Zum Inhalt springen

Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben

.... haben innerhalb von sieben Tagen schon wieder Rechnungen versendet, diesmal fĂŒr das 4.Quartal.

Gutschriften - nö......

 

Ich frage mich weshalb die Zahlung am 1.Oktober fÀllig sein soll?

Also VOR der Nutzung der Musik?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die GEMA versucht schon lÀnger, Gutschriften zu erstellen. Aber immer wenn der String 'Gutschrift' gedruckt werden soll, brennen die Prozessoren der Computersysteme der GEMA durch. Und wenn die Mitarbeiter das von Hand drauf schreiben sollen, kriegen Sie einen Schrei(b)krampf. Ist einfach nicht vorgesehen. Wenn Gott gewollt hÀtte, dass die GEMA Gutschriften erstellen kann, dann hÀtte er, Àh...hmm...

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Es wurde ja mal kommuniziert, dass, es Gutschriften fĂŒrs zweite Quartal geben soll. Darauf warten wir immer noch, abgebucht wurden Sie damals. 

Haben allerdings auch schon neue Rechnungen fĂŒrs 4 Quartal bekommen, die auch schon zum Einzug durch die Gema angewiesen sind...

ich bin gespannt was passiert bzgl. den Gutschriften...Die VerbÀnde sollen ja im GesprÀch mit der Gema sein, laut HDF & Gilde.

Geschrieben

Wir ĂŒberweisen wenn dann nur, Kontovollmacht hat von dem Verein keiner...

GEMA
Rechnungslegung fĂŒr Kino-Schließzeiten wĂ€hrend Corona-Pandemie
In den letzten Tagen erreichten uns vermehrt Meldungen unserer Mitglieder, dass sie von der GEMA Rechnungen inkl. AbbuchungsankĂŒndigungen bzw. kurzfristige Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Auch fĂŒr ZeitrĂ€ume, in denen der Kinobetrieb behördlich untersagt war.

Bereits im MĂ€rz hatte die GEMA angekĂŒndigt, fĂŒr den Zeitraum der Schließung keine GebĂŒhren zu erheben und dies ĂŒber Gutschriften auszugleichen. Diese Erstattung der Lizenzkosten ist laut der GEMA aufgrund der Umsetzung der zeitweisen Mehrwertsteuersenkung noch nicht gestartet (siehe hier). Komischerweise war es der GEMA aber schon möglich weitere Rechnungen auszustellen – mit geĂ€nderter Mehrwertsteuer...

Auch wurden die Rechnungsstellung und der offizielle Start der Erstattungen uns bisher nicht von der GEMA kommuniziert.

FĂŒr uns ist dieses Verhalten völlig unverstĂ€ndlich und wir können den Unmut unserer Mitglieder nachvollziehen. Bei einem persönlichen Termin mit der GEMA in der nĂ€chsten Woche werden wir dies zum Thema machen und hoffen auf ein kurzfristiges Lösungsangebot seitens der GEMA. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin auch etwas irritiert vom Rechnungslegungszeitraum. Wir haben sonst Quartalsrechnungen (schon auch im Voraus) bekommen. Die Aktuelle ist aber vom 1.6. bis 30.11. Berechnen die jetzt einfach nach, was sie ab MĂ€rz gewissermaßen gestundet haben? FĂŒr uns ist das jetzt nicht so tragisch, wenn wir erst im Folgejahr die deutlich reduzierten BetrĂ€ge abkriegen, das war ja ohnehin in den letzten Jahren analog zu den Besucherzahlen ein auf und ab. Aber es ist jedenfalls mal Anlass, das genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • 2 Wochen spĂ€ter...
Geschrieben

HDF hat jetzt was rumgeschrieben zur GEMA. Man soll der GEMA wohl den genauen Schließungszeitraum melden fĂŒr die Gutschrifterstellung. Dazu soll es 'in KĂŒrze' ein Login fĂŒr ein Meldeportal geben.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb carstenk:

HDF hat jetzt was rumgeschrieben zur GEMA. Man soll der GEMA wohl den genauen Schließungszeitraum melden fĂŒr die Gutschrifterstellung. Dazu soll es 'in KĂŒrze' ein Login fĂŒr ein Meldeportal geben.

