Jump to content

Super-8 selbst digitalisiert-4K UHD


Henry08

Recommended Posts

Nochmal: Einfach einen MiniDisc-Recorder mit USB-Anschluss („NetMD“ oder „HiMD“) nehmen, ihn per USB an irgendein Gerät anschließen, das einen Chrome-basierten Browser hat und dann auf diese Webseite gehen:

https://stefano.brilli.me/webminidisc/

Und dann bequem den Transfer der Musik im Browser starten.

 

Wie man hier sehen kann, funktioniert das sogar auf vielen Smartphones:

(Und ja: das Video zeigt nur, wie man Musik auf die MiniDisc bekommt. Die WebApp unterstützt aber auch den umgekehrten Weg.)

Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden schrieb Benutzername:

Nochmal: Einfach einen MiniDisc-Recorder mit USB-Anschluss („NetMD“ oder „HiMD“) nehmen

 

Ich habe einen ca. 25 Jahre alten Sony MZ-R30 MD-Walkman, der hat so einen Anschluss nicht.

Un mein stationärer Stereoanlagen-MD-Player auch nicht.

Ich werde mir deshalb auch kein "neues altes" Gerät anschaffen.

Die Methode über CD-Recorder und CD rippen ist vielleicht etwas umständlich, aber funktioniert. Und auf diese Weise hat mein alter Phillips-CD-Recorder auch immer wieder mal was zu tun.

Link to comment
Share on other sites

vor 21 Stunden schrieb k.schreier:

Ich nehme die MD mit mit einem CD-Recorder auf Audio-CD auf, diese rippe ich am PC zu mp3 (oder wav) und kann diese digitale Datei in Bild- und Tonbearbeitungsprogramme importieren.

 

Wenn Du mit Deinem MD-Walkman analog in den CD-Rekorder überspielst, dann kannst Du auch direkt analog in den Line In des Rechners spielen. Spart den Zwischenschritt mit der CD. MD würde ich auch ungern zu MP3 rippen. Irgendwann klingt es sonst komisch.

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...
  • 5 weeks later...

Markt in Djenne, Mali

Super-8 Film Kodachrome 40

 

*****Das Kodachrome Filmmaterial ist (war) bezüglich Schärfe und Farben das beste*****

Schade, dass es nicht mehr verfügbar ist

 

Kamera Nikon R-10

O-Ton und Kommentar auf Minidisc aufgenommen

Selbst digitalisiert

 

 

Djenne, Mali.png

Link to comment
Share on other sites

  • 5 weeks later...

Youtube vs Vimeo

Um beide gut vergleichen zu können ist eine größere Bildfläche von Vorteil. Eine einfache Methode wäre, das Handy auf den smartfähigen Fernseher zu spiegeln und sich dann einen Film in beiden Portalen anzusehen.

Vimeo bietet ein etwas schärferes und klareres Bild. Der Unterschied ist aber im Gegensatz zu früher geringer geworden. Hier hat Youtube aufgeholt. Bei Nahaufnahmen merkt man keinen Unterschied zwischen Youtube und Vimeo.

Vom letzten Filmchen habe ich in Vimeo eingestellt von Min. 1:20 bis 2:30

 

 

Link to comment
Share on other sites

  • 2 months later...

Youtube vs Vimeo

Ein kurzes Filmchen für einen Vergleich beider Videoportale

 

Kinderfreude

Mein Sohn und seine Cousinen in jungen Jahren

Super-8 Film Kodachrome 40

Kamera Bauer A 512

Selbst digitalisiert

 

Kinderfreude.png

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.