Jump to content

Recommended Posts

Posted

Moin in die Runde,

via Gofilex sind zwei Paw Patrol auf den Server gekommen:

- Paw Patrol 2

- Paw Patrol Movie

 

Der KDM ist für Paw Patrol 2.

Kann mir jemand sagen, ob dies die richtige Version ist? Keiner der beiden Titel ist mit dem richtigen TitelMighty Kinofilm" oder "Moghty Movie" benannt. Oder übersehe ich irgendetwas?

Danke

Posted

Ganz ist das Thema anscheinend nicht erledigt, es kam eine Mail mit kleinen Änderungen.

Man muss sich je nach Version noch eine ZIP Datei herunterladen, danach ist der Film in etwa 1min kürzer.

Die KDMs die kamen, sind nur für die neue Version vom 18.9. bzw 20.9. und nicht für die "Originalversionen" vom 22.8.

 

Anbei die beiden Links:

 

PAW-PATROL-2_FTR_S_DE-XX_DE_51_2K_PC_20230918_EKN_SMPTE_VF

a2c9c108-1c23-4eb8-a4c4-2fbe52dc93a3

https://cinema.bydeluxe.com/pkg/4BRYF4Y

 

PAW-PATROL-2_FTR_S_DE-XX_DE_71_2K_PC_20230920_EKN_SMPTE_VF

2c03ae7d-7844-45a5-8347-abe794f81d8c

https://cinema.bydeluxe.com/pkg/E9AG5J9

Posted
vor 3 Stunden schrieb ChrisL:

Ganz ist das Thema anscheinend nicht erledigt, es kam eine Mail mit kleinen Änderungen.

Man muss sich je nach Version noch eine ZIP Datei herunterladen, danach ist der Film in etwa 1min kürzer.

 

 

Das ist wohl der Tatsache geschuldet, dass Paw Patrol zuerst eine FSK 6 bekam und nach "Einspruch" des Verleihers dann die FSK 0.

Posted

Der ganze Film war interessant.

Er ist scheinbar durch Einspruch und schnitt auf die fsk in 0 gekommen.

 Und zumindest wir haben von gofilex erst eine Version bekommen die zumindest laut dcp Benennung im Jahr 2021 erstellt wurde.

 

 

Gruß Lars

Posted

Die Presse berichtet über weinende Kinder. Da scheint es so, als ob der Verleih auf Teufel komm raus auf eine FSK 0 kommen wollte - bei der Zielgruppe nicht verwunderlich. Damit lädt man aber die Verantwortung bei den Eltern ab und bei den Kinos - gerade wenn es der erste Kinobesuch sein sollte...   

Posted (edited)

Naja, wenn Kinder unter 6 ins Kino gehen, sind dafür ausschließlich die Eltern verantwortlich.

 

Und seit wann ist Weinen im Kino per se schlimm? Werben nicht unsere Kinoverbände regelmäßig damit?

Edited by carstenk (see edit history)
Posted

Klar sind die Eltern das - nur sind die Kids schon ab 3 oder 4 im Paw Patrol Serienalter. Wenn der Film sich dann von der emotionalen Darstellung deutlich von der Serie unterscheidet - was alleine schon aufgrund der Laufzeit und des Spannungsbogens der Fall sein kann - und damit diese Vorschüler überfordert, ist das vermutlich auch für die meisten betroffenen Eltern überraschend. Hier wäre die FSK 6 dann "ehrlicher" gewesen. 

 

Weinen bei Kindern, weil sie vom Filminhalt schlicht überfordert sind oder Angst haben, sollte per se kein gewünschter Effekt sein - insbesondere nicht bei einem Film, der vermutlich für viele der erste Kinobesuch sein dürfte - sonst ist es ganz schnell auch erstmal der Letzte. 

  • Like 1

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Privacy Policy, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.