GEMA: Informationen zu Gutschriften
Um die zugesagten Gutschriften fĂŒr die behördlich angeordneten SchließungszeitrĂ€ume zu erstellen, bittet die GEMA darum, dass Sie Ihre individuellen Schließungszeiten melden. Die Gutschriften können nicht automatisch erstellt werden aufgrund der territorialen und branchenabhĂ€ngigen Unterschiede.
 
Hierzu sollten Sie bereits oder werden noch Post von der GEMA mit einem Code fĂŒr das Onlineportal erhalten. Über das Onlineportal können Sie die genauen Schließzeiten angeben.
 
Weitere Informationen und Antworten auf hÀufige Fragen finden Sie hier:
Umgang mit LizenzvertrÀgen
Über die weiteren Erleichterungen seitens der GEMA werden wir Sie voraussichtlich nĂ€chste Woche informieren. Falls Sie aktuell Probleme mit Rechnungen der GEMA haben, können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
  • 2 Monate spĂ€ter...
Geschrieben

Ja, so ist es! Keine Post oder Reaktion der Gema bisher mit "Zugang zum Onlineportal" oder Àhnlichem.

Da kommt schon ein schönes SĂŒmmchen an RĂŒckerstattung zusammen, die, die Gema sicher ungern auszahlen möchte...

Geschrieben

Nein, wars nicht aber das Thema ist eigentlich lange geklÀrt. 
 

Ihr erhaltet eine Gutschrift fĂŒr die Zukunft ĂŒber den bereits bezahlten Betrag. Eine Auszahlung gibt es nicht, Gema halt.

 

Folgelastschriften sollen nicht eingezogen werden, vorsichtshalber kann man aber sein Sepa Mandat kĂŒndigen.

 

Fertig

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

WĂŒsste ich jetzt spontan nicht aber ich kann mich erinnern dass der HDF das so publiziert hat.

 

Ich hab mich daraufhin nochmal telefonisch an die GEMA gewandt und habe das so bestÀtigt bekommen.

 

Bist du nicht im HDF angeschlossen? Es gibt fast jede Woche zwei, drei Mailings zu den aktuellen Themen wie diesen.

Bearbeitet von Jean (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Das letzte ist das, was oben als HDF Info dazu zu sehen ist. Von den Gutschriften oder dem angekĂŒndigten Online-Melde-Portal ist aber seit 3 Monaten nichts zu sehen.

Geschrieben

Jo dass die GEMA uns nicht priorisiert und das Portal nicht fertig wird erstaunt mich wenig.

 

Die Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern bereits gezahlte QuartalsbeitrĂ€ge stehen dort auf Halde und können mit neuen zukĂŒnftigen BeitrĂ€gen verrechnet werden. Ziemlich dreist aber das ist der Stand der Dinge den ich kenne.

 

Sonst ruft einfach mal beim HDF an. Frau Römer ist die Expertin dafĂŒr und hilft immer wo sie kann. Aber Beeilung, in 1,5 Stunden gehen die in den wohlverdienten Urlaub.

 

Dennoch schĂ€tze ich dass wir weiter auf das Portal warten mĂŒssen.

  • 3 Monate spĂ€ter...
Geschrieben

Der HDF hat gerade den Abschluss der Verhandlungen mit der GEMA rundgeschickt. Laufende GebĂŒhren werden weiterhin gestundet, und die durch die Corona-AusfĂ€lle reduzierten BetrĂ€ge kommen dann in den Folgejahren zur Anwendung. Gutschriften fĂŒr 2020 und 2021 wird es nicht geben. Tarif und Verbandsnachlass weiterhin wie bisher. Musik ausserhalb des Kinosaales wird ab 2021 um 1.6% angehoben. Mehr Details will der HDF in KĂŒrze an die Mitglieder kommunizieren.

