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Danke @magentacine ... wieder ein "dunkles kapitel" frankfurter kinogeschichte erhellt ... da wir ja gerade so schön am rätseln sind ... für welche film- und kopiertechnische neuerung bzw. normierung bekam denn dieser Herr einen technischen "Oscar"? ...
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Texas Chainsaw massacre-the beginning total verstümmelt
preston sturges antwortete auf jenz666's Thema in Allgemeines Board
indizierung bezieht sich auf den film oder wie man heute so schön sagt: auf den content ... eine indizierten film darfst du nicht bewerben, nicht ankündigen ... in der realität heißt das: ein kinoeinsatz ist sinnlos, da ja niemand weiß, dass der film läuft, da ja keine werbung im internet, anzeige, programmflyer, aushang, telefonansage etc. gemacht werden darf ... -
Texas Chainsaw massacre-the beginning total verstümmelt
preston sturges antwortete auf jenz666's Thema in Allgemeines Board
Eine FSK freigabe "keine Jugenfreigabe" bedeutet, dass der film FSK geprüft wurde und von der kommission als nicht "jugendgefährdend" eingestuft worden ist. Es ist damit recht unwahrscheinlich, dass der film auf den "index" der bundesprüfstelle für jugendgefährdete medien kommt. Denn eine indexierung käme einem werbeverbot und praktisch einem auswertungsverbot gleich. Ein nicht geprüfter Film hat zwar automatisch auch keine jugendfreugabe, kann aber sofort von der Bundesprüfstelle indiziert werden. Diesem risiko will man durch das FSK siegel "Keine Jugendfreigabe" aus dem weg gehen. Es ist durchaus möglich, dass zum beispiel die FSK einem film auch die freigabe "keine jugendfreigabe" verweigert. Dies könnte der fall sein, wenn die kommission der meinung ist, dass der film "schwer jugendgefährdet" ist und/oder sogar erwachsene beim betrachten beeinträchtigt werden. So könnten durchaus schnittauflagen nötig sein, um einem film die freigabe "keine jugendfreigabe" zu ermöglichen und somit das (wirtschaftliche) risiko eingegrenzt wird, evtl. auf dem index zu landen. -
eine wie von Dir oben beschriebene vorführung ist nicht-kommerziell, ohne zweifel, aber je nach größe des publikums, durchaus öffentlich. Denn wie sagt das Urheberechtsgesetz in § 15, Abs. 3 ... "Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist." Nach herrschender auffassung müssen die teilnehmer untereinander und zum durchführenden in ausreichender enger persönlicher verbundenheit stehen. Die ist z.b. bei sichtung eines filmes in einer schulklasse in den klassenräumen gegeben, bei einer sichtung ausserhalb der klassenräume schon nicht mehr und bei einer vorführung in der schulaula für z.b. 2 klassen auch nicht mehr. allerdings gilt auch hier ... wo kein kläger, da auch kein richter ...
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in der tat eine harte nuß ... gibt ja auch nicht mehr viele zeitzeugen, die man fragen kann. Meine vermutung: Die Bauer B12 wurden im auftrag der 20th Century Fox eingebaut, um die interessenten-vorführung von CinemaScope für die deutschen Theaterbesitzer am 25.08.1953 im METRO im Schwan durchzuführen. Die größe der (gekrümmten) leinwand bei dieser vorführung betrug 5 x 12,6 meter. Ähnliche interessenten vorstellungen von CinemaScope im auftrag der FOX fanden am 3.11.1953 in Hamburg und am 10.11.1953 in münchen statt. vermute, dass die damaligen betreiber des METRO im Schwan zum start des filmes am 4.12.1953 dann eigene projektionstechnik einbauen ließen.
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... bist damit allerdings weit entfernt von seriös fachlicher ausdrucksweise und verständlichkeit ... aber bitte ... :-) trotzdem hier noch ein kleiner tipp zur weiterbildung ...
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dann bitte ich um entschuldigung ... ich nahm an, das "c" stünde für "copyright", wie es ja national/international auch üblich ist. Die bedeutung "c" = clip ist eine mir zwar neue und keineswegs allgemein gebräuchlich abkürzung, aber jetzt wissen wir es ja ...
