen habe mich auf den Hinweis beschränkt, dass der deutlich höhere Kopienschnitt von 3-D dagegen spricht, was ganz klar nur Indiz ist ;-)
  25. Der deutlich höhere Kopienschnitt für 3-D spricht dagegen.
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