Geschrieben

Wir dĂŒrfen also fĂŒr den Zeitraum der Zwangsschließung fĂŒr eine Leistung zahlen die wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in Anspruch nehmen konnten?

 

Das wĂ€re doch mal reif fĂŒr eine gerichtliche NachprĂŒfung, schade dass wir uns das nicht leisten können.

 

 

Geschrieben
Ergebnis der GEMA-Verhandlungen

nach einer langen und wirklich intensiven Verhandlungsrunde können wir Ihnen heute mitteilen, dass wir uns mit der GEMA auf folgende Zahlungsziele und Parameter fĂŒr die nĂ€chsten Jahre einigen konnten. Ziel war es vorrangig, Ihre aktuelle LiquiditĂ€t zu stĂ€rken und den Kinos grĂ¶ĂŸtmögliche Planungssicherheit fĂŒr die nĂ€chsten Jahre zu geben, und wir freuen uns, dass uns dies gelungen ist.

Ein kurzer RĂŒckblick: In Reaktion auf unsere Schreiben sowie darauffolgende GesprĂ€che im letzten Jahr ist die GEMA unserer Bitte um UnterstĂŒtzung nachgekommen und hat, wie Sie wissen, eine Stundung der GebĂŒhren, fĂŒr alle Rechnungen ab dem 2. Quartal 2020 bis zum 31.03.21 eingerĂ€umt, womit alle BeitrĂ€ge fĂŒr 2020 jedoch in der nĂ€chsten Woche fĂ€llig geworden wĂ€ren.

1. Weitere Stundung der Abgabe
Die Stundung der BeitrĂ€ge ĂŒber den 31.03.2021 hinaus ist ein positives Ergebnis der neuen Vereinbarung.
  • GebĂŒhren 2020, 1. Halbjahr:     Neue FĂ€lligkeit     31.12.21
  • GebĂŒhren 2020, 2. Halbjahr:     Neue FĂ€lligkeit     31.12.22
  • GebĂŒhren 2021, 1. Halbjahr:     Neue FĂ€lligkeit     30.06.23
  • GebĂŒhren 2021, 2. Halbjahr:     Neue FĂ€lligkeit     31.12.23
Die Zahlungen auf Grundlage der umsatzstarken Jahre 2018 und 2019 werden damit in TeilbetrĂ€gen erst in den hoffentlich wieder umsatzstĂ€rkeren Jahren 2022 und 2023 fĂ€llig, in denen die regulĂ€re GEMA-GebĂŒhr dann auf Grundlage der „Pandemiejahre“ abgerechnet wird und somit entsprechend den UmsatzrĂŒckgang abbildet.
 
Im Gegenzug hierzu wird es keine Gutschriften fĂŒr Kino-Schließzeiten in 2020 und 2021 geben.  Der Hintergrund hierzu ist die Berechnungsgrundlage fĂŒr die GEMA-GebĂŒhr, welche noch immer die UmsĂ€tze des Vor-Vor-Jahres nutzt. Eine Umstellung der Berechnungsgrundlage auf das jeweils laufende Jahr war aktuell nicht möglich, erfolgt aber in Abstimmung mit der GEMA ab dem 1.1.2024.

2. VerlÀngerung des Tarifs
Der bisherige fĂŒr die Kinos gĂŒltige Tarif T-F, derzeit 1,25% (abzgl. Verbandsrabatt) wird bis zum 31.12.23 verlĂ€ngert. Auch hier haben wir eine feste GrĂ¶ĂŸe fĂŒr weitere 3 Jahre sichern können.

3. Sicherung des Verbandsnachlasses
Der Verbandsnachlass in Höhe von 20% ist bis 31.12.22 in jedem Fall gesichert, eine VerlÀngerung bis 31.12.23 ist wahrscheinlich.