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:?: :?: :?:
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... hier liegt doch sicher ein irrtum in der betextung der anzeige vor oder hast Du neuerdings das "copyright" (also das eigentums- und exklusivrecht) an alten anzeigen der "Paramount"? Ich glaube eher nicht, sodaß die korrekte urheberrechtsbezeichnung "© by Paramount Pictures" heißen müsste ... ansonsten empfehle ich Dir zur weiterbildung ...
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Von VistaVision fand aber auch in 1954 eine demo der Paramount im TURM Palast statt. So gesehen hat @laserhotline halt auch recht. Wer weiß denn, welches andere filmtechnische, damals neue, verfahren im gleichen jahr mit einem spielfilm deutschland-premiere im TURM palast, frankfurt, hatte? wenige wochen vorher fand damit auch eine demo in der "Filmbühne Wien" in berlin statt ...
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um gottes willen: nur keine rolltreppen!! Die habe ich wirklich nicht gefordert. Habe nur erwähnt, dass rolltreppen teil des ROYAL-FFM umbauplanes waren. Nocheinmal ... Deine frage ist mir immer noch nicht klar, daher fällt die beantwortung schwer. Bitte nocheinmal etwas konkreter formulieren ... danke sehr ...
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verstehe die frage leider nicht ...
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Das aachener roadshow-kino, der EDEN Palast, plumpste nicht in den abgrund, sondern wird weiter betrieben und existiert. Es darf natürlich sich auch die für Dich ketzerisch anmutende frage gestellt werden, ob die gründe der insolvenz nicht auch im jahrelangen betrieb der defizitären roadshow kinos liegen könnte ...
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ja, das könnte sein ... Ironie der ROYAL geschichte ... wären die umbaupläne des herrn riech aus dem jahre 1994/95 für das ROYAL wahrgeworden (6 -7 häuser unter beibehaltung des großen saales für premieren, aufstockung, einbau von rolltreppen, bars, tiefgaragen) würde das ROYAL wahrscheinlich heute noch existieren. Die baupläne waren schon fertig, wurden damals der presse vorgestellt und ein aus holz gebautes modell stand bis vor kurzem noch in den verlassenen büroräumen herum. Ein jahrelanger streit mit den nachbarn über wegerechte hatte die umbaupläne vereitelt.
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mein bester ... der thread dreht sich um's ROYAL, nicht um Deine neurosen und fieberphantasien ... bleib' also besser beim thema ... Und wie Du selber sagst, mit 30 gästen in einer hauptvorstellung kommt man nicht weit ...
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die neuesten besuchererhebungen nutzen für unsere betrachtung hier wenig ... es müssen die besuchererhebungen zur zeit der schließung des ROYALS und einige jahre davor betrachtet werden ... und zu dem zeitpunkt sah es noch anders aus ... ... auch wenn Du es nicht glauben magst, das publikum hatte das ROYAL in den letzten betriebsjahren einfach von ihrem innernen kinoplan gestrichen ... obwohl am ordentlichen betrieb des hauses nichts auszusetzen war ... es kam einfach keiner ...
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... soon in digital ... PARIS - JE T'AIME wurde bei ECLAIR komplett in 4K bearbeitet ... 35mm kopien von 4k intermediate, digital cinema master auf 2K "runtergerechnet" ...
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Das ist in der theorie vollkommen richtig ... in der praxis gibt es aber oft sachzwänge, die zu anderen entscheidungen führen ... die eigentümerin suchte zum damaligen zeitpunkt einen käufer für das objekt. die bisherige betreiberin wollte nicht verlängern, es gab keinen seriösen interessenten für einen kinobetrieb. Es gab allerdings seriöse interessenten aus der frankfurter gastroszene, die sich, wie von @magentacine erwähnt, gegenseitig hochboten um das objekt zu bekommen. Wie Du sicher weist, ergibt sich der kauf- bzw. verkaufspreis eines gewerblichen objektes u.a. aus der rechnung monatsmiete x vertragslaufzeit x einem bestimmten faktor, der sich aus der bonität des mieters errechnet. So ergab sich für die immobilienleute, die für die eigentümerin das objekt verkaufen wollten (das ROYAL liegt in einer 1B lage in der frankfurter innenstadt) ein besseres verkaufspreisszenario mit einer hohen monatsmiete und einem bonitären Gastronomen, als mit einer niedrigen monatsmiete und einem zweifelhaften kinobetreiber. (Ein kinobetreiber, der sich dafür beworben hatte, war mehr als zweifelhaft, mittlerweile auch insolvent.) So ist da geschäft ... nicht alles funktioniert ... hinterher ist jeder schlauer Ich glaube in einem sind wir uns hier alle einig ... dieses schöne kino hätte einen besseren und würdevolleren abgang verdient
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http://max_liebermann.know-library.net/ die eigentümerin des royal sagte mir damals, dass sie lieber eine weitere kinonutzung gesehen hätte, aber es hätten keine "seriösen" konzepte von kinobetreibern vorgelegen und die angebotenen summen der gastronomen hätte sie einfach nicht ausschlagen können, da schließlich auch hypotheken bedient werden mußten.
