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Erste Urteile kino.to


carstenk

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3 Jahre Haft für einen der kino.to Administratoren, zweieinhalb für einen Webdesigner:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drei-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Admin-1391878.html

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Haftstrafe-fuer-Mitarbeit-an-Filmportal-kino-to-1389294.html

 

Ging erstaunlich schnell, der Grund dafür ist aber wohl, dass beide Geständnisse abgelegt haben.

 

- Carsten

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Hallo.

Da stellt sich nach wie vor die Frage, wer die Inhalte(z.B. dt.Tonspur vor "Bundesstart") zur Verfügung

gestellt hat, besonders bei den gerade aktuellen Titeln. A......com/.uk ist vermutlich (ungewollt) mit-

verantwortich. Die Industrie betreibt sozusagen Raubbau an ihrer selbst.

G..... verlinkt auch zu illegalen Inhalten, bzw. kopiert Inhalte und reicht sie weiter. Müssen die Admins

jetzt auch alle ins Gefängnis?

MfG

Dieter

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Und, was ändert das..?

Für diese Seite gibt es mittlerweile mindestens 3 Nachfolger, sowie weltweit eh tausend andere, das Geld verdienen nun andere mehr.

Das einzige was mich milde stimmt, und in diesem Fall generell eine Bestrafung auch in meinen Augen als gerechtfertigt ansieht ist die Tatsache, dass die Jungs vorsätzlich damit Geld verdienen wollten, und es auch getan haben.

Trotzdem steht dies Urteil in keinem Verhältniss, genau wie die vollkommen unsinnigen Millionenforderungen die es schon gab, wenn Gelegenheitsdownloader für rein private Zwecke drei oder vier Songs runterluden.

Ist doch wurschtegal, ob man sie legal per Stream aufzeichnet, oder lädt, genauso bei Filmen.

Zudem werden ja die Leute, selbst der letzte Kartoffelbauer aus Hinterusbekistan regelrecht dazu draufgehoben.

Was ist denn oft die headline, der Aufreisser, in sämtlichen PC und medienzeitschriften, genau, so zeichnen sie Filme und musik legal auf.

Wo ist die Grenze zu legal illegal, soll jeder Schüler und jede hausfrau wissen, was Urheberrecht in allen Details ist?

Weiterträumen bitte...

Die gerechtigkeit bleibt auf der Strecke, millionenschwere Betrüger aus Politik und Wirtschaft lachen sich kaputt darüber;

lest einfach die entsprechenden Koms aus dem Link.

Leute, die Zeiten ändern sich nunmal, Kinos bieten nichts mehr, sind zu teuer, und oft macht es einfach keinen spass mehr, da rein zu gehen.

Die Filmwirtschaft, Gema, und wie sich alle nennen haben einfach den Zug der Zeit verpasst, und heute kommt die Quittung dafür.

 

Und dennoch rennen noch genügend Leute weltweit in Kinos, kaufen noch alle sinnlosen Fassungen auf BluRay und DVD; aus dem Nirvana kommen die Millionen und Milliaraden ja nicht, welche die Filmwirtschaft und sämtliche Rechteverteidiger und sonstwas erwirtschaften.

was ein sinnloser irrsinn das ganze thema...

Als gäbe es nichts wichtigeres, die sollen lieber mal die richtigen bösen Buben dieser Welt jagen.

Pillepalle...

 

MfG

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In Deutschland ist der Download von nicht lizenzierten urheberrechtlich geschützten Werken illegal!

 

Ich sehe es ähnlich wie lumi!

Die Herren Rechtsanwälte, allen voran die Herren Massenabmahnanwälte, die sich bewusst auf Jugendliche stürzen und mittels übertriebenem Druckaufbau durch hohe Gegenstandswerte (60.000 Euro - die erstmal vor Gericht standhalten sollen!) und Strafandrohungen (Gefängnis bis 3 Jahre!) ein lukatives Hauptgeschäftsmodell aufgebaut haben, bewegen sich meiner Meinung nach ebenso im illegalen Bereich wie die Herren Raubkopierer selbst - nur unter dem Deckmantel von aktuell noch vorhandenen Paragraphen!

Dagegen wird aber viel zu wenig unternommen!

