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Notausgänge


Cedric

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@meo: Schon mal was von Alarmgesicherten Türen gehört ? Die machen beim Öffnen so einen Krach, das da keiner mehr zum "leutereinlassen" aufmacht...

 

Na lieber einer der so reinkommt als 100 die während des Films den Alarm erleben...

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@meo: Schon mal was von Alarmgesicherten Türen gehört ? Die machen beim Öffnen so einen Krach, das da keiner mehr zum "leutereinlassen" aufmacht...

 

Na lieber einer der so reinkommt als 100 die während des Films den Alarm erleben...

Den werden die nicht oft erleben. Das wirkt sehr abschreckend. Ansonsten leben wir auch vom Kartenverkauf.

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Tolle Einstellung, meo. Bei uns sind die Notausgänge zwar auch abgeschlossen, aber von innen sind sie immer zu öffnen. Und wenn was passieren sollte, dann bist du so ziemlich der erste der dran ist weil du dort arbeitest und deswegen für die Sicherheit der Besucher mehr oder weniger mitverantwortlich bist.

 

Leonard

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Es könnte dennoch rechtens sein, wie sie da bei Meo vorgehen. Falls nämlich die eingangsseitige Tür (oder Türen) eine genügende Breite in Bezug auf die Sitzplatzanzahl aufweist, werden die Ausgangstüren auf der gegenüberliegenden Seite nicht benötigt. Unklar ist mir allerdings, ob diese Türen dann nicht total verschwinden müssen, um im Panikfall nicht zu Irritationen des fliehenden Publikums zu führen. Die Versammlungsstättenverordnung gibt hier diesbezüglich keine Auskunft. Ohne Meos Einstellung gutzuheißen, möchte ich jedoch stark anzweifeln, ob man ihn im Ernstfall zur Rechenschaft ziehen könnte. Schließlich ist er nicht der Betreiber des Kinos und somit nicht für den baulichen und sicherheitstechnischen Zustand verantwortlich. Diese Verantwortung trägt immer der Inhaber, selbst wenn er diese Aufgaben delegiert haben sollte.

Gruß neskino

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neskino hier liegst du total falsch.

ich glaube kaum das der gute alte herr riech für verschlossene notausgänge in seinem kino nr. 145 verantwortlich sein kann.

 

dafür haftet der jeweilige thaterleiter/vorführer wenn es zu problemen kommt. ich hatte hier schon mal die eindeutige rechtslage gepostet.

mach dich gerne mal selber bei deiner behörde/feuerwehr schlau wie die sehr eindeutigen regelungen aussehen...

 

notausgänge die vorhanden sind, haben zu funktionieren- bzw. offen zu sein. das hat nichts mit evtl. türbreiten anderer aus/eingänge zu tun.

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Und warum sollte ausgerechnet der Filmvorführer dann verantwortlich sein, wenn ein Notausgang mal zugestellt ist? Man könnte genausogut sagen, dass in einem solchen Fall der Einlasser keinen mehr ins Kino lassen darf, oder dass an der Kasse keine Karten verkauft werden dürfen. Denn wenn die Leute mal drin sind im Saal, dann sind sie in der Falle, egal ob der Film nun läuft oder nicht.

 

Gruß,

coyote

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Ich kenn die Regelung und ich halt mich auch dran, obwohl sie nicht recht einleuchtend ist. Bei uns ist da Problem überhaupt erst einmal aufgetreten, weil unsere Notausgänge auf eine Gasse rausgehen, in die nur Idioten reinfahren würden. Der war grad am Umziehen und wollte sich ein paar Meter sparen. Der ist doch glatt durchs Schiebedach rausgeklettert, weils da so eng zugeht :!: Und einsichtig war er auch nicht. Da muss man dann immer erst mit der Polizei drohen.

 

Gruß,

coyote

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