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er bewegt sich seiner meinung nach in einer grauzone. selbstverständlich kann er seinen saal vermieten und auch projektionsdienstleistung anbieten. Dass er gleichzeitig seine DVD sammlung kostenlos den mietern anbietet, macht die ganze sache aber zu einem in meinen augen verbotenem koppelgeschäft, denn es ist ja auch nicht erlaubt, DVD's gewerbsmäßig zu verleihen, es sei denn, er hat auch die verleih-rechte der DVD's erworben. Ich denke, dass sich dafür früher oder später die rechtsabteilungen der home-video anbieter interessieren werden.
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der verleih wird seine gründe gehabt haben ... man kann ja niemanden vorschreiben mit wem er geschäfte machen will und mit wem nicht.
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Auf den SPIO Bestätigungen (welche meinst Du überhaupt?) wurde noch nie das lizenzformat vermerkt ... Es freut mich (mal wieder) zu hören, dass Du den großen durchblick hast und alles besser weißt. Das ist schön und hilfreich, hoffe Du setzt das endlich auch einmal sinnvoll ein. Mein beispiel sollte lediglich verdeutlichen, dass es keine allgemeine klarheit gibt. So ist das leben ... Hin und wieder haben auch DVD verwerter kommerzielle aufführungsrechte mit erworben, das ist besonders dann der fall, wenn diese rechte sonst in dem betreffenden land nicht vergeben sind und es sich um nischenprodukte handelt.
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ein paar HI-kinokohlen zum testen kann ich Dir gerne zuschicken. Bitte adresse und für welche gewünschte stromstärke per PN an mich, gehen dann nächste woche per post ab ... interessanter aufbau übrigens ... kompliment
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sehr richtig ... extremst wichtig ... gerade führungen durch die projektion kommen bei den jungen zuschauern sehr gut an (auch bei den eltern) und vermitteln u.a. ein bild, mit welchem aufwand ein kino betrieben wird. Bei uns darf das geburtstagskind immer den film starten ... die anderen kinder wollen dann meistens auch ihren geburtstag in dem kino feiern und dann ebenfalls starten, kommen also (gerne) wieder.
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vielen dank dem von Dir leider nicht näher bezeichneten konsortium "wir" für die auszeichnung und würdigung, die sehr gerne und mit stolz angenommen wird. Ich weiß, das gerade die "wir" jury hart und kompromisslos urteilt und es lieber schei... regnen läßt, als würdigungen auszusprechen. Darf ich den auszeichnungsnamen "@preston digital" für marketing- und erfolgszwecke nutzen und muß ich jetzt wie bei Euren USA-kollegen vom "oscar" jedesmal ein ©wirtm hinzufügen? Ich mach's mal lieber, sonst hagelt es noch'ne anzeige ... Ansonsten ist von der ©wirtm-jury leider nicht berücksichtigt worden, dass im jahre 2006 auch heftigst in analoge breitfilmbandoriginaltechnik investiert wurde. So wurde z.B. eine DP70 ins "hdtv-stübchen" eingebaut und SDDS-8kanal installiert. Aber ist mir klar, dass heutzutage auch bei der ©wirtm-jury nur noch augenmerk auf die neue digitaltechnik gelenkt wird und alter aber bewährter filmbandoriginal-techniken keinerlei beachtung mehr gezollt wird. Nun ja ... "as time goes by ... " Trotzdem "danke" an ©wirtm für die auszeichnung ... ich bitte die mit der auszeichung und würdigung einhergehende goldene statue (gerne auch in massivgold-ausführung) und urkunde an die bekannte anschrift zu senden ... unfrei ist auch "ok" ...