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Vorgaben Notfallbeleuchtung/Stuhlreihenbeleuchtung


carstenk

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Weiss jemand, wo die technischen Vorgaben zu Notfall-/Notausgangsbeleuchtung/Stuhlreihenbeleuchtung bezüglich, Anordnung, Ausleuchtung, Helligkeit etc. niedergelegt sind?

 

In welchem Umfang gibt es bei sowas Bestandsschutz, Modernisierungsvorgaben, etc?

 

 

- Carsten

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Das findest Du in der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes in dem das Kino steht.

In der Regel wird die zum Genehmigungszeitraum gültige Fassung verwendet (Bestandsschutz).

Ist aber Auslegungssache des jeweiligen Bauamtes. Du bist aber aus versicherungstechnischen Gründen verplichtet den "aktuellen Stand der Technik" einzuhalten.

 

Beim Brandschutz gilt der Bestandsschutz ebenfalls nur eingeschränkt.

 

Viele Versammlungsstättenverordnungen findest du

unter : http://www.hdf-kino.de/index.php?module=topic&headline=Service&id=31〈=de

 

Gruß

HAPAHE

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Hmm, leider steht da zur konkreten Ausführung garnichts drin. Eigentlich nur, was sowas leisten soll. Also Sichtbarkeit Gänge, etc. Da muss es doch auch irgendwo was Konkreteres zu geben?

 

- Carsten

 

Die Zeiten konkreter Vorgaben in Normen wie "es muß so und so aussehen" sind vorbei. Heute definieren wir Schutzziele, die über verschiedene Wege erreicht werden können. D.h. der Betreiber ist für die Einhaltung des Zieles verantwortlich. Wie er das sicherstellt, ist seine Sache.

Die erste Frage bei einem Projekt ist doch heute, ob das Objekt unter die Verordnung fällt, also mehr als 200 Zuschauerplätze bietet, bei mehreren Versammlungsräumen könnten das sogar mehr sein, wenn getrennte Ausgänge vorliegen.

Hier würde ich starten, und dann das Schutzziel ermitteln, uznd die Maßnahmen, die sich daraus ergeben, bestimmen.

 

Stefan

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Genaueres findest Du in der DIN EN 1838.

Rettungswege: Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt 1 lx in der Achse der Rettungswege und zwar 0,2m über dem Fussboden.

Mindestbrenndauer in der Regel min 3h.

 

Mindestgröße der Rettungszeichenleuchte: Rettungswege müssen während der betriebserforderlichen Zeit deutlich erkennbar sein. Dies setzt eine Mindestgröße für Rettungszeichen voraus.

 

Berechnen kannst Du das nach folgender Formel: d=s*p(d=Erkennungsweite, p=Höhe des Piktogrammes, s=Konstante (100 für beleuchtete Zeichen, 200 für hinterleuchtete Zeichen))

 

Ich hoffe das hilft Dir ein bischen weiter.

 

Was habt Ihr denn für ein Problem?

 

Gruß

HAPAHE

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Problem ist zuviel gesagt. Wir betreiben ein denkmalgeschütztes Kino. Notbeleuchtungsanlage ist natürlich in Ordnung, aber Austausch der alten 24 und 48 Volt Notfallsbeleuchtungslampen ist an vielen Stellen nervig, teuer, an einigen Stellen sogar gefährlich. Ausserdem über mehrere Tage oft nur 'normales' Personal im Kino. Die Vorführer sind zwar verdonnert, auf sowas zu achten und sind auch diejenigen, die länger dabei sind und mehr Verantwortung übernehmen, aber trotzdem ist uns das Risiko zu groß, dass mal ein Lampendefekt übersehen wird. Konkret habe ich halt vorgestern im Saal gesehen, dass eines der Notausgangsschilder im Saal dunkel war. Da ich da wie gesagt immer sehr empfindlich bin weiss ich, dass das zumindest Ende letzter Woche noch ging. Aber keiner vom Personal hats vor mir gesehen und niemand weiss, wann es ausgefallen ist. Wegen unserer Vereinsstruktur haben wir halt keine festangestellten Haustechniker oder klassisches 'Leitungspersonal'.

 

 

Einige der Lampen sind auch schon schwer zu kriegen.

 

Für mich persönlich kommt dazu, dass wir einen sehr dunklen Saal mit fast null diffusem Licht haben und ich unnötig helle/blendende Gangbeleuchtung und Notausgangsschilder soweit zulässig gerne auf das Nötigste reduziert hätte. So eine ständige Augenreizung in den Augenwinkeln ist einfach nervig.

 

Deswegen überlegen wir u.a. momentan, wegen der Betriebssicherheit einige Lampen z.B. durch LED Lösungen zu ersetzen und ausserdem die Helligkeit bzw. Blendwirkung soweit als möglich zu reduzieren. Aber natürlich ohne dabei Probleme mit den Auflagen zu kriegen.

 

Sowas wie die genannten Abstände und Helligkeiten sind genau das, was wir brauchen, ich habe mir auch schon ein Luxmeter zugelegt. Im Foyer- und Kassenbereich ist das alles unkritisch, aber im Saal ist es ein bißchen ein Spagat, manchmal eben auch wegen Denkmalschutzauflagen. Also die derzeitige Ausstattung besteht schon lange Zeit und ist auch mehrfach bei Prüfungen für okay befunden worden. Es geht darum, welchen Spielraum wir bei solchen Änderungen haben.

Gelegentlich können wir nur verwirrt dabei zuschauen, wie sich Sicherheitsbeauftragte/Feuerwehr und Denkmalschutzamt über unsere Köppe hinweg zanken.

 

 

- Carsten

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Gibts auch Vorgaben für die Helligkeit der Notausgangsschilder? Wir haben diese üblichen (vermutlich genormten) hinterleuchteten Teile über jedem Notausgang.

 

Die Gang-Beleuchtung links und Rechts (sonst keine Stuhlbeleuchtung) befindet sich in kleinen Lampenreihen an der Wand. Da sind wohl Soffittenlämpchen oder sowas drin. Müssen diese Lämpchen an sich sichtbar sein zur Wegmarkierung, oder muss nur der Fußboden angestrahlt sein? Wie erfüllt man dann die Auflagen, wenn die Fußböden z.B. dunkel oder allgemein sehr lichtschluckend sind, was habe ich da von 2 Lux, wenn der Bodenbelag das frisst?

 

- Carsten

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  • 3 Wochen später...

Es gibt Lösungen, die im Normalbetrieb dunkel leuchten und nur bei Spannungsausfall hell leuchten. Auch für Notausgangsbeleuchtung und in LED-Version. Die sind dann sehr flach, und die Helligkeit läßt sich mittels Poti regeln. Akkunotstrombetrieb, d.h. alle paar Jahre neue Akkus.

Scheint aber das einfachste zur Nachrüstung zu sein.

Zentrale Versorgung geht nur mit abgeschlossenem Raum, Brandschutzkabeln etc., soweit mir bekannt. Auch da ist die Lebensdauer der Blei-Gel Batterie nicht unendlich. Das schaffen theoretisch nur offene Nickel-Cadmium Batterien, nur gibts die nur noch in manchen alten Kinos.

Jens

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Wir haben noch einen eigenen Batterieraum, und die Anlage ist noch in Betrieb und bisher gab es keine Einwände.

 

Allerdings habe ich jetzt den TÜV-Prüfbericht gesehen - korrekterweise werden zum ersten Mal fehlende beleuchtete Notausgangsschilder und Notbeleuchtung in den Klos bemängelt. Die gehör(t)en zugegebenermaßen urspünglich nicht dem Kino. Da was zu machen ist aber kein Problem, bißchen Strippen ziehen, und da spielt auch Denkmalschutz keine Rolle, da installieren wir Standardtechnik.

 

Im Saal haben wir allerdings noch originale, relativ kleine, Leuchten mit 'Notausgang'. Der TÜV scheint da jetzt auf Piktogrammleuchten nach aktueller Norm zu bestehen. Keine Ahnung, ob wir uns da auf Bestandsschutz oder Denkmalschutz berufen können. Das 'Notausgang' durch die aktuellen Piktogramme zu ersetzen wäre technisch kein Problem, aber in der Größe für die Originalleuchte wäre das wirklich nicht mehr zu erkennen und kontraproduktiv. Müssen den TÜV Mann nochmal anrufen.

 

Wo steht denn was zur vorgeschriebenen Helligkeit für solche Notausgangsschilder? Das ist bei so einem grün-weiss Mix doch garnicht so einfach zu definieren? Ich habe jedenfalls keinen Bock, da stur irgendein Standardteil hinzuhängen, da tränen mir regelmäßig die Augen.

 

 

- Carsten

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