Jump to content

Recommended Posts

Posted
Am 7.4.2020 um 18:01 schrieb carstenk:

Amateurfunker

 

Da bin ich wirklich gespannt, wie die auf Deine Anfrage reagieren. Ich wollte zwar kein Autokino betreiben. Aber die sogenannten "lizensierten Amateurfunker" sind ein sehr spezielles Völkchen, was sich standhaft weigert, außerhalb der zugewiesenen Frequenzbereiche zu funken. Dann wird immer betont, nur nichtkommerzielle Funkdienste zu betreiben. Funkamateure haben (offiziell) keine Geräte, die im Bereich des UKW-Rundfunks senden können. Und dann gibt es auch noch verschiedene Lizenzen, die der Sendeleistung und den Frquenzbändern Grenzen setzen.

Posted (edited)

Das ist mir (und denen) natürlich auch klar. Aber es geht ja nicht darum, dass man die bittet, irgendwas Ungesetzliches zu tun. Vorrangig ist natürlich zuerst mal die Frage der Frequenzzuweisung/Lizenz mit der Netzagentur zu klären. Danach macht es zunächst mal keinen Unterschied, ob man bei 105 oder 144 MHz sendet. Klar, man muss da sicher auch den Richtigen finden.

 

Es gibt aber, das wissen wir nun nach ersten Diskussionen mit unserer Stadt, durchaus noch weitere Stolperstellen. Eine nicht ganz unwichtige Frage ist, ob man sowas als singuläres Event veranstaltet, dann ist es in aller Regel problemlos und fast genehmigungsfrei. Wenn bestimmte geschlossene Kinos das aber als auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Kompensation ihrer Einnahmeausfälle veranstalten wollen, dann geht es um Nutzungsänderungen, Brandschutzkonzepte, Fluchtwege, etc. (Hat hier jemand 'Love Parade' gesagt?). Die üblichen kommunalen Satzungen erlauben Autokinos auch nur in abgelegenen Bereichen. Der örtliche leerstehende Firmenparkplatz oder die Industriebrache scheidet dann regelmäßig aus.

 

Und allzu viel Flexibilität darf man von den Verantwortlichen dabei auch nicht erwarten, es gibt VIELE, die gegenwärtig versuchen, irgendwie mit irgendeiner Masche wieder Umsätze zu machen, da rufst Du sehr schnell Neider und Quertreiber auf den Plan.

 

Und dann hast Du den ganzen Aufwand geschultert, womöglich auch noch 4stellig investiert, mit viel Glück kannst Du dann ab Anfang Mai spielen, keine Concession verkaufen, maximal 2-3 Leute pro Auto - und Mitte-Ende Juni darfst Du dein Kino eventuell schon wieder mit Auflagen öffnen. Also, für den klammen Kleinkinobetreiber ist das sicher nichts. Da müssen schon ne Menge günstige Umstände zusammen kommen.

 

 

- Carsten

Edited by carstenk (see edit history)
  • 2 months later...
Posted
22 hours ago, jkmelb said:

Ein Freund von mir betreibt ein Autokino im Sueden von Melbourne und hat diesen Artikel geschrieben. Er erklaert, was alles noetig ist, um ein permanentes Autokino zu erbauen. Natuerlich spiegelt das die australische Situation wieder, kann aber sicher auch auf andere Laender uebertragen werden...

http://drive-insdownunder.com.au/how-to-build-a-drive-in/

Danke, endlich mal jemand, der eine brauchbar korrekte Zusammenfassung der Kosten eines echten Autokinos auflistet, und nicht nur hingepfuschte, temporäre Anlagen.

Zeigt eigentlich gut auf, wie schwer der break even point zu erreichen ist.

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.