 

Ich würde mir mal wünschen, dass auch nur ein Fall bis zum Ende vor Gericht ausgefochten wird, in dem es um illegalen Download (Streaming) und vorübergehender Datenspeicherung auf der eigenen Festplatte geht. Nur davor kneift die Filmindustrie leider!

Und die wissen auch ganz genau, warum.

 

Ein guter Medienanwalt würde nämlich eine Verteidigungsstrategie aufbauen, die zur Lächerlichmachung der Filmindustrie führen würde! - Und somit das gesamte Abmahngeschäftsmodell zu nichte machen würde!

 

Beispiel:

Jemand schaut sich einen Stream auf einer illegalen Platform an, die oftmals von legalen Plattformen für einen Laien nicht zu unterscheiden sind. Es kommt zur Abmahnung. Der User zahlt aber nicht! Der Urheber muss klagen! Das tut er auch und fordert 3 Jahre Gefängnis und mehrere 100.000 Euro Schadensersatz.

Der User macht glaubhaft, dass er einen Film gesehen hat und sich daher die DVD nicht mehr kauft. Schaden: unter 10 Euro für die entgangenen Einnahmen aus dem Verkauf der DVD desselben Titel. Inkl. Lizenzgebühren, Produktionskosten, Verpackung und Versand, nach Abzug vom VK-Aufschlag des Einzelhändlers, beträgt der Schaden für die Filmindustrie für EINEN nicht verkauften Datenträger max. 5 Euro!

Klagt mal 5 Euro vor Gericht ein! Da wird der Richter dir nen Vogel zeigen und das Verfahren wegen Nichtigkeit vorab einstellen.

 

... und genau aus diesem Grund passiert das auch nicht!

 

Im Fall von Kino.to sieht es anders aus. Hier geht es nicht um die gelegentlichen Nutzer der Platform, sondern um die Köpfe eines Unternehmens, die mit illegal organisierter Software Millionenbeträge erwirtschaftet haben! Hier finde ich Vorgehen/Verfahren/Urteile richtig!

Auch die Werbekunden dahinter unterstützen eine kriminelle Vereinigung. Warum wird eigentlich gegen diese Unternehmen nicht vorgegangen? Wird da nicht geprüft, wo Werbung geschaltet wird? Kurz: Wenn es kein Geld mehr zu verdienen gibt, lohnen sich derartige Portale nicht für die Betreiber.

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Auch die Werbekunden dahinter unterstützen eine kriminelle Vereinigung. Warum wird eigentlich gegen diese Unternehmen nicht vorgegangen? Wird da nicht geprüft, wo Werbung geschaltet wird? Kurz: Wenn es kein Geld mehr zu verdienen gibt, lohnen sich derartige Portale nicht für die Betreiber.

 

Kinners, seid nicht albern, als ob Ihr Euch nicht denken könntet dass kein einziger dieser Werbe'kunden' seine Werbung direkt bei kino.to schaltet. Das läuft per rotation und automatisierter Abrechnung auf Hunderttausenden von Webseiten, diese Firmen können das garnicht unterbinden oder kontrollieren.

 

Die Verschleierung der Empfänger dieser Gelder funktioniert nunmal aus technischen Gründen ebenso gut wie die Verschleierung der Domainregistrierungen oder Serverhostings. Und warum sollen die Ermittlungsbehörden sich da vorrangig um diese Nebenkriegsschauplätze kümmern, wenn sie auf dem gleichen Weg auch direkt an die Täter rankommen? Dauert halt und kostet Ressourcen. Immerhin haben die mal demonstriert, dass sie an die Hintermänner rankommen und ein echtes Risiko besteht, wenn man sich daran beteiligt.

 

- Carsten

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Viel schlimmer ist folgende Tatsache:

 

Seit Jahren gibt es "UseNex.de", mit Impressum, realer Adresse in Deutschland, Handelsregistereintragung und Steuernummer. Dort werden seit Jahren illegale Kopien u.a. von Spielfilmen und TV-Serien für 120 Euro "Jahresbeitrag" zum kostenlosen Download angeboten!

Die Pressestelle der GVU weiß davon - aber die GVU unternimmt trotzdem nichts dagegen!

 

Dieser Dienst von UseNex.de wurde sogar von diversen Magazinen (Online und Print) GETESTET!!! - Mit den insgesamt guten Bewertungen für die "Programmvielfalt!" und die "Benutzerfreundlichkeit" macht UseNex nun sogar ganz offiziell Werbung für das eigene "Raubkopiererportal"!

 

Für den Durchschnittsverbraucher ohne Jurastudium in Richtung Medienrecht sind die illegalen Angebote auf UseNex NICHT von den legalen Angeboten von beispielsweise Sky oder Love-Film zu unterscheiden!

 

Ich finde das alles verlogen:

Auf der einen Seite wird ein Erfolg gegen Kino.to als Riesenerfolg hochgejubelt, auf der anderen Seite weiß die GVU (und gibt dies sogar offiziell über die Pressestelle aus!!!), dass UseNex.de ein beitragspflichtiger Internetservice ist, in dem ein illegaler Dowloadservice angeboten wird!

 

Das lasst euch mal in aller Ruhe auf der Zunge zergehen!

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Seit Jahren gibt es "UseNex.de", mit Impressum, realer Adresse in Deutschland, Handelsregistereintragung und Steuernummer. Dort werden seit Jahren illegale Kopien u.a. von Spielfilmen und TV-Serien für 120 Euro "Jahresbeitrag" zum kostenlosen Download angeboten!

Nein, das ist "nur" ein Zugang zum Usenet.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Usenet

 

 

Gruß

 

Salvatore

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Schon richtig! - Aber legaler wird die Downloads dadurch nicht!

Die bieten doch gar nichts zum Download an, du kannst von denen nur den Zugang zum Usenet bekommen.

Wenn jemand im Usenet illegal einen Film postet, dann mußt Du Dich als Rechteinhaber an diese Person wenden.

 

BTW:

Beispiel:

Jemand schaut sich einen Stream auf einer illegalen Platform an, die oftmals von legalen Plattformen für einen Laien nicht zu unterscheiden sind. Es kommt zur Abmahnung. Der User zahlt aber nicht! Der Urheber muss klagen! Das tut er auch und fordert 3 Jahre Gefängnis und mehrere 100.000 Euro Schadensersatz.

Unterscheide bitte zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

 

 

Danke und Gruß

 

Salvatore

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Legaler werden die Angebote und Downloadmöglichkeiten dadurch auf UseNex.de aber auch nicht!

 

Warum dann bei UseNex ansetzen, schließlich kann man mit der Verfolgung von T-Online, 1&1, Alice & Co gleich ALLE Anbieterstrukturen austrocknen. Da besteht schon ein fundamentaler Unterschied zwischen denen, die Inhalte besorgen und zu Verfügung stellen und denen, die allgemeine Kommunikationsstrukturen bereitstellen, auch wenn das im kino.to Komplex teilweise beides war.

 

Aber genauso gut könnte man die Kinos verfolgen, weil sie den Raubkopierern erst die Möglichkeit bieten, dort ihre Audiomitschnitte zu machen, und dafür sogar noch Geld kassieren. Und McDonalds verdient da auch noch mit, da müsste man auch gleich diese Geldflüsse über Heinefilm stoppen. etc. pp...

 

 

 

Mach doch mal nen Realitätscheck, warum sollte die GVU und die Staatsanwaltschaft sich solange mit kino.to aufhalten wenn sie UseNex schon längst auf dem Präsentierteller haben?

 

Welche Art von Verschwörungstheorie könnte man denn daraus wieder konstruieren?

 

- Carsten

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Welche Art von Verschwörungstheorie könnte man denn daraus wieder konstruieren?

Ganz so einfach ist das nun auch nicht.

 

Bei www.usenext.de kannst du dich regulär anmelden und bezahlst dafür knapp 100 Euro pro Jahr.

Für knapp 120 Euro/Jahr steht dir dort "High-Speed-Volumen" mit 250 GB/Mon. (entspricht 350 CDs) kostenlos downloaden.

 

Ein Laie, der sich dort nun anmeldet, geht erstmal davon aus, dass die dort eingestellten Filme und Serien legale Downloads sind. Das ist aber nicht der Fall.

 

Das hat nichts mit einer Verschwörungstheorie zu tun...

 

Was ich nicht ganz verstehe:

Ein Forenbetreiber kann in die Mitstörerhaftung genommen werden, wenn in "seinem" Forum lediglich über Raubkopien diskutiert wird. Bei Usenext.de wird nicht nur über Raubkopien diskutiert, sondern diese werden dort sogar eingestellt und runtergeladen. Da geschieht nun nix.

Diese Logik will sich mir nicht erschließen.

 

Dazu Usenext:

Warum ist Usenext Legal?

 

Am 15.01.2008 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Usenext nicht für das Handeln seiner User verantwortlich ist. Die Erklärung zu diesem Urteil lautete:” Der Betreiber eines Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer.” Also ist Usenext legal und nicht illegal!

 

Um dieses Urteil, in welchem Usenext für legal erklärt wurde zu erläutern, vergleicht man das Usenet am besten mit dem Internet. Denn auch im Internet kann eine vielzahl illegaler Tätigkeiten durchgeführt werden, allerdings würde niemand erwarten, dass der DSL-Anbieter für das Handeln seiner Kunden zur Verantwortung gezogen wird.

 

Und da Usenext selber keine Usenet-Server betreibt oder besitzt, gilt Usenext als der legale Anbieter der nur den Zugang zum Usenet vermittelt. Was ein User im Usenet macht, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Usenet-Users.

 

Aus dem Radio und TV kennt man ja die Geschichten über erhebliche Strafen, welche User von P2P-Netzwerken wie Emule zahlen mussten. Das kann euch im Usenet nicht passieren!

Bei einem legalen Usenet Download mit Usenext, wird man ausschließlich mit einem oder mehreren im Ausland stehenden Highspeed-Downloadservern verbunden. Zusätzlich wird diese Verbindung wie beim Online-Banking, mit einer 256-Bit SSL-Verschlüsselung gesichert. Was eine bestmögliche Anonymität gewährleistet, da niemand ihren Download stören überwachen oder gar nachweisen kann.

 

Vielleicht kannst du mich diesbezüglich mal "aufklären"...

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Du hast ein Mysterium daraus gemacht, dass GVU und Staatsanwaltschaft kino.to verfolgt haben, aber angeblich bei Usenext die Augen zudrücken. Usenext stellt nunmal im Unterschied zu kino.to keine Inhalte ins Netz. Auch wenn in den binary newsgroups solche Inhalte auftauchen - es sind nunmal keine Inhalte von Usenext selbst.

 

Mitstörerhaftung hat eben Grenzen, wie schon beschrieben könnte man sonst eine beliebige Kette von involvierten Unternehmen in Anspruch nehmen, vom Internetprovider über den Hersteller des DSL Modems oder die Firma die die Strippen herstellt, etc. pp. Sowas darf ja nun nicht der freien Interpretation der GVU gehorchen.

 

Eben WEIL Usenet-Provider wie Usenext einen solchen Freibrief vom OLG Düsseldorf hat, machen GVU und Staatsanwaltschaft eben da so schnell nix. kino.to war ne andere Kategorie.

Es ist nunmal nicht verboten, Filme und Musik über Usenet-Mechanismen zu verbreiten.

Es ist nur an der Quelle strafbar, wenn es urheberrechtlich geschützte Inhalte sind. Sicherlich ist das dünnes Eis, aber wenn die ein bißchen auf die Regeln achten, dann geht das halt. Die dürfen sowas halt nicht aktiv bewerben, gegenüber anderen Usenet-Inhalten fördern, etc. pp.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Duesseldorf-verneint-Stoererhaftung-von-Usenet-Anbietern-184255.html

 

Und ausführlich steht es in der Urteilsbegründung:

 

http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/Providerhaftung/459-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-9507-Haftung-des-USENET-Providers.html

 

Mit der gleichen Begründung kann sich auch RapidShare & Co. vor einer generellen Mitstörerhaftung schützen - wobei denen als Filehoster immerhin zumutbar ist, problematische Inhalte auf konkreten Hinweis zu löschen. Die Gründe dafür kann man ebenfalls dem Urteil entnehmen, das wird recht detailliert in technischen Unterschieden zwischen verschiedenen Datenspeicherungs- und übertragungsverfahren begründet. Und gestützt ist das Ganze juristisch auf das Telemediengesetz, das solche Unterscheidungen eben explizit vorsieht, um Diensteanbieter zu schützen. Dass es einen solchen strukturierten Schutz braucht, sieht man den immer wieder auftauchenden Ansprüchen von GVU & Co, das Internet faktisch in ihrem Interesse zu zensieren.

 

 

 

- Carsten

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