4. Musikwiedergabe außerhalb von KinosĂ€len
DarĂŒber hinaus werden die VergĂŒtungssĂ€tze fĂŒr Musikwiedergaben außerhalb von KinosĂ€len ab 2021 um 1,6% und in den Folgejahren ebenfalls abhĂ€ngig von der VerĂ€nderung Preisindex angehoben.

Die GEMA wird Sie in den nĂ€chsten Wochen noch einmal direkt ĂŒber den operativen Umgang mit den neuen Zahlungszielen informieren. 
Geschrieben
Am 26.3.2021 um 11:11 schrieb marktgerecht:

Wir dĂŒrfen also fĂŒr den Zeitraum der Zwangsschließung fĂŒr eine Leistung zahlen die wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in Anspruch nehmen konnten?

 

 

Wieso? Du darfst doch weiterhin Einlassmusik und Foyerbeschallung spielen.đŸ€Ą

Geschrieben

Warum DAS denn?

Auf welchen gesetzlichen Vorschriften soll ich fĂŒr

Musikdarbietungen zahlen, die ich nicht gemacht habe ?

Also fĂŒr die Monate, die wir kein Kino hatten,

werde ich bestimmt nichts zahlen.

Geschrieben (bearbeitet)

Du zahlst ja auch jetzt nicht fĂŒr Musikdarbietungen, die Du im letzten Jahr nicht gemacht hast, sondern im Vorjahr. Und wirst im nĂ€chsten Jahr dann fast nichts zahlen, obwohl Du wieder (hoffentlich) reichlich Besucher hast. Ausserdem werden die GebĂŒhren ja auch gegenwĂ€rtig gestundet. LĂ€uft halt mit 1-2 Jahren Verzögerung.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BALU:

Warum DAS denn?

Auf welchen gesetzlichen Vorschriften soll ich fĂŒr

Musikdarbietungen zahlen, die ich nicht gemacht habe ?

Also fĂŒr die Monate, die wir kein Kino hatten,

werde ich bestimmt nichts zahlen.

GEMA ist die STAGMA, die Staatlich Autorisierte Gesellschaft fĂŒr die Verwertung der Musik AuffĂŒhrungsrechte (einschl. der Werke der leichten Tonkunst. Die Stagma benannte sich 1947 in GEMA (deutsche AbkĂŒrzung des frz. BIEM genannten Daches) um. Sie beruft sich ausdrĂŒcklich auf duie Verleihgungsurkunde der STAGMA, die Dr. Göbbels unterzeichnet hat. Nachzulesen im Sammelwerk (wwelches jeder FTh Besiutzer haben muß(te): "Der neue Film", welches die SPIO (ex RFK) seit 1947 "unter RĂŒckgriff auf die bewĂ€hrten Fachleute" aus 1938 wieder herausgab. Da ist in den Regelungen zur GEMA die Vewrleiohungsurkunde als Faksimile abgedruckt.

Demnach wirst Du nicht herumkommen, zu zahlen. Deren Beamtenapparat muß ja weiter laufen.

Ich bin kein Freund, Nationalsozialistische Institutionen zu unterstĂŒtzen.

Geschrieben

Aber nicht fĂŒr die Zeit wo ich keine Filme gezeigt habe.

Also 2020 ca 5,5 Monate und 2021 ca 6 Monate.

Wenn ich z.B. im Dezember 2020 ein Kino eröffne, zahle ich die GEMA ja auch

nicht fĂŒr Januar bis November 2020.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto fĂŒr unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

FilmvorfĂŒhrer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem GerĂ€t speichern und/oder abrufen
  • DatenĂŒbermittlung an Partner, auch n LĂ€nder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse ĂŒber Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem GerĂ€t bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen fĂŒr diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. DarĂŒber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die ĂŒbermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. WeiterfĂŒhrende Details finden Sie in unserer  DatenschutzerklĂ